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Schweigepflichtentbindung Unfallversicherung

shark

Neues Mitglied
Registriert seit
3 Juli 2007
Beiträge
20
Hallo,

mein Sohn hat sich 11/2015 das hintere Kreuzband beim Fußball gerissen.
OP 07/2016.
Die Fristen für Gutachten wurden verlängert.

Er hat 2 Unfallversicherungen + die Versicherung vom Verein.

Eine der beiden UV möchte nun eine Schweigepflichtentbindung um sich mit der anderern UV in Verbindung zu setzen.
Vermute die wollen sich zusammen tun um sich abzusprechen.

Muss ich das unterschreiben?

Danke
 
Servus shark,
frage mal schriftlich die UV aus welchem Grunde sie diese Schweigepflichtentbindung benötigen, bzw. welchem "genauen Zweck" diese beinhaltet .
Wichtig: Abfragen nur in Einzelentbindung unterzeichnen, die sollen stetig nachfragen onsie weitere Auskünfte einholen können. Dann weist du auf was sie das Augenmerk legen.
 
Ich würde definitiv auch nach dem Zweck fragen, vielleicht wollen sie auch sichergehen das nicht doppelt gezahlt wird. Im schlimmsten Fall streiten sie darum wer zahlen "muss".
 
Hallo, mein Sohn hat sich 11/2015 das hintere Kreuzband beim Fußball gerissen. OP 07/2016.
Versicherung hat heute Gutachtenbescheid geschickt. Ist aktuell noch 1x wöchentlich in Behandlung.
Sehnenentnahme aus beiden hinteren Oberschenkeln, die ihm bis heute immer wieder Probleme bei langem Sitzen und schnelleren Laufen machen.

Gutachtentext:
das linke Bein der versicherten Person ist durch den Unfall um ein Zwanzigstel in der Funktion beeinträchtigt.
Mit Ihrer Unfallversicherung haben Sie für diesen Fall vorgesorgt und bekommen nun einen finanziellen
Ausgleich von uns.
Für den Ausgleich berücksichtigen wir die Ergebnisse des Gutachtens - der Verletzte erhält davon heute
eine Kopie. Den genauen Grad der Invalidität berechnen wir anhand der vertraglich vereinbarten Tabelle,
der sogenannten Gliedertaxe. Wer ein Bein verliert oder die vollständige Funktionsfähigkeit, hat nach
dieser Tabelle einen Invaliditätsgrad von 70 %. Vorliegend ist die Funktion um ein Zwanzigstel eingeschränkt
und der Invaliditätsgrad wird entsprechend angepasst:
1/20 aus 70 % Vollinvalidität des Beins = Teilinvalidität von 3,5 %

5% ist da ein Witz.

Werde auf jeden Fall Einspruch einlegen.
OP Arzt sagte zwischen 15 und 20% wären ok.

Was denkt ihr?

Danke im Voraus
 
Hallo,

auch bei der Unfallversicherung sind die verbliebenen Schäden die zu bewertenden Fakten. Die ursprüngliche Verletzung ist eigentlich vollkommen egal, wichtig sind die verbleibenden Einschränkung zum Bewertungszeitpunkt.
Darüber gibst Du leider keine Auskunft. Es gibt tatsächlich Menschen, bei denen Unfallfolgen vollkommen ausheilen und die selbst bei einem schweren Unfall keine Einschränkungen behalten.

Gruß von der Seenixe
 
Das Gutachten besagt Flexion/Extension 130/0/0 rechts 120/0/0 rechts
Probleme (Krämpe beim schnelleren Laufen beider hintere Oberschenkel, aufgrund von Entnahme der Semitendinosus- und Gracilssehne.
Minimale Hypotrophie Ober-Unterschenkel links. Vermerte subchondrale Sklerosierung der tibialen Geglenkflächen Haglung - Delle.
Sonst keine weiteren Besonderheiten laut Gutachter.

Laut Aussage eines Arztes hätte die Versicherung mir 3 Gutachter vorschlagen müssen. Wurde nur einer von der Versicherung festgelegt. Ist das rechtlich ok?
 
Bei der BG gibt es 3 Gutachter oder du kannst einen eigenen vorschlagen, bei der Unfallversicherung nicht.
 
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