• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Schweigepflichtentbindung PUV

Hallo,

Hast denn denn eigene Gutachter vorgeschlagen? Falls ja, mit welcher Begründung würden Sie abgelehnt?

Ein Begutachtung institut ist nie gut. Vielleicht kannst Du ihn ablehnen, weil er nicht mehr praktiziert und deshalb nicht auf dem neuesten Stand ist. Besprich das mit deinem Anwalt.

Falls nicht geschehen, schlage eigene Gutachter vor - hier aber gut begründen (besondere Fachkenntnisse usw.)

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Kasandra, hallo Rudinchen,
vielen Dank für Eure Antworten. Doch, Dr. Niemann hat schon die richtige Fachrichtung, Arzt f. Chirurgie, Orthopädie u. Unfallchirurgie, spez. Unfallchirurgie u. Sportmedizin steht auf seinem Briefkopf. Bereits heute hatte ich die "Einladung" in der Post. Ich soll alle Röntgenbilder, MRT u. CT-Bilder auf CD mitbringen sowie alle Arztbriefe und soll jetzt am Freitag begutachtet werden. Auf jeden Fall werde ich morgen meinen Anwalt kontaktieren. Ich dachte aber eigentlich, dass bei einem Gutachten für die PUV der Gutachter nicht vorgeschlagen oder ausgewählt werden kann (wie z.b. bei einem BG-Fall). Den Ersten habe ich ja schon mit guter Begründung abgelehnt.
Liebe Grüße
Flossie
 
Hallo Flossie,

ups, sehr spontan, Begutachtung am Freitag?

Bist Du noch AU? Arbeitest Du schon wieder? Kannst Du anreisen so ad hoc oder hast Du private Termine?

Mal kurzfristig alles vorbereiten für das GA?

Für mich ist die Terminierung zu kurzfristig und ich bin noch nie gesprungen und werde nicht springen!

Einladung ist nett, eine Einladung muss man nicht annehmen.

Es handelt sich um einen Termin und der wird beidseits abgesprochen!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,
"Einladung" steht nicht direkt drauf, ich werde gebeten, mich zu der Zeit dort einzufinden. Ja, ich bin noch AU und derzeit in der Wiedereingliederung. Die Praxis ist 60 km von uns entfernt, das wäre jetzt aber nicht ein großes Problem. Mein Mann würde mich und meine Schwester, die ich hoffentlich als Beistand mit rein nehmen darf, fahren. Dieses erst nicht in die Pötte kommen und jetzt alles im Galopp der PUV
ärgert mich schon etwas, aber ich habe ja ihr Angebot abgelehnt und die Begutachtung gewünscht.
Meine Unterlagen und CDs (Original und gebrannt) habe ich alle zusammen.
Einerseits bin ich froh, dass die Sache voran geht, andererseits habe ich schon Angst vor dem Termin... :rolleyes:
Liebe Grüße
Flossie
 
Hallo Flossie,

fein, Dein Mann fährt Dich und Deine Schwester!

D. h. für mich erstmal zwei weitere Personen sind gebunden und müssen ggf. Urlaub oder Überstunden nehmen.....?!?!? Geht gar nicht für mich so
kurzfristig.

Natürlich kannst Du auch sagen, 60 km kannst Du selbst nicht anreisen aufgrund Deiner Erkrankung......:cool: Keine Versicherung kann verlangen, dass Familienangehörige Überstunden / Urlaub nehmen um Dich zu fahren. Auch keine Nachbarn oder Freunde :cool::cool:

Ist u. U. auch ein gutes Argument, wenn Du vor Ort einen Arzt hast, welchen Du gerne nehmen würdest. Dann Deine ganz klare Antwort: Ich kann den GA nicht "selbstständig" erreichen!

Sollte und muss Urlaub / Überstunden für Deine Begleitung - Fahrt genommen werden müssen, kläre vorab die Kostenübernahme mit der PUV ab, dass den Personen (Mann / Schwester) das Entgelt bzw. die Stunden bezahlt werden.

Denn Dein Mann und Deine Schwester (sie machen ja klar alles für Dich), sind aber rechtlich nicht verantwortlich für Deinen Transport! Warum sollten sie "UMSONST" für die Versicherung arbeiten???

Viele Grüße

Kasandra


Mann würde mich und meine Schwester, die ich hoffentlich als Beistand mit rein nehmen darf, fahren.

Klar, Du hast sicherlich mehr als genug gelesen und kennst Deine Rechte bzgl. "Beistand". Wenn Deine Schwester nicht als "Beistand" mit rein draf, dann brichst Du das GA sofort ab.

Ihr fahrt ins nächste Kaffee, schreibt ein Gedächtnisprotokoll, unterzeichnet dies alles und sendet es umgehend der PUV!!!

Nicht vor "Weißkittel" einbrechen und devot sein! Du hast auch Rechte!!! Lass Dich durch keine Aussage einschüchtern. Weder gibt es rechtliche Grundlagen, einen Menschen denen Du vertraust auszuschließen noch auf einer "Psychoschiene" wo der Gutachter ankommt: "ist doch alles sehr privat / intim etc. und das hat kein anderer Mensch zu hören oder zu sehen, wie Arzt und Patient...."
 
Hallo und moin in die Runde,
ich habe von meiner PUV einen Brief erhalten, am 22.11.21 rausgegangen:

"Sehr geehrte...,
zwischenzeitlich haben wir das angeforderte Gutachten erhalten.
Da der Endzustand derzeit noch nicht beurteilt werden kann, haben wir eine erneute Nachuntersuchung der linken Hand für September 2022 vorgemerkt, rechtzeitig zu diesem Termin melden wir uns wieder.
Aus der Invaliditätsversicherung leisten wir einen Vorschuss von 7000 EUR.
Die Überweisung haben wir bereits veranlasst.
Bis zur endgültigen Klärung der Ansprüche behalten wir uns allerdings ausdrücklich das Recht vor, diese Vorschusszahlung zurückzufordern."

Ich kenne aus Fällen im Familien- u. Bekanntenkreis, dass eine Kopie des Gutachtens dem Schrieb beigefügt ist. Deshalb habe ich gestern erstmal eine Kopie des Gutachtens per Mail angefordert. Das Geld ist auch schon auf dem Konto, obwohl ich nicht um einen Vorschuss gebeten habe...Ist die PUV dazu verpflichtet? Ich denke, da ja Invalidität besteht, muss sie innerhalb einer gewissen Zeit reagieren und zumindest etwas zahlen, oder?
Daher der Vorschuss? Was denkt Ihr?
Im Kleingedruckten meines Vertrags steht u.a.:
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse.

Ob die PUV hofft, dass in einem Jahr eine erhebliche Besserung oder gar eine Wunderheilung eintritt? Ach ja, schön wärs...:rolleyes:
Ich erwarte jetzt erstmal das Gutachten...

Vielen Dank und liebe Grüße
Flossie
 
Hallo, guten Abend,
ich habe inzwischen das Gutachten in Kopie erhalten. Der Doktor hat 15 Seiten zu Papier gebracht. Die Ergebnisse unserer Unterhaltung und der Untersuchung sind ausführlich und korrekt beschrieben. Aus den Zeilen geht hervor, dass er sämtliche Berichte tatsächlich durchgearbeitet und alle CDs ausgewertet hat. Alle Einschränkungen und Beschwerden sind aufgeführt. Er ist der Meinung, dass keine nennenswerten Verbeserungen zu erwarten sind, man könne in einem Jahr nochmal begutachten, aber wahrscheinlich wäre der Endzustand erreicht. Die Invalidität bewertet er schon mal doppelt so hoch als das Angebot der PUV.
Außerdem hat Dr. Niemann ebenfalls erkannt, dass die Platte während meiner 1. OP nicht korrekt angelegt wurde..."es wurde versucht...was nur teilweise gelang...fehlende vollständige Plattenanlage..."
Ich habe wirklich das Gefühl, dass dieser Arzt fair begutachtet hat. Für die Nachuntersuchung in einem Jahr würde ich jederzeit gern diesen Arzt wieder aufsuchen, aber ich denke, die PUV wird wahrscheinlich einen anderen Gutachter auswählen, der dann "besser" für sie bewertet...
Dieses Gutachten kann ich doch auch meinem Anwalt für unsere Klage gegen das Krankenhaus zur Verfügung stellen, oder?
Muss ich noch irgendwas beachten?
Vielen Dank fürs Lesen, Euch allen einen schönen 2. Advent und liebe Grüße
Flossie
 
Hallo Flossie

Ist es der Dr. Niemann, von dem Kasandra annahm, er sei im Ruhestand (kannst du sein Alter schätzen) ?

Du schriebst, die PUV habe dir (vor der Beauftragung des Gutachters) ein Angebot gemacht, das allein den Handwert berücksichtigt.
allein HANDWERT:mad:, es ist schließlich auch der Unterarm betroffen, da das Aufdrehen nicht funktioniert (Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60%).
Wie sieht das der Gutachter? Hat er klar geäußert, dass nicht nur die Hand, sondern auch der Unterarm betroffen ist?

toitoitoi für den weiteren Verlauf!!!

LG
 
Hallo HWS-Schaden,
danke für Deine Antwort. Doch, es ist der Dr. Niemann, ich schätze ihn auf etwa 70 Jahre. Es steht mehrfach im Gutachten, dass die Haupteinschränkung in der fehlenden Supination liegt, z.B. "erhebliche Bewegungseinschränkung des li. Handgelenkes und komplette Aufhebung der Außendrehung des Unterarms".
Macht es Sinn, die PUV anzuschreiben und nachzufragen, sie mögen mir die Berechnung aufdröseln? Oder sollte ich bis zum Ergebnis der 2. Begutachtung damit warten? Im Prinzip habe ich das Gerechne mit Grad der Invalidität in % und den daraus folgenden Brüchen verstanden. Ich habe noch so einen Uraltvertrag, in dem die Begriffe "Hand im Handgelenk" (55%) und "Arm unterhalb des Ellenbogens" (60%) auftauchen. Geht es darum, in welchem Bereich die Invalidität besteht oder geht es darum, welcher Bereich URSÄCHLICH für die Invalidität ist? Immerhin ist mein Ellenbogen dank meiner Physiotherapeuten und meines eisernen Trainings (wieder) frei beweglich. Bin zunehmend verwirrt...:rolleyes:
Werden die aufgeführten Defizite meines Daumens im Handwert verarbeitet oder zählen die extra?

Liebe Grüße
Flossie
 
Hallo Flossie

Deine Fragen zu PUV und Hand / Arm kann ich nicht beantworten.
Es liest vielleicht ein kundiger Mensch mit, der dir das aufdröseln kann.
Auf jeden Fall würde ich nicht mit einer spontanen Idee oder Frage die PUV anschreiben, sondern - wenn es Argumente gibt, die dafür sprechen - für den Armwert oder was nach Expertenmeinung möglich ist eine substantiierte Forderung stellen.

LG
 
Hallo Flossie,

In der Regel wirst du dich auf den Wet im Gutachten berufen.

Besprich das Ergebnis des Gutachtens mit deinen behandelnden Ärzten und frage, ob die Einschätzung im Gutachten stimmt.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo HWS-Schaden, hallo Rudinchen,
danke Euch für Eure Antworten. Ich werde das Gutachten mit meiner Hausärztin besprechen, am 21.12. habe ich wieder einen Orthopädie-Termin, da soll ich sowieso meine gesammelten Werke mitbringen, der Arzt darf sich auch gern dazu äußern.
Liebe Grüße
Flossie
 
Top