Flossie
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Guten Abend und moin in die Runde,
meine PUV hat mir nach erneuter Übermittlung meiner Invaliditätsbescheinigung eine Schweigepflichtentbindungserklärung zugeschickt. Ich kann zwischen 2 Möglichkeiten wählen:
1. Ich willige ein, dass die Versicherung die von mir in diesem Antrag und künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Leistungsprüfung erforderlich ist.
oder
2. Ich wünsche, dass mich die Versicherung informiert, von welchen Personen oder Einrichtungen zu welchem Zweck eine Auskunft benötigt wird. Ich darf dann entscheiden, ob ich in die Erhebung, Verarbeitung und Verwendung meiner Daten einwillige und von der Schweigepflicht entbinde oder die erforderlichen Unterlagen selbst beibringe. Dies könne zu einer Verzögerung der Prüfung der Leistungspflicht führen...
Spricht etwas gegen die 2. Möglichkeit?
Muss ich zusätzlich meine Schweigepflichtentbindung auf mein Unfallereignis vom 18.09.20, die nachfolgenden Komplikationen und die involvierten Ärzte begrenzen?
Außerdem willige ich mit meiner Unterschrift in die Datenweitergabe zur med. Begutachtung, der Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Liste liegt bei), Datenweitergabe an selbstständige Vermittler sowie Datenaustausch nach Abfrage des HIS ein.
Ist das alles so üblich und korrekt?
Vielen Dank schon mal und liebe Grüße
Flossie
meine PUV hat mir nach erneuter Übermittlung meiner Invaliditätsbescheinigung eine Schweigepflichtentbindungserklärung zugeschickt. Ich kann zwischen 2 Möglichkeiten wählen:
1. Ich willige ein, dass die Versicherung die von mir in diesem Antrag und künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Leistungsprüfung erforderlich ist.
oder
2. Ich wünsche, dass mich die Versicherung informiert, von welchen Personen oder Einrichtungen zu welchem Zweck eine Auskunft benötigt wird. Ich darf dann entscheiden, ob ich in die Erhebung, Verarbeitung und Verwendung meiner Daten einwillige und von der Schweigepflicht entbinde oder die erforderlichen Unterlagen selbst beibringe. Dies könne zu einer Verzögerung der Prüfung der Leistungspflicht führen...
Spricht etwas gegen die 2. Möglichkeit?
Muss ich zusätzlich meine Schweigepflichtentbindung auf mein Unfallereignis vom 18.09.20, die nachfolgenden Komplikationen und die involvierten Ärzte begrenzen?
Außerdem willige ich mit meiner Unterschrift in die Datenweitergabe zur med. Begutachtung, der Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Liste liegt bei), Datenweitergabe an selbstständige Vermittler sowie Datenaustausch nach Abfrage des HIS ein.
Ist das alles so üblich und korrekt?
Vielen Dank schon mal und liebe Grüße
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