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Schweigepflichtentbindung PUV

Flossie

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Registriert seit
3 Jan. 2021
Beiträge
43
Ort
Ostfriesland
Guten Abend und moin in die Runde,
meine PUV hat mir nach erneuter Übermittlung meiner Invaliditätsbescheinigung eine Schweigepflichtentbindungserklärung zugeschickt. Ich kann zwischen 2 Möglichkeiten wählen:
1. Ich willige ein, dass die Versicherung die von mir in diesem Antrag und künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Leistungsprüfung erforderlich ist.
oder
2. Ich wünsche, dass mich die Versicherung informiert, von welchen Personen oder Einrichtungen zu welchem Zweck eine Auskunft benötigt wird. Ich darf dann entscheiden, ob ich in die Erhebung, Verarbeitung und Verwendung meiner Daten einwillige und von der Schweigepflicht entbinde oder die erforderlichen Unterlagen selbst beibringe. Dies könne zu einer Verzögerung der Prüfung der Leistungspflicht führen...
Spricht etwas gegen die 2. Möglichkeit?
Muss ich zusätzlich meine Schweigepflichtentbindung auf mein Unfallereignis vom 18.09.20, die nachfolgenden Komplikationen und die involvierten Ärzte begrenzen?
Außerdem willige ich mit meiner Unterschrift in die Datenweitergabe zur med. Begutachtung, der Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Liste liegt bei), Datenweitergabe an selbstständige Vermittler sowie Datenaustausch nach Abfrage des HIS ein.
Ist das alles so üblich und korrekt?
Vielen Dank schon mal und liebe Grüße
Flossie
 
hallo Flossie,

deine letzten fragen: es dürfte üblich sein, und korrekt ist es, wenn man sich daran hält. wobei ich es erfahrungsgemäss nicht für selbstverständlich halte, dass dir diese beiden möglichkeiten in der art offen angeboten werden (vll bin ich nicht ganz auf dem neusten stand, und es gibt derartige vorschriften).
die möglichkeit punkt 2 hält dir jedenfalls im einzelfall eine entscheidung offen und wäre zu bevorzugen, wenn auch mit zusätzlicher arbeit verbunden. zur weitergabe an die weiteren empfänger halte ich es so, dass ich diesen passus streiche und explizit dazu schreibe, dass eine einwilligung bei nötigem anfall jeweils bei kenntnis der konkreten empfänger und gründe erteilt wird.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,
danke für Deine Meinung. Ich werde mich wohl für die 2. Möglichkeit entscheiden und Deinen Hinweisen sinngemäß folgen.
Liebe Grüße
Flossie
 
Hallo in die Runde,
für Euch zur Info:
Nachdem ich meine Schweigepflichtentbindung am 20.09.21 abgegeben hatte, habe ich unerwartet schnell am Wochenende Post von meiner PUV bekommen: Es wäre zur Feststellung der Höhe des Dauerschadens eine Begutachtung erforderlich. Um mir die Untersuchung zu ersparen, würden sie mir ohne weitere Prüfung folgende Abrechnung gegen Abfindung anbieten:
Invaliditätssumme 100000 EUR
Angenommener Dauerschaden 1/5 Handwert (Gliedertaxenwert 55% der Versicherungssumme) = 11000 EUR
Wenn ich damit einverstanden wäre, solle ich die Abfindungserklärung unterschrieben zurückschicken und würde dann umgehend den Betrag erhalten. Falls sie in den nächsten 4 Wochen nichts von mir hören würden, gelte der Vorschlag als nicht akzeptiert und das Angebot wäre nicht mehr gültig. Nach Fristablauf würden sie dann eine Begutachtung in Auftrag geben...
Dieses freundliche Angebot gedenke ich nicht anzunehmen, allein HANDWERT:mad:, es ist schließlich auch der Unterarm betroffen, da das Aufdrehen nicht funktioniert (Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60%). Meine Ärztin hat in der Invaliditätsbescheinigung geschrieben:
linker Unterarm, Handgelenk und Daumen deutlich eingeschränkte Mobilität, Supination aufgehoben, anhaltende Schmerzen.
Und 1/5 halte ich auch für einen Witz, wenn's nicht so übel wäre, wäre es fast komisch:rolleyes:.
Dann steht wohl demnächst eine Begutachtung an, auf das Ergebnis bin ich jetzt schon gespannt...Auf jeden Fall nehme ich meine Schwester als Beistand mit und werde weiter berichten.
Liebe Grüße
Flossie
 
Hallo und moin in die Runde,
meine PUV hat mir vor einigen Tagen erneut das Angebot nebst Abfindungserklärung geschickt mit der Bitte den Brief vom 21.09.21 zu erledigen und recht bald zu antworten...es war eigentlich klar, dass, wenn sie in 4 Wochen nichts von mir hören, der Vorschlag als nicht akzeptiert gilt. So habe ich denn am 26.10.21 deswegen mit der Versicherung telefoniert, das Angebot abgelehnt und eine Begutachtung gewünscht.
Heute habe ich wieder Post von meiner Versicherung erhalten, Gutachten in Auftrag gegeben, Einwilligungs- u. Schweigepflichtsentbindungserklärung liegt vor, über den Termin für die erforderliche Untersuchung wird sie folgender Arzt informieren:
UND JETZT KOMMTS:
Es ist der Chefarzt der Unfallchirurgie aus dem Klinikum, der meine 1. OP mit verbockt hat :oops:
Es ist der Arzt, der mich höchstselbst nach der OP nochmal zum Röntgen gefahren und mir im Fahrstuhl erklärt hat, das er mit dem Sitz einer Schraube nicht zufrieden wäre.
Es ist der Arzt, der kurz vor Weihnachten seine Sekretärin bei mir hat anrufen lassen, um sich nach meinem Befinden zu erkundigen.
Der Arzt, der zu meiner netten, engagierten HÄ (sie wollte ihn bitten, uns bei der Terminsuche für die erforderliche Revisions-OP zu unterstützen) sagte: "Was geht mich das an?"
Dieser Arzt soll nun den unfallbedingten Invaliditätsgrad feststellen...:oops:
Zudem habe ich ja einen Anwalt für Medizinrecht eingeschaltet, der das Klinikum bereits 2 mal aufgefordert hat, die Haftung dem Grunde nach anzuerkennen. Dabei geht es um Schmerzensgeld und Schadensersatz, das wird der Chefarzt sicherlich auch mitbekommen haben...
Mir ist bekannt, dass PUVs ihre Gutachter selbst wählen und dass man keinen Einfluss darauf hat. Und natürlich: Wessen Brot ich eß, dessen Lied ich sing..
Aber wie soll so eine wenigstens im Ansatz objektive Bewertung stattfinden können? Habe ich irgendeine Möglichkeit, diesen Arzt als Gutachter abzulehnen? Macht es Sinn, der Versicherung zu mailen und auf den evt. Interessenskonflikt des Gutachters hinzuweisen?
Mein Anwalt ist ab Montag aus dem Urlaub zurück, ich werde ihn dann darüber informieren und um seine Meinung bitten.
So sind jetzt 2 meiner "Baustellen" (PUV u. gerichtliches Vorgehen gegen das KH) zu einer Großbaustelle zusammengelegt worden, fühlt sich gar nicht gut an für mich:eek:. Bekomme jetzt schon Bauchweh...
Was würdet Ihr tun?
Vielen Dank fürs Lesen und hoffentlich hilfreiche Unterstützung,
Liebe Grüße
Flossie
 
Hallo Flossie,
wenn Du der PUV ,genau wie hier, den Fall schilderst und um einen anderen Gutachter
bittest wird sie sicherlich darauf eingehen.
Wenn Dein Anwalt bereits auch diesen Fall schon bearbeitet solltest Du ihm die weitere
Vorgehensweise überlassen.

Gruß
Meggy
 
Hallo Meggy,
danke für Deine Antwort, ich warte erstmal ab, was mein Anwalt Montag sagt, dann sehen wir weiter...Ich werde Bericht erstatten.
Liebe Grüße
Flossie
 
Hallo Flossie,

Du kannst den Gutachter aus vorgenannten Gründen ablehnen und gleichzeitig einen eigenen Gutachter vorschlagen, z. B. aus der nächstgelegenen Uniklinik. Vielleicht klappt es. Musst halt deinen Gutachter Wunsch gut begründen, z. B. nahe gelegen, einfacher zu erreichen, weniger Schmerzen für die Anreise,...

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,
vielen Dank für Deine Antwort, das werde ich versuchen und meiner PUV eine wohlformulierte Mail schreiben. Und morgen schon mal nach möglichen Gutachtern suchen, vielleicht klappt es ja...
Liebe Grüße
Flossie
 
Hallo und moin in die Runde,
meine PUV hat mir nun einen neuen Gutachter genannt, und zwar Dr. Ulf Niemann, Institut f. med. Begutachtung, Westerstede. Negatives habe ich so nicht über ihn gefunden, sein Institut begutachtet für Gerichte, Versicherungen, gesetzliche Unfallversicherungen und Schlichtungsstelle...na ja... :(
Liebe Grüße
Flossie
 
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