Hallo Seenixe,
Amtsermittlungspflicht: natürlich entscheidet das Gericht selbst, wie ermittelt wird.
Um das geht es nicht.
Es gibt keine Schweigepflichtentbindung und da dürfen auch nicht alte Akten
ohne Erlaubnis ausgetauscht werden.
Gruß
Anja
Amtsermittlungspflicht: natürlich entscheidet das Gericht selbst, wie ermittelt wird.
Um das geht es nicht.
Es gibt keine Schweigepflichtentbindung und da dürfen auch nicht alte Akten
ohne Erlaubnis ausgetauscht werden.
Gruß
Anja