Hallo Foris,
folgender Vorfall:
keine Schweigepflichtentbindung ausgestellt, sondern alle Bericht, usw.
dem Gutachter zur Verfügung gestellt.
Jetzt hat das LSG die volständigen Akten aus dem SG Verfahren dem Gutachter
zur Verfügung gestellt.
Ist dies rechtens?
Hat der Gutachter das Recht und die Einsicht der nicht freigegebenen Unterlagen?
Ist er nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Schweigepflichtsentbindung vorliegt?
Danke
Beste Grüße
Anja
folgender Vorfall:
keine Schweigepflichtentbindung ausgestellt, sondern alle Bericht, usw.
dem Gutachter zur Verfügung gestellt.
Jetzt hat das LSG die volständigen Akten aus dem SG Verfahren dem Gutachter
zur Verfügung gestellt.
Ist dies rechtens?
Hat der Gutachter das Recht und die Einsicht der nicht freigegebenen Unterlagen?
Ist er nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Schweigepflichtsentbindung vorliegt?
Danke
Beste Grüße
Anja