• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Schulunfall

harald001

Nutzer
Registriert seit
16 Okt. 2007
Beiträge
5
Hallo,

meine Tochter hatte beim Training für die Bundesjugendspiele in der Schule nach dem Absprung plötzlich schmerzen im Fuß. Am nächsten Tag konnte sie nicht mehr richtig laufen und wir mussten bei der Schule eine Unfallmeldung abgeben. Aufgrund der Schmerzen ist sie dann zum Orthopäden der gleich behauptete, dass dies kein Unfall sei, bevor er auch nur die Untersuchung durchführte.

Da ich privat versichert bin, habe ich die anschließende Rechnung über die Schule an die Versicherung weitergeleitet.

Die Unfallversicherung hat nun den Arzt kontaktiert, der nach wie vor behauptet, dass dies kein Unfall sei. Nun haben wir die Rechnung wieder zurück bekommen.

Mittlerweile habe ich die dritte Mahnung zur Zahlung und verstehe nicht mehr, warum dies kein Unfall sein soll. Was kann ich hier tun, damit der Schulunfall auch als solcher anerkannt wird. Ist es Rechtens, dass ein Arzt, einen Unfall einfach als normale Verletzung umdefiniert?
 
Hallo Harald,

herzlich Willkommen hier im Forum. Welche Diagnose wurde denn gestellt?
Was wurde behandelt?
Eigentlich hätte der Orthopäde Euch an einen D-Arzt überweisen müssen.
Laßt Euch alle Unterlagen kopieren und geht zu einem D-Arzt, der die Sachen sich nochmals anschaut.

Gruß von der Seenixe
 
Leider keine Diagnose

Der Arzt hat keine Diagnose gestellt. Er hat glaube ich einen Zinkverband vergeben. Ausserdem ist er wohl Vertrauensarzt der Kassenärztlichen Vereinigung. Von einem D-Arzt habe ich leider noch nie etwas gehört. Außerdem ist der Fall schon 4 Monate her und die Unfallverletzung abgeheilt. Ich glaube nicht, dass ein anderer Arzt jetzt noch etwas feststellen wird. Erst kürzlich hat er abgelehnt das Geld von der Unfallversicherung anzunehmen, da er sagt, dass dies kein Unfall sei. Ich habe hier nur Mahnungen mit steigenden Gebühren liegen.
 
Hallo Harald,

wenn der Unfall vor 4 Monate geschah und die Unfallverletzung abgeheilt ist, ist das keine Sache für die private Unfallversicherung, die erbringt Invaliditätsleistungen nur bei bleibenden Schäden.

Der Orthopäde wird sicher nicht den Unfall bestritten haben, eher dürfte er sich dahingehend geäußert haben, dass aus der Verletzung keine bleibende Beeinträchtigung zu erwarten ist, somit keine Sache für die private Unfallversicherung.

Warum reichst Du die Rechnungen nicht bei der Krankenversicherung ein ?

Gruß
Luise
 
eben doch

Der Orthopäde hat eben genau diesen Unfall bestritten, auch erst letzte Woche wieder der Unfallversicherung der Schule gegenüber. Deshalb hat diese die Rechnung wieder an mich zurück gesendet. Er sagt es wäre eine normale Verletzung und kein Unfall.

Ich habe noch mal nach geschaut, die Diagnose war "Arthralgie USG li. unklare Genese".

Es geht nicht um eine private Unfallversicherung und Schadenersatz, sondern darum das die Unfallversicherung der Schule nicht bezahlt und ich ebenfalls nicht. Es kommt eine Mahnung nach der Anderen.
 
Schul-Unfallversicherung

Hallo Harald,

ich verstehe was Du meinst.

Meine Tochter hatte in der Grundschule auch einen kleinen Unfall, sie wurde von einem Jungen umgerannt dabei lockerte sich ein Schneidezahn.

Nun hatten wir Glück, der Junge meldete sich sofort...und war somit ein Zeuge.

Wir ließen diesen Unfall von der Grundschule bei der Schul-Unfallversicherung melden.
Erst 10 Jahre später war der Zahn so dunkel das er durch eine Krone ersetzt werden mußte....die Schulversicherung hat alles bezahlt.

Und sollten weiter Zahnbehandlungen (auch Jahre später) anstehen, so werden sie von der Schul-Unfallversichung bezahlt. Bei den Preisen heute ja nicht unwichtig.

Darum solltest Du Dir Zeugen suchen, Schüler u/o Lehrer und den Unfall richtig durch die Schule melden lassen. Dann müssen sie auch zahlen.

Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Harald,

nun ist etwas Licht im Dunkeln ;-)
Die Unfallkasse ist die gesetzliche Unfallversicherung u.a. für die Schüler.
Die Unfallanzeige sollte durch die Schule gefertigt worden sein. Hattest Du ja auch geschrieben, dass dies passiert ist. Der Arzt ist, wenn er für BG-liche Behandlung zugelassen ist ein D-Arzt = Durchgangsarzt. Nur dieser darf im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherungen (GUV= BG und Unfallkasse) Behandlungen vornehmen.
Differenzierung von Gelenkschmerzen
Arthralgie oder Arthritis?
Arthralgie – oft unspezifisch, wenig richtungsweisend

Gelenkschmerz ohne Gelenkschwellung
Vielfältige Ursachen: häufig Begleitphänomen bei Infektionen; Arthrosen;Überlastung; entzündliche Gelenkerkrankung; Allgemeinerkrankung etc.
Arthralgien ausschliesslich bei Belastung: degenerative Ursache eher wahrscheinlich (Tab. 1).
Merke: Arthralgien in Ruhe können erstes Symptom einer entzündlich-rheumatischen Erkrankung sein und in eine Arthritis (Tab. 1) übergehen

Arthritis – das spezifischere Symptom!
Gelenkschmerz mit Gelenkschwellung und/oder Überwärmung (Rötung kann fehlen!)
Angaben des Patienten zu Gelenkschwellungen sind oft unsicher (z.B. Verwechslung von Knöchelödem und Gelenkschwellung) und müssen vom Untersucher objektiviert werden.
Leitsymptome: Schwellung und Schmerz in Ruhe, Morgensteifigkeit, oft Besserung durch Kälte
bei Rötung und Überwärmung des Gelenks: an septische Arthritis denken!

Hat Deine Tochter Probleme mit Rheuma?

Vielleicht solltest Du doch noch mal eine anderen Arzt befragen. Habt Ihr eine Kopie des Erstbefundes?
Ansonsten kannst Du die Belege nur der Privaten Krankenversicherung einreichen und erst einmal auf die Klärungsbedürftigkeit hinweisen. Vielleicht unterstützt Dich sogar die Kasse.

Gruß von der Seenixe
 
Thema Schulunfall

vielen Dank für die Rückmeldung.

Meine Tochter hat kein Rheuma und ist an sich Gesund. Wie gesagt, sie hat sich beim Weitsprung Training in der Schule diese Verletzung zugezogen. Sie konnte dem Arzt allerdings nicht exakt sagen, was sie beim Sprung falsch gemacht hat. Deshalb hat der Arzt sofort gesagt, "das ist kein Unfall". Der Fuß wurde auch gleich geröntgt. Der Befund ist laut der Übersetzung von dir trotzdem sehr dünn.

Jetzt nach dem ich die Rechnung wieder habe, könnte ich natürlich bezahlen und die Rechnung einreichen. Allerdings wiederstrebt es mir innerlich dies zu tun.

Mich würde interessieren was ich tun kann, damit dies als Unfall anerkannt wird. An dem dünnen Befund kann ich jetzt leider auch nichts mehr ändern, außer dass ich und meine Familie zu diesem Arzt sicher nicht mehr gehen werden. Jetzt geht es schon eher ein bisschen ins grundsätzliche.
 
Hallo Harald,
verlange von der Unfallkasse einen Bescheid zum Unfall. Dagegen Widerspruch einlegen und dann Klage beim SG. Alles ohne Anwalt möglich und dort den Unfall als Schul bzw. Arbeitsunfall feststellen lassen. Wichtig, es kann in 3 Jahrzehnten zu Folgen kommen und dann kann sich die Anerkennung des Unfalls noch auswirken ;-)

Also keine Angst, Bescheid zu diesem Unfall verlangen.

Gruß von der Seenixe
 
Vielen Dank,

heute ist der Bescheid angekommen. Ich habe gleich Wiederspruch eingelegt. Ich hoffe, dass das ausreicht. Wenn nicht muss es am SG entschieden werden.

Es ist für mich überraschend mit welchen Befugnissen die Ärzte ausgestattet sind. Wenn der Arzt sagt das war kein Unfall, dann wird das von der Versicherung einfach so übernommen.

Wenn das die übliche Beurteilungspraxis von Ärzten ist, darf man seine Kinder eigentlich gar nicht mehr am Schulsport teilnehmen lassen.

Gruss

Harald
 
Top