Hallo zusammen, es kann durchaus sein, das meine Frage in dieser Rubrik nicht ganz passend ist. Hoffe aber dennoch auf Hilfe.
Folgendes hat sich ereignet:
Unser Sohn 12 Jahre ist auf dem Pausenhof ausgerutscht und mit dem Knie auf einem Gullydeckel aufgeschlagen. Unglücklicherweise war dieser Gullydeckel auch nicht bündig mit den Gehwegplatten verbaut worden sondern stand einige cm über. Erst konnte nichts festgestellt werden. Die Hose war unbeschädigt. Unser Sohn hat dann eine ca. 6 cm langen Riss der Haut auf oberhalb der Kniescheibe feststellen müssen. Es wurde ein RTW von der Schule angefordert und der Sohn mit Blaulicht ins Krankenhaus gebracht. Mit mehreren Stichen wurde die Wunde genäht. Anschl. weitere 2 Tage Schulunfähig gewesen.
Die Schule wurde heute erneut aufgefordert zum Unfallhergang Stellung zu beziehen. Sofort hat die Stadt mit Baumaßnahmen begonnen um diesen baulichen Fehler zu beheben.
Nun zu meiner Frage: Kann mein Sohn hierbei Schmerzensgeld einfordern? Der Heilungsverlauf sieht gut aus bislang. Es bleibt jedoch eine lange Narbe und etwaige Folgeschäden sind noch nicht absehbar.
Wie können/sollten wir uns hierbei verhalten. Eine Rechtsschutzversicherung haben wir nicht.
Viele Grüße
Oliver
Folgendes hat sich ereignet:
Unser Sohn 12 Jahre ist auf dem Pausenhof ausgerutscht und mit dem Knie auf einem Gullydeckel aufgeschlagen. Unglücklicherweise war dieser Gullydeckel auch nicht bündig mit den Gehwegplatten verbaut worden sondern stand einige cm über. Erst konnte nichts festgestellt werden. Die Hose war unbeschädigt. Unser Sohn hat dann eine ca. 6 cm langen Riss der Haut auf oberhalb der Kniescheibe feststellen müssen. Es wurde ein RTW von der Schule angefordert und der Sohn mit Blaulicht ins Krankenhaus gebracht. Mit mehreren Stichen wurde die Wunde genäht. Anschl. weitere 2 Tage Schulunfähig gewesen.
Die Schule wurde heute erneut aufgefordert zum Unfallhergang Stellung zu beziehen. Sofort hat die Stadt mit Baumaßnahmen begonnen um diesen baulichen Fehler zu beheben.
Nun zu meiner Frage: Kann mein Sohn hierbei Schmerzensgeld einfordern? Der Heilungsverlauf sieht gut aus bislang. Es bleibt jedoch eine lange Narbe und etwaige Folgeschäden sind noch nicht absehbar.
Wie können/sollten wir uns hierbei verhalten. Eine Rechtsschutzversicherung haben wir nicht.
Viele Grüße
Oliver