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Schulterverletzung

aran112

Nutzer
Registriert seit
25 Juni 2007
Beiträge
9
Motorradunfall 06/2007- Schulterverlzung, mit Schlüsselbeinbruch, Schulterblattbruch, Rippenserienfraktur und Lungenquetschung. 1. OP 06/2007 auf Schlüsselbein Platte montiert. Bewegungseinschränkung im Schultergelenk ist geblieben.

Keinerlei Einschränkung in der Hand - nervlich.

Hatte eine Plattenentfernung am Schlüsselbein (11/2008) und zusätzlich eine Arthroskopie am li. Schultergelenk. Dadurch wurde mir das Nervengeflecht zur li. Hand verletzt. Hatte nun Missempfindungen in der li. Hand. Nach Nervenmessungen wurde mir das auch bestätigt. Nun muss ich über ein halbes Jahr Tegretal einnehmen. Der Neurologe kann es nicht bestätigen, das die zusätzliche Verletzung nach der 2. Op stammt. Was meint ihr lohnt es sich dem nachzugehen? - Eine Krähe...
 
Klage

Hallo aran112,

Du hattest einen Unfall und bist darauf hin bei der OP geschädigt worden. Die Nervenleitmessung bestätigt die Schädigung bei der OP.

Sicherlich lohnt es sich der Sache nachzugehen, wenn Du bei der OP keine schriftliche Einwilligung für die Nervenverletzung gegeben hast. Wurdest Du dahingehend aufgeklärt, wurde exakt die Nervenverletzung bei dem Aufklärungsgespräch erwähnt? Und hast Du dafür unterschrieben für das Risiko der Nervverletzung? Wenn nicht, dann würde ich der Sache nachgehen. Das heißt für dich:

  • Beweissicherung: Medizinische Behandlungsunterlagen anfordern
  • Gutachten: ggf. kostenlose medizinische Gutachten durch die Krankenkasse und ggf. durch Gutachter- und Schlichtungsstelle der Ärztekammer! Beachte aber die unterschiedlichen Kriterien bei der Auswertung und Anfertigung des Gutachtens!
  • Kostendeckung von der Rechtschutzversicherung einholen
  • Sehr guten Rechtsanwalt für Patientenrecht, Medizinrecht oder Arzthaftungsrecht suchen und aufsuchen. Ggf. schon vorher einschalten, er kann dann die ärztlichen Behandlungsunterlagen beitreiben
  • Prozeß gewinnen

Ob die Sache Aussicht hat, daß wird man dann erst erkennen können, hängt auch davon ab, ob man die Teilbeweislastumkehr oder die vollständige Beweislastumkehr!

Gruß

Hollis
 
Hallo Hollis,
danke für deine Antwort. Ja den Unfall hatte ich schon 06/2007. Die Nervenverletzung passierte nach der 2. OP 11/2008.
Wurde dahingehend nicht aufgeklärt. Mein Neurologe sagte die Verletzung könne auch aus 06/07 also nach dem Unfall her schon sein.
Aber die Missfindungen in meiner Hand hatte ich aber erst nach der 2. OP
Die Arthroskopie sollte eine Durchbewegung der Schulter da Frozen Sholder schon in Anmarsch ist, bewirken.

PS: Ja die Guten kenn ich schon. Besonders die Seenixe ;-)
 
Hallo aran112,

wurde die Mißempfindungen vor der 2. OP dokumentiert, dann sieht es schlecht mit der Beweilage aus. Ansonsten sehe ich gute Karten für den Streit!

Wäre gespannt zu erfahren was ein Anwalt dazu meint. Also falls Du Lust hast zu Klagen, dann drücke ich Dir die Daumen. Das es von dem Unfall käme ist nur ein Vermutung Deines Neurologen, welche Beweise hätte er denn?

gruß

Hollis
 
Hallo Hollis,
nein da wurde nix davon dokumentiert. Deshalb mein ich ja, werde es dann wohl lassen müssen. Der einzige wäre der Neurologe.
Aber trotzdem vielen Dank Hollis.
 
Beweislastumkehr!

Hallo aran112,

die Frage ist ob es ausreicht es zu einer vollständigen Beweislastumkehr oder Teilbeweislastumkehr kommt. Dann muß der Arzt beweisen, daß es nicht von der OP stammt, dies wir für ihn ebenfalls unmöglich.

Beweislastumkehr liegt vor:

bei mangelhafter Dokumentation oder lückenhafter Dokumentation

Beweislast bei fehlender Dokumentation

Eine unterbliebene oder lückenhafte Dokumentation stellt keine selbständige Anspruchsgrundlage dar und führt auch nicht unmittelbar zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen Behandlungsfehler und dem eingetretenen Primärschaden. Ist eine dokumentationspflichtige Maßnahme aber nicht dokumentiert, kann zu Lasten des Arztes die (widerlegbare) Vermutung greifen, daß diese Maßnahme unterblieben ist. Die daraus resultierende Gefahr für den Arzt zeigt anschaulich der Fall der dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg vom 20.06.2005, (Az. 4 U 126/03) zugrunde lag.

LINK MIT BEISPIEL
oder

gravierende Aufklärungsfehler vorliegen

...
Hinsichtlich der Kausalität von Behandlungsfehlern und Gesundheitsschaden gilt jedoch etwas anderes, wenn ein grober Behandlungsfehler oder ein gravierender Aufklärungsfehler festgestellt werden können...

LINK
Hier noch weiter Urteile zur Beweislastumkehr und weitere Informationen zur Beweislastumkehr


Falls Rechtschutzversicherung besteht würde ich wenn ich an Deiner Stelle wäre, einen sehr guten Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht konsultieren und ihn mit der Fragestellung der Beweislastumkehr oder Teilbeweislasterleichterung konfrontieren!

gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo vielen Danke für Eure schnellen Antworten.
Nun bin ich eigentlich froh, nach 4 Monaten endlich wieder arbeiten gehen zu können. (Nach 6 Wochen Reha) Ohne einen zählbaren Erfolg an der Schulter!
Das 'Einzige was sich gebessert hat, ist die Missempfindung in der Hand.
Werd euch aber auf dem Laufenden halten. Gruss aran112
 
Hallo Hollis.

Nein die Mißempfindungen wurden nicht vor der 2. OP dokumentiert.
Das es von dem Unfall käme ist nur ein Vermutung Deines Neurologen, welche Beweise hätte er denn? Natürlich keine!

Aber habe keine Lust mom zu streiten, bin froh wenn ich meine Schulter bewegen kann.

Gruss aran112
 
hallo, aran112

wenn du nichts unternimmst, mit deiner schulter, könnte es dir eines tages leid tun, dich nicht gestritten zu haben.
die schmerzen werden wahrscheinlich nicht weniger und die beweglichkeit nicht mehr werden.
kann dich schon verstehen.
habe auch keinen bock zum streiten.
ändert aber nichts an meinen schulterbeschwerden.
sieh, wo deine möglichkeiten stecken. versuch es wenigstens.
gute nacht
pussi
 
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