• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Schultereckgelenksprengung Rockwood 5, Wegeunfall

Grüß Dich, MC75,

es gäbe eine Möglichkeit, gerichtlich (und damit: von neutraler Stelle) Beweis aufzunehmen: Was dann, wenn Du rechtsschutzversichert bist, sogar die Rechtsschutzversicherung zahlt. Das ist das selbständige Beweisverfahren.

Kennst DU das, brauchst Du dazu Infos?

ISLÄNDER
Danke für deine Nachricht, ich habe mich bei der Rehaklinik beschwert, diese haben
dann die realen Werte eingetragen. Jetzt möchte die Unfallversicherung, dass ich zum Gutachter muss, drei wurden vorgeschlagen, oder ich kann den einen nennen.

Gibt es eine Empfehlung im
Raum Essen/Recklinghausen für das Fachgebiet Orthopädie/Unfallchirurgie !

Danke
 
Hallo mc75,

das ist ja nicht zu fassen:-(
Ich würde da nicht locker lassen und mich über den Therapeuten beschweren.
Das scheint wohl Alltag bei denen zu sein und die werden es immer so machen.

Drücke dir die Daumen

VG Manuel
Danke deine Nachricht, ich habe nicht locker gelassen, nach einer Beschwerde von mir an die Geschäftsleitung, wurden die Daten korrigiert.

Jetzt soll ich zum Gutachter, muss jetzt schauen, welcher neutral und nicht BG freundlich ist. Raum Essen/Recklinghausen

VG
 
Hej, MC75.

Ich kann Dir nur, gemäß dem jetzigen Stand der Dinge, empfehlen, einen potenziellen Gutachter eingehend zu überprüfen, denn sollte er gleichzeitig ein Durchgangsarzt sein oder für die BG arbeiten (Interessenskonflikt! :rolleyes:), solltest Du dringend weiter suchen! Andernfalls werden Deine Beschwerden gezielt heruntergespielt! Viel Glück und gib bloß nicht klein bei! :)

P. S.
Stelle bitte schleunigst einen Antrag bei Deiner Krankenkasse (Formulare dort!) auf "einen vermuteten Behandlungsfehler": Deine Krankenkasse hat - indirekt zu Deinen Gunsten - ein finanzielles Interesse daran, dem Fall nachzugehen und wird einen Gutachter dazu beauftragen. Dein Vorteil liegt darin, daß die Krankenkasse sowohl die Kosten der durchgeführten Behandlung als auch die sicher erheblichen Folgekosten auf den möglichen Verursacher des meiner Meinung nach grob fahrlässigen Behandlungsfehlers umlegen möchte. Da der gewählte Gutachter folglich im Dienst der Krankenkasse (Auftraggeber!) steht und ihr damit Kosten zu sparen hat, ist genau das ein sehr starkes Motiv, um Dich zu Deinen Gunsten zu begutachten - schließlich muß ja ein Schuldiger (Verursacher...) her, den die Krankenkasse dann finanziell in die Pflicht nehmen wird! Außerdem hast Du im Zuge dieses Prozederes auch sicher Schadensersatzansprüche in Form von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungs-kosten etc. etceterorum. ;)

A bientot
Etienne
 
Top