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Schuldfrage

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Andreas1963

Nutzer
Registriert seit
24 Jan. 2009
Beiträge
3
Hallo,
zum meinem Unfall hatte die Polizei die Schuldfrage eindeutig geklärt.
Die Alianz der gegnerischen Versicherung sieht das jedoch anders und macht wie üblich eine 20%-ige Mitschuld geltend.
Wer vertitt hier eigendlich das Gesetz. Ist so was rechtens.
Leider habe ich keinen Rechtsschutz und weiß nicht ob ich klagen soll.

Zu was brauchen wir denn nda die Polizei, wenn hier jeder machen kann was er will.

Danke für Eure Meinung
 
Staatsgewalten vs. Versicherungsvertrag

Hallo Andreas1963,

leider gehört die Polizei zu der Exekutiven (ausführenden) Staatsgewalt, dann gibt es noch die Legislative (Gesetzgebende) und die judikative (richterliche) zusätzlich gibt es eben noch Versicherungsverträge, da könnte fast schon fast alles mögliche drin geregelt sein, bestätigt durch Unterschrift. Sollte allerdings dann auch nicht so stark abweichen von gesetzlichen Regelungen!


gruß

Hollis
 
Du kannst um dir rechtlich helfen zu lassen einem Sozialverband Beitreten... die würden dich gegen Versicherungen auch rechtlich Beraten und einen Rechtsanwalt stellen.

Gruß blue
 
Hallo Andreas,

die Polizei reguliert ja den Schaden nicht.

Die Versicherung wird dir bestimmt die Gefährdungshaftung anrechnen, die du allein hast, dadurch, dass du mit dem Fahrzeug fährst.

Hier gibt es dann noch Ausschließungsgründe.

Hast du z. B. gestanden und du bist angefahren worden, greift die Gefährdungshaftung nicht, da du keine Möglichkeit hattest, den Unfall zu verhindern. Bist du gefahren, der Gegner hat die Vorfahrt nicht beachtet, dadurch dann Unfall, greift die Gefährdungshaftung.

Dies war nur ein Beispiel, es gibt noch weitere Gründe.

Gruß Jens

PS: Lass dir von der Versicherung zu der 20 %igen Teilschuld die Begründung schicken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
zum meinem Unfall hatte die Polizei die Schuldfrage eindeutig geklärt.
Hallo Andreas,
nur mal so, weil das mit der "Schuldfrage" ab und an in die Irre führt.
Die Polizei kann eine Schuldfrage nicht klären.
"Die" Polizei kann einen Sachverhalt aufnehmen (protokollieren) und notwendige Daten ermitteln (Unfallteilnehmer).
Ein Gericht könnte noch klären, wem ein Fehlverhalten zuzuordnen wäre - aber das macht es nur aufgrund des Eindrucks den es gewinnen würde.
Und wie Jens schon dargelegt hat, ist das oftmals nicht so einfach mit der Zuordnung der Schuld.
(Dieser Hinweis soll Dich nur darauf vorbereiten, dass das alles noch ein wenig dauern kann, bis Dein Unfall geregelt ist.)

Viel Glück!
oohpss
 
Ich stehe solchen Aussagen:

....die Polizei nimmt NUR den Unfall auf...
....die Versicherung wird Dir eine Gefährdungshaftung anrechnen...
....das Gericht kann nur die Schuld klären...

sehr kritisch gegenüber

Wenn die Polizei zum Unfallort gerufen wird, dann hat sie, d.h. die Polizeibeamten vor Ort, gegenüber den Unfallbeteiligten, insbesondere gegenüber dem Geschädigten eine Garantenstellung.
Das heißt: Die Polizeibeamten haben ALLE beweiserheblichen Fakten, die zu diesem Unfall geführt haben, zu dokumentieren. Egal, ob es sich dabei um den sogenannten "Blechschaden" oder um Unfälle mit Personen- oder hohem wirtschaftlichen Schaden handelt.
An Hand dieser vor Ort erzielten Ermittlungen lassen sich im weiteren Verlauf klären, wie es zu diesem Unfall kommen konnte und wer an der Herbeiführung eines Unfalles die Schuld trifft.
Weiterhin sollten die Beamten in der Lage sein, nach Abschluß Ihrer Ermittlungen, die Schuldfrage auch beantworten zu können.
Ob nun der Richter bei Gericht oder der Sachbearbeiter bei der Versicherung wird sich jeder auf diese Ermittlungen stützen und eine Entscheidung treffen.

Du hast hier geschrieben, dass Du Dir einen Rechtsanwalt nicht leisten kannst.
Bist Du bei diesem Unfall verletzt worden?

Gruß Beilitz
 
Hallo Beilitz,

die Gefährdungshaftung ist im BGB geregelt, hat mit der Schuldfrage nichts zu tun.

Des Weiteren ist die Schuldfrage, die die Polizei klärt nur das Strafrechtliche (Verstoß gegen StVo), hat mit den zivilrechtlichen Ansprüchen nichts gemein, die dadurch auch nicht berührt werden.

Wenn man sich einen RA nicht leisten kann, muss man es eben mit Beratungshilfe/PKH probieren, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Die lapidare Aussage, dass die Gegenseite den RA mit bezahlen muss, ist nur eine Halbwahrheit. Bezahlen muss den RA der Auftraggeber, dessen muss man sich bewusst sein, wenn man den seine Arbeit in Anspruch nimmt. Das dieser dann diese Ansprüche mit seinen anderen Ansprüchen mit einholen versuchen kann, wäre erst der nächste Schritt.

Gruß Jens
 
Hallo Andreas,

Du hast hier im Forum verschiedene Fragen zu Deinem Unfall gestellt!
Für Dich sollte aber die allerwichtigste Frage sein was ist mir körperlich / seelisch bei diesem Unfall passiert! (1)
Wie es auch beilitz im letzten Satz schon schrieb!

Wenn Du nach der Polizei und ihren Aufgaben fragst - man geht da immer mehr dazu über nur noch bei Personenschäden überhaupt zu kommen!
Wie es im Ausland mehr oder weniger schon üblich ist!
Man spricht davon das allein schon das führen eines Fahrzeugs als gefahrerhöhend angesehen wird!
Ich bin mir nicht so sicher ob es sich für 238 Euro (?) lohnt zu klagen!
Oder ganz einfach zu sagen OK ich habe noch einmal Glück gehabt - ich sitze nun nicht wie so mancher hier im Rollstuhl und muss "wegen 5 Euro Beihilfe betteln!"
Sicher haben wir unser Rechtsverständnis und als Deutsche das Heilig Blechle oder so aber versuche es mal so zu sehen wie oben beschrieben!

Mir ist auch einmal ein Unfall passiert nach meinem Arbeitsunfall - mir hat man die Vorfahrt genommen und ich habe mich überschlagen die beiden sind weitergefahren....
Nun sieht mein Fahrzeug absolut nicht mehr so gut aus (da fährt auch nicht unbedingt noch eine "Freundin" oder so mit) aber ich LEBE (irgendwie)!

Ich habe bei einem Rechtsanwalt eine Beratung gesucht die kostet allein schon um die 150 Euro also dann rechne einmal wenn der Richter dann zum Schluss vielleicht sagt umsonst geklagt!
Sorry, wenn die Antwort nicht ganz so ...!

Gruss Joachim

(1) Ich habe weder hier bei Schuldfrage noch bei Teilschuld... etwas von Verletzungen gelesen!
http://www.rechtsanwaelte-k-k.de/verkehrsrecht.html
 
Zuletzt bearbeitet:
an Alle,

ich stimme beilitz zu. Die Poilzei ist an Recht und Gesetz gebunden und sie hat am Unfallort die Fakten so festzuhalten, dass die zukünftigen Organe der Rechtspflege sich genau vor Augen halten können, wie der Unfall verursacht wurde d. h. jedes Detail. Die Beamte sind auch als Zeugen zu laden. Sie haben die Wahrheit zu dokumentieren und nichts anderes.

Da kann auch keine Versicherung so eigenmächtig etwas anderes schreiben oder sie versucht sich vor Zahlungen zu drücken.

Gruß Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Jens,
hallo Andreas,

du schreibst hier:

...Des Weiteren ist die Schuldfrage, die die Polizei klärt nur das Strafrechtliche (Verstoß gegen StVo), hat mit den zivilrechtlichen Ansprüchen nichts gemein, die dadurch auch nicht berührt werden...

Dem muß ich Dir widersprechen.

In der StVO wird nicht nach dem Strafrecht sanktioniert sondern nach dem Ordnungswidrigkeitsrecht. Es sei denn, dass strafrechtlich relevante Ereingnisse im Straßenverkehr stattgefunden haben. In 9 von 10 Verkehrsunfällen liegen jedoch nur "Blechschäden" vor, so dass hier ein Bußgeld-Verfahren in Betracht kommt und das hat nun garnichts mit dem Strafrecht zu tun!

Die Polizei hat wohl war etwas mit den zivilrechtlichen Ansprüchen gemein.
Hat ein Polizeibeamten am Unfallort nicht alle beweiserheblichen Fakten zusamengetragen, obwohl dieses möglich war, kann er hierfür haftbar gemacht werden, wenn dem Geschädigten eines Verkehrsunfalles daraus wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.
Somit werden sehr wohl die zilvilrechtlichen Ansprüche berührt!
Ich wiederholte mich gern. Die Polizei hat eine sogenannte GARANTENSTELLUNG am Unfallort.

Gefärdungshaftung
Sowohl das Gericht als auch die Versichungen haben zu prüfen, ob durch pflichtgemäßes Verhalten ein Unfall hätte vermieden werden können. In diesem Fall spielt die Gefährdungshaftung auch eine Rolle.
Da man dieses aber keineswegs verallgemeinern kann, ist IMMER eine Einzelfallprüfung notwendig.

Tja und Jochen hat es sehr treffend beschrieben.
Wenn es sich in Deinem Fall, Andreas, NUR um einen Blechschaden gehandelt hat, solltest Du abwarten, wie zu diesem Unfall Seitens der Behörde reagiert und und entschieden wird. Dann hast Du immer noch Gelegenheit zu reagieren.
Wie Du Dich gegenüber der Versicherung verhalten solltest, hat Dir Jochen auch schon einen guten Vorschlag gemacht.

Gruß Beilitz
 
Hallo Buffy07,
aber aber....

wir wissen doch, das die Versicherungen dies gerne tun. Das Drücken vor Zahlungen ist ein beliebtes Spiel. Wenn wenigstens nicht ganz drücken, dann wenigstens versuchen hinauszuzögern, für die Versicherung günstige Umstände herbeiführen, hoffen, dass man mit viel weniger den Schaden begleichen kann.....
Polizei? Tja, So wie Richter an Recht und Gesetz gebunden sind?
Ich habe heute in der Berliner Zeitung einen riesigen Artikel zum Thema Polizei, Mobbing, Wahrheitsgehalt von Aussagen gelesen. Mir ist so schlecht geworden..... Grund waren die tötlichen 8 Schüsse vor einem Monat auf einen mit Haftbefehl gesuchten. Da hatte einer der drei Polizisten während der Aktion telefoniert. Der Hörer am anderen Ende der Leitung hörte deutlich die Schüsse, aber der telefonierende Polizist nicht und beide nicht an den Schüssen aner an der Aktion beteiligten verweigern jetzt ihre Aussage. Da wurde von Hamburg berichtet, dass da schon mal jemand die Treppe runtergeschuppst wird und im Protokoll dann steht...gestolpert und keiner der Anwesenden macht den Mund auf und wenn es noch jemanden gibt, dann wird der anschließend gemobbt. Wie soll das weitergehen? Rechtspflege?

Gruß von der Seenixe
 
Aber hallo Seenixe,

ist das jetzt das Spiel>>> böser Bulle, lieber Bulle<<<?
In meinem Beitrag bin ich von der regulären im Gesetzbuch festgeschriebenen Vorgehensweise der Polizei ausgegangen;).
Das es hier und da schwarze Schafe gibt, weiß ich auch. Das die Versicherungen alles anführen was zur Minderung der Schadenssumme führt oder die Zahlung hinaus zögert oder durch Bezahlung von geschmierten GA und getürkten GA nichts unversucht lässt um nicht zu zahlen, SEENIXE, das ist mir bekannt sogar persönlich.

Aber ,bitte nehme mir nicht ganz den Glauben an die GERECHTIGKEIT:D

Gruß Buffy07
 
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