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Schuldfrage Unfall Auto/Roller, plötzlich andere Aussagen

Schneeflocke.

Neues Mitglied
Registriert seit
20 Sep. 2015
Beiträge
3
Ort
Berlin
Hallo in die Runde!
Ich hoffe ich bekomme hier ein paar Anregungen zu meinem Fall, denn wir wissen gerade nicht weiter.

Wir (Auto, Van) fuhren auf einer Hauptstraße (vorfahrtberechtigt). Weit vor uns ein Roller, der rechts blinkte, verlangsamte und abbog. Wir wurden langsamer,hielten deutlich mehr als den Mindestabstand ein und als er komplett in der Straße war beschleunigten wir wieder um wieder auf die Zulässige Geschwindigkeit zu kommen. Just in dem Moment drehte der Roller in der Straße und fuhr ohne zu gucken einfach zurück auf die Vorfahrtstraße. In dem Moment wo klar wurde das der Roller tat, bremsten wir sofort stark ab. Leider reichte es nicht ganz und wir trafen den Roller beim Einbiegen auf unsere Straße mit unserer vorderen, rechten Stoßstange an seiner linken Seite auf Höhe der Fußraste. Der Roller kippte dabei natürlich logischerweise nach rechts, der Fahrer rollte sich perfekt ab und alle blieben unverletzt. Er hatte nicht mal Dreck oder Kratzer an seiner Kleidung. Nur unser Van hatte, so denken wir jedenfalls, ein Loch in der Stoßstange durch die punktuelle Krafteinwirkung der metallenen Fußraste und leichte Schrammen/Abschürfungen wo der Roller vorbeischrabbte. Der Roller hat an den Plasteteilen minimalste Schleifspuren.
So, die Autos hinter uns führen natürlich weiter, also keine Zeugen. Wir waren zu 4 im Auto (Mann=Halter, Frau=Fahrerin,2Kinder) Rollerfahrer (=NICHT Halter) alleine.
Leider war das erste was der Rollerfahrer tat, alle Spuren zu vernichten, da er aufsprang und den Roller beiseite räumte trotz der Bitte kurz Fotos zu machen. Polizei wurde gerufen, verstand nur leider den Unfallhergang nicht wirklich. Roller sagte selbst ja er sei etwas komisch gefahren, sei falsch abgebogen habe daher einen schlänker gemach, sei ewig nicht mehr Roller gefahren, habe sich und den Roller wohl überschätzt....
Wir betonten,dass er bereits komplett abgebogen sei und uns die Vorfahrt genommen hat. Polizei hält ihn fur den Hauptverursacher, gibt uns aber wegen angeblich nicht ausreichenden Sicherheitsabstand Mitschuld und wir bekommen später auch beide jeweils post. Wir eine 20€ Verwarnung.

So, da das Auto neu war, keine 2Wochen alt, keine 400km runter, haben wir einen Fachanwalt und einen Gutachter kontaktiert. Beide verkürzten den Ablauf auf eine Vorfahrtsverletzung des Rollerfahrers und reichen alles bei der anderen Versicherung ein.
Der Halter des Rollers kam übrigens noch zur Unfallstelle und fragte die Polizei wo er denn jetzt seinen neuen Roller hergekommen, der sei Totalschaden und er will Geld. Polizei verwies auf die ihrer Meinung nach vorhandene Hauptschule des Rollers. Das führte ebenfalls zum schnellen Gang zum Anwalt unsererseits.

Problem nun, nach 6 oder 8 Wochen fiel dem Roller Halter ein dann doch noch bei unserer Versicherung anzuklopfen.unser Anwalt teilte unserer mit wir sind unschuldig,nicht zahlen. Die gegnerische Versicherung schickte Unfallbefragungsbogen, den wir laut Anwalt nicht ausfüllen sollen. Liegt auch noch unausgefüllt hier.

So, beide Versicherungen machen nichts. Wir haben bisher weder offizielle Ablehnung noch Zusage. Allerdings bestreitet nun neuerdings der Halter (!) dass er den Unfall.nicht verursacht habe,da wir ja aufgefahren seien. 1. klar war er es nicht,er fuhr ja auch nicht. 2. sind wir nicht hinten sondern seitlich kollidiert.
Der Halter des Rollers habe laut unserem Anwalt nun Klage gegen unsere Versicherung eingereicht. Der Schaden am Roller beträgt laut Gutachten übrigens gute 250€.
Begründet wohl damit, dass wir nun plötzlich geblinkt haben sollen. Haben wir definitiv nicht. Allerdings nun auch kein Wort mehr davon,dass er ja auf der gleichen Straße gefahren sei und kein Leugnen mehr,dass er aus der Seitenstraße kam.

Problem, rein objektiv betrachtet ja durchaus denkbar. (Leider). Wobei sich ja der Aufprallwinkel doch anhand des Schadens an unserem Auto nachvollziehen lässt?
Es gab keine sichtbaren Bremsspuren,da wir ja, weil er vorher abbog, langsam unterwegs waren. (Blöd für uns, schließlich könnte das ja auch verlangsamen zum abbiegen gewesen sein?) Unser Anwalt scheint mir leider nicht sehr kompetent. Er meint jetzt können wir nur mehr klagen und schickte eine Rechnung. Die gegnerische Versicherung schrieb,dass sie bzgl ihrer Eintrittspflicht dem Urteil folgen wolle.
Heißt fur mich Laie doch, dass sie ggf doch anteilig Regulieren? Wir können und wollen nicht glauben,dass der Roller als wirklicher Verursacher komplett schuldfrei da raus kommen soll? Das wir aufgrund fehlender Zeugen wohl um eine Teilschuld nicht drumrumkommen werden ist super ärgerlich,aber alleine Schuld? Kann doch nicht angehen? Unser Anwalt meinte die Gutachten und Aussagen vor der Polizei zählen nicht,es ginge ausschließlich darum, welche "Geschichte" der Richter mehr glauben würde. Stimmt das? Zählen alle Gutachten und vorigen Aussagen nichts? Vor Gericht stünde es dann quasi Aussage gegen Aussage?
Blöd fur uns wohl auch,dass es ein Roller war, der ja ein kleineres VerkehrsRisiko als ein Auto darstellt? Unser Anwalt hat den Fall gefühlt schon abgeschrieben und mit russisch Roulette verglichen. Stehen unsere Chancen denn wirklich so schlecht?
Letztlich kann er doch das angebliche Blinken, was den Fall jetzt so heikel macht, genauso wenig beweisen wie wir es leider widerlegen können?
Was mir persönlich missfällt, dass der Unfallhergang so abgekürzt wurde (er schrieb hält ganz vereinfacht, dass der Roller uns die Vorfahrt nahm).
Wir sollen nun den Gutachter und den Anwalt selber zahlen. Bleiben dann laut Anwalt auf unserem Schaden sitzen und müssen im schlimmstenfall noch den Schaden des Rollers sowie die Gutachter,Anwalts und Gerichtskosten dort zahlen? Alternativ unsere Haftpflicht mit folgender Stufung, also jahrelangen Mehrkosten für einen unverschuldeten Unfall?

Ich danke furs Lesen bis hier her, wollte es aber möglichst ausführlich schreiben (auch die andere Seite soweit bekannt) . Welche Anregungen,Erfahrungen, Tipps habt ihr? Herzlichen Dank
 
Berührungstselllen

Hallo Schneeflocke,

ich habe in der Vergangenheit öfter mal gegensätzliche Unfallschilderungen zu hören bekommen. Da allerdings Schäden an beiden Fahrzeugen hinterlassen worden, kann man anhand der Schäden (Lage, Beschaffenheit und Höhe vom Boden aus gemessen) nachvollziehen, welche Schilderung denn nun stimmt, und welche nicht.

Hier kannst Du ein bischen dazu nachlesen:

http://www.unfallreko.de/seite/127669/krad-unf%C3%A4lle.html

Im Übrigen ist es wichtig, der gegnerischen Versicherung eine Regulierungsfrist zu setzen, weil damit die Versicherung automatisch in Verzug gesetzt wird.

Ihr könnt natürlich auch den Unfallgegner selbst in Haftung nehmen. Aber auch hier gilt: Frist setzen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Vielen Dank, Rekobär. Deine Seite habe ich schon gelesen :)
Allerdings weiß ich ja nicht, ob der Roller nicht bereits repariert wurde und es war auch noch ein sehr ungepflegtes, bereits verkratztes und verrostetes Exemplar. Unser Auto steht noch unverändert. Sollte nicht der Fachanwalt über genau das alles Bescheid wissen? :/
Und wenn die Versicherung sich nach dem Urteil richten will, macht es Sinn eine Frist zu setzen? Regulieren werden die dann doch trotzdem nicht? Wie sind denn die Wartezeiten bis zu so einer Verhandlung?
Wobei ja abgesehen von dem tatsächlichen Kollisionspunkt der Unfallhergang nicht mehr abweichend ist. Nur seine Schilderung vor Ort und später passt nicht mehr zusammen. Einzig die zwar falsche, ich denke aber eben genau heikle Behauptung des Blinkens kann doch ohne Zeugen weder bewiesen noch widerlegt werden?
Ich glaube wir werden unserem Anwalt noch mal ein Schreiben zukommen lassen müssen, der soll das mal kommentieren, auch oder gerade deine Hinweise.
Hast du evtl einen Tipp fur einen wirklich guten Anwalt? Und macht ein Wechsel noch Sinn? (Keine RS Deckung fur den Vorgang vorhanden).

Vielen Dank!
 
Guter Anwalt

Hallo Schneeflocke,

Habt Ihr denn Fotos am Unfallort unmittelbar nach dem Unfall gemacht? Wenn ja, sieht man den Roller darauf und damit auch die Berührungsstellen.

Bei einem Roller wurde doch ein Gutachten erstellt. Bei 250,-- EUR Wiederbeschaffungswert führt eigentlich fast jeder Schaden zum wirtschaftlichen Totalschaden (Reparatur ist teurer, als Wiederbeschaffung eines Ersatzrollers). Bei solch einem Gutachten müssen normalerweise auch Fotos dabei sein. Schließlich muss er ja auch seinen Schaden nachweisen.

Den Anwalt wechseln ist so eine Sache, zumal bei einem neuen Anwalt wiederum Kosten auf Euch zukommen. Insofern würde ich erst einmal versuchen, Euren Anwalt gelinde gesagt zum Handeln zu motivieren. Macht er es nicht, begibt er sich selbst in die Gefahr der Schadenersatzpflicht.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Wir haben den Roller noch vor Ort fotografiert, aber es ist wirklich kaum ein Schaden ersichtlich. Ich würde die Fotos theoretisch auch hier einstellen damit du dir das mal ansehen kannst, aber ich glaube, das wäre keine so gute Idee... Es sind fur den Laien ausschließlich minimale Schleif/Kratzspuren am Plastik vorhanden und ein Stück des rechten Bremshebels ist durchs darauf fallen abgebroch (so nixht eh bereits ab? Ist wirklich nur das letzte stück mit dem kugeligen ende). Laut unserer Versicherung beträgt der geforderte Schaden, bzw die Reparaturkosten fur den Rollerschaden, ca 250€ - nicht der Wiederbeschaffungswert. Sollte daher kein Totalschaden sein, eher Bagatelleschädchen?

Weißt du denn,ob vor Gericht die jeweils erstellten Gutachten fur die Versicherungen relevant sind?
Na dann werde ich den Anwalt mal aufwecken...

Danke :)
 
Gutachten

Hallo Schneeflocke,

so ein Roller hat meiner Erfahrung nach, je nachdem, wie teuer er in der Anschaffung war, keinen großen Wert, im Gegensatz zu Pkws.

Aber das dürfte im Gutachten für den Roller ja ausgewiesen sein.

Den Beweis für den Unfallablauf bringen aber nicht die Schadengutachten, da diese lediglich den Schaden dokumentieren und die Schadenhöhe beziffern in Euro, sondern hier müßte dann schon eine Unfallreko erstellt werden.

http://www.unfallreko.de/seite/105199/unfallanalyse.html

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
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