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Schreibtischklausel bei Bu - Versicherungen

Hallo Tscharlie,
was soll so ein Link? Ohne Meinungsäußerung und Kommentar?
Wenn die Kanzlei den Betrag löscht, ist nur ei toter link sa. ist das so gewollt von Dir?

Gruß von der Seenixe
 
Die in Berufsunfähigkeitsversicherungen verwendete Klausel, die den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 90 Prozent als Schreibtischtätigkeit in Büro, Praxis oder Kanzlei vorgibt, ist intransparent und damit unwirksam.

Urteil vom 15.02.2017 (Az.: IV ZR 91/16) BGH

So ist es vielleicht deutlicher, dann kann man mit dem Aktenzeichen suchen.
 
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