Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum. Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen. Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Dieser kann eventuell diese oder andere Webseiten nicht richtig darstellen. Du solltest deinen Browser aktualisieren oder einen alternativen Browser verwenden.
Hallo Tscharlie,
was soll so ein Link? Ohne Meinungsäußerung und Kommentar?
Wenn die Kanzlei den Betrag löscht, ist nur ei toter link sa. ist das so gewollt von Dir?
Die in Berufsunfähigkeitsversicherungen verwendete Klausel, die den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 90 Prozent als Schreibtischtätigkeit in Büro, Praxis oder Kanzlei vorgibt, ist intransparent und damit unwirksam.
Urteil vom 15.02.2017 (Az.: IV ZR 91/16) BGH
So ist es vielleicht deutlicher, dann kann man mit dem Aktenzeichen suchen.