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Schon wieder Begutachtung ..

Das wird ja meine glaube ich 9. oder 10. Begutachtung und keiner hat sich bisher alles angesehen oder eine Liste unterschrieben und natürlich weißte ich woran ich dann bei dem Gutachter bin aber was nützt es.? Habe bisher erst 2 erlebt die in Ordnung waren aber die anderen ..... ich will das auch langsam alles hinter mich bringen und wieder ein Leben führen.Ich werde diesmal wie auch beim letzten, meine Frau als Begleitung mitnehmen und werde Blutabnahme und Nervenleizgeschwindigkeitsmessungen ablehnen da die Rentenversicherung alle Unterlagen haben müßte und somit auch der Gutachter werde ich nur die letzten Gutachten der selben Fachrichtung mitbringen und die Berichte von 3 Ärzten die mir bescheinigt haben das ich keine 4 Stunden arbeiten kann und selbst den erforderlichen Arbeitswelt nicht schaffe sowie einen Bericht von mir wie es mir geht weil ich nicht zu viel quatschen will und meine Blutwerte.Noch Ratschläge, gerne auch per km?Grüße
 
Hallo pepeline,

Es liegt doch klar auf der Hand, was du davon hast, wenn der Gutachter dir die Liste unterschrieben hat: den Nachweis, dass er die Unterlagen vorliegen hatte! Dann kann er nicht sagen, er hätte sie nicht gesehen und muss sich im Gutachten damit auseinander setzen!

Und er weiß, dass du den Nachweis hast...

Aber es liegt an dir, es so zu machen oder nicht.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hat Di ein Gutachter soetwas unterschrieben? Wenn ja dann hätte ich gerne gewu6bei wem noch ! Und ja,ich hatte so etwas schon in der Art mit aber wurde nie unterschrieben unter anderen weil die Gutachter zu einigen Unterlagen sagen das sie sich selbst ein Bild machen und dann? Man weiß woran man dann ist aber das weiß ich auch voher wenn ich Bewertungen über den Gutachter finde.
 
Hallo Pepeline,

im Grunde wurde für Dich schon alles geschrieben. Aber ich habe den Eindruck Du verstehst das Thema mit den Befunden beim Gutachter nicht.

Du sollst eine Mappe machen - ganz einfach:

1. Inhaltsverzeichnis

a) Ergebnisse Nervenleitmessung vom 19.03.2018
b) Ergebnisse Nervenleitmessung vom 15.06.2019
c) Radiologischer Befund vom 27.06.2017
d) Gutachten Klinik xy, Prof. / Dr. Müller-Meier-Schulze vom 17.10.218
e) ....
f)....
usw.

dann formulierst Du noch einen Satz: Ich bestätige den Empfang der im Inhaltsverzeichnis aufgeführten Befunde / Gutachten.

Dies lässt Du Dir vom GA unterschreiben.

Du sagt, der GA hat doch alles vorliegen, weil Du alles der DRV geschickt hast. Woher weißt Du, ob die DRV auch alles an den GA weiter gibt?
Delta!!!!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

Ganz einfach: keine Unterschrift, kein Gutachten. Eine eigene Meinung kann sich der Gutachter trotzdem bilden. Nur: wenn er unterschreibt, muss er sich mit den vorgelegten Gutachten auseinander setzen.

Du musst beim Gutachter ja auch unterschreiben...

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Pepeline

Du fragst (an Rudinchen und dann an alle):
Hat Di ein Gutachter soetwas unterschrieben? Wenn ja dann hätte ich gerne gewu6bei wem noch ! Und ja,ich hatte so etwas schon in der Art mit aber wurde nie unterschrieben unter anderen weil die Gutachter zu einigen Unterlagen sagen das sie sich selbst ein Bild machen und dann?

Ich habe meine Unterlagen immer vorher (nachweisbar, z.B. per Einschreiben Rückschein) eingereicht und einmal auch mitgebracht (und Unterschrift erhalten).
Natürlich müss(t)en Gutachter sich selbst ein Bild machen, aber sie müssen auch Vorbefunde zur Kenntnis nehmen.
Deswegen: Nachweisbar einreichen.
Was hast du zu verlieren???

LG
 
hallo pepeline,

du solltest mal prüfen lassen, ob du dich überhaupt noch einer Begutachtung stellen muss, wenn du schon so viele Begutachtungen hattest.

Ich stelle mir die Frage, ob man dich so lange Begutachten will, bis das womöglich gewünschte Ergebnis vorliegt?

Ob deine Annahme: es schnell hinter sich alles zu bringen, erfüllt werden - weiß ich nicht, denn
evtl.
musst du den Klageweg beschreiten - und da erwarten dich womöglich weitere Gutachten usw.

Lg. Rolandi
 
Da ich vom SOVD vertreten werde habe ich nicht so viel Möglichkeiten, vdk ist auch nicht besser .... man kann den Anwalt nie mal ebend erreichen und die haben pro Mandanten nur eine bestimmte Zeit zur Verfügung. Da hätte ich einen normalen Anwalt nehmen müssen das ist so sehr umständlich .Keine Ahnung ob weitere Gutachten nötig sind und was ich mitmachen muss u.s.w. Das müsste einem der Anwalt ja auch mal sagen.
 
Vorab alle Unterlagen als Einschreiben mit Rückschein zusenden ist die Methode, die gerichtlich nachweisbar den Gutachter vorsichtig werden lässt. Zudem Zeugen zu Befundaufnahme mitnehmen, und provokante Fragen stellen. Beispiel - wieso haben Sie in ihrer Homepage nicht angeführt, dass Ihre Praxis nicht barrierefrei ist zum Glück hatte ich eine Begleitperson dabei, und ich habe auch gleich ein Handyfoto gemacht.
 
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