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Schon wieder Begutachtung ..

Pepeline

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
4 Okt. 2017
Beiträge
168
Ort
Ja genau da
Hallo,habe vor ca 2 Jahren eu rente beantragt die nach einer Begutachtung eines Gutachters der Rentenversicherung abgelehnt wurde da der festgestellt hat das ich angeblich mehr als 6 Stunden arbeiten könne.
Widerspruch über SOVD eingereicht und Bestätigungen meiner Ärtzte eingeholt das ich keine 3 Stunden mehr arbeiten kann und den Arbeitsweg schon nicht bewältigen kann und vom Oberarzt der mich operiert hat eine Gegendarstellung des rentengutachtens.
Nun bekomme ich Bescheid das ich schon wieder durch die Rentenversicherung begutachtet werden soll und der Gutachter hat nur negativeinträge bewertungsmäßig weil er eiskalt ist und immer mehr als 6 Stunden arbeitsfähig begutachtet. Ok ,die anderen haben ihn vielleicht nicht bewertet. Meine Frau nehme ich jedenfalls mit.Ratschläge? Hatte schweren unverschuldeten Motorradunfall und voher schon 50% mit Merkzeichen g und seit fast 18 Monaten arbeitslos und nicht vermittelbar. Danke für Tipps
 
Hallo Pepeline,
du schreibst nicht, ob nach dem Widerspruch Klage eingereicht wurde und wie die Entscheidung ist, die im Widerspruch gefällt wurde. Natürlich hat die Rentenversicherung das Recht Dich nach einer gewissen Zeit erneut begutachten zu lassen. Wenn du deinen Antrag auf Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente aufrechterhalten hast, müssen Sie prüfen ob die Voraussetzungen noch oder gegeben sind.
Du kannst Dich auf das Gutachten nur entsprechend vorbereiten. Nutze dazu das Forum, dort wurde in vielen Beiträgen bereits darüber diskutiert. Dann heißt es abwarten wie das Ergebnis der Begutachtung aussieht.

Gruß von der Seenixe
 
Wir hatten auf die Begründung der Ablehnung gewartet und vor kurzem die Ärztlichen Berichte von mir nachgereicht.Klage ist noch nicht erhoben. Kann ich eine Blutabnahme durch den Gutachter ablehnen? Wie soll ich mich vorbereiten ...... gelesen habe ich viel.grüße
Ps,die letzte Begutachtung durch die Rentenversicherung war im März 2019.
 
Hallo Pepeline,

§ 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung
(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit1.
ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder
2.
ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder
3.
der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.
(2) Behandlungen und Untersuchungen,1.
bei denen im Einzelfall ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann,
2.
die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind oder
3.
die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten,
können abgelehnt werden.


Dies sollte Deine Frage beantworte und diesen Text nimmst Du einfach mit zum GA.

Wenn ich Dich richtig verstehe, geht es bei Dir um "kaputte Extremitäten"? Warum sollte dann dort ein Blutbild gemacht werden?

Viele Grüße

Kasandra
 
Wahrscheinlich um zu schauen ob Schmerztabletten und nerventabletten tatsächlich eingenommen werden.Der Gutachter ist bekannt dafür dies zu prüfen.
Grüße
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Das wäre doch ein super Nachweis für Dich. Nimm Deine Medikamente und lass Dir doch ein BB entnehmen.

Vor dem Termin lässt Du bei Deinem Hausarzt ebenfalls ein Blutbild über den Medikamentenspiegel machen :cool:

Somit hast Du einen Abgleich. Steht in dem GA etwas anderes, Du hast das Recht Deine Akte anzusehen und wirst dann
das BB gegenüber legen.

Je nach Medikament (en) benötigst Du eh jemanden der Dich dort hin fährt (ist auch Deine angemeldete Begleitperson!).

Wenn Du niemand hast, dann schreibe bitte die DRV an, sie möchte einen Fahrdienst organisieren, weil Du aufgrund Deiner
Medikamente fahruntüchtig bist.


Viele Grüße

Kasandra
 
Ich weiß nicht wann die Medikamente eingenommen sein müssten um nachweisbar zu sein,ich müsste vor dem gutachtertermin einen blutabnahmetermin bei meinem Hausarzt machen weil das ganze sonst keinen Sinn machen würde aber ich bin herzkrank und ehbehindertund 2 Termine morgens sind vor 9 Uhr kurz hintereinander nicht machbar .......
 
Hallo Pepeline,
da können wir Dir dann aber nicht helfen. Wenn Medikamente verordnet sind, dann solltest Du diese auch einnehmen, da spielt es dann auch keine Rolle wann - natürlich entsprechend Verordnung. Die Blutuntersuchung an zwei aufeinanderfolgenden Tagen sollte bei diesen Medikamenten auch die gleichen Ergebnisse bringen.
Es hat also weniger mit der Herzkrankheit oder der Gehbehinderung zu tun.
Wenn Du Hilfe willst, dann versuche nicht uns auszutricksen.....

Gruß von der Seenixe
 
hallo Pepeline,

es ist erst einmal zu vermuten, dass eine blutentnahme nicht bestandteil einer begutachtung sein wird. orthopädisch/neurologisch oder vergleichbares dürfte dies nicht anzeigen.
solltest du bedenken haben, ob zweifel daran bestehen, dass die medikamente eingenommen werden, sollte erst einmal eine einfache bestätigung genügen. willst du darüber hinaus kooperieren (was für mich nicht ersichtlich ist), kannst du einer solchen untersuchung natürlich zustimmen. je nach medikament (zb schmerzmittel, opioide) sind diese auch gewisse zeit später - tage/wochen/monate - noch ausreichend nachweisbar. das gilt idR auch für andere medikamente.


gruss

Sekundant
 
Hallo Pepeline,
da können wir Dir dann aber nicht helfen. Wenn Medikamente verordnet sind, dann solltest Du diese auch einnehmen, da spielt es dann auch keine Rolle wann - natürlich entsprechend Verordnung. Die Blutuntersuchung an zwei aufeinanderfolgenden Tagen sollte bei diesen Medikamenten auch die gleichen Ergebnisse bringen.
Es hat also weniger mit der Herzkrankheit oder der Gehbehinderung zu tun.
Wenn Du Hilfe willst, dann versuche nicht uns auszutricksen.....

Gruß von der Seenixe
Das ist ja jetzt ganz toll, für solche Unterstellungen habe ich leider keine Kraft, danke
 
hallo Pepeline,

es ist erst einmal zu vermuten, dass eine blutentnahme nicht bestandteil einer begutachtung sein wird. orthopädisch/neurologisch oder vergleichbares dürfte dies nicht anzeigen.
solltest du bedenken haben, ob zweifel daran bestehen, dass die medikamente eingenommen werden, sollte erst einmal eine einfache bestätigung genügen. willst du darüber hinaus kooperieren (was für mich nicht ersichtlich ist), kannst du einer solchen untersuchung natürlich zustimmen. je nach medikament (zb schmerzmittel, opioide) sind diese auch gewisse zeit später - tage/wochen/monate - noch ausreichend nachweisbar. das gilt idR auch für andere medikamente.


gruss

Sekundant
Dankeschön, ich habe Probleme mit Blutabnahme, mein Hausarzt kann es und aktuelle Blutwerte habe ich auch.Ich möchte auch kooperieren aber nicht unnötig foltern lassen und dazu gehört bei mir Blutabnahme von Stümpern was ich schon oft erleben musste.
 
Pepeline, ich weiss nicht, woher deine bedenken kommen. welchen anlass sollte es geben für eine solche untersuchung? das setzt ja irgendwie geartete bedenken voraus. bei mir wollte unser amtsarzt auch eine solche untersuchung machen. ich hatte keine bedenken, auch wenn ich die morphine nicht wie vorgesehen nahm, weil ich - ja, egal. aber auf die eigentlich zu begutachtenden gebiete hatte es keine auswirkung. und einer solchen fachfremden und unbegründeten untersuchung muss ich auch nicht über mich ergehen lassen, wenn ich nicht will.


gruss

Sekundant
 
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