Hallo Pepeline
Ich frage mal nach, weil es für mich unklar ist:
- Du wurdest begutachtet.
- Darauf folgte ein Bescheid.
- Du hast dem Bescheid widersprochen und der Begründung Facharztberichte beigelegt.
- Danach hast du keinen ablehnenden Widerspruchsbescheid erhalten, sondern eine erneute Einladung zur Begutachtung
der gleichen Facharztrichtung.
Ist das soweit richtig?
Für mich rätselhaft:
Unterstellt, ich habe die Schritte oben richtig verstanden, dann ist der Ablauf doch eigenartig (oder nicht?, frage ich die erfahrenen User).
Entweder hätte ein ablehnender oder begünstigender Bescheid erstellt werden müssen.
...habe ich bei meiner Anwältin auch angefragt warum und sie hat nur geantwortet das im widerspruchsverfahren eine weitere Begutachtung nicht unüblich sei.
M.W. ist das durchaus unüblich, dass ein Gutachten der gleichen Facharztrichtung im selben Verfahrensschritt wiederholt wird. Welche Erfahrungen habt ihr?
- Mit der Aufforderung zur erneuten Begutachtung stellt die Behörde das Ergebnis der ersten Begutachtung doch selber infrage.
- Wäre der Ablauf üblich, könnte ein Verfahrensschritt über Jahrzehnte hingezogen werden - ohne Bescheiderstellung.
Da es sich um schmerzhafte Untersuchungen handelt, stellt sich die Frage, ob wirklich zu verlangen ist, diese noch einmal machen zu lassen.
Pepeline, hast du das Gutachten / deine Akte eingeholt?
Hast du die Fragen an den ersten Gutachter?
Hast du die Fragen an den Gutachter der anstehenden Begutachtung?
LG