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Schon wieder Begutachtung ..

Pepeline, ich weiss nicht, woher deine bedenken kommen. welchen anlass sollte es geben für eine solche untersuchung? das setzt ja irgendwie geartete bedenken voraus. bei mir wollte unser amtsarzt auch eine solche untersuchung machen. ich hatte keine bedenken, auch wenn ich die morphine nicht wie vorgesehen nahm, weil ich - ja, egal. aber auf die eigentlich zu begutachtenden gebiete hatte es keine auswirkung. und einer solchen fachfremden und unbegründeten untersuchung muss ich auch nicht über mich ergehen lassen, wenn ich nicht will.


gruss

Sekundant
Ach so, ich soll alles begründen um als Simultant ausgeschlossen zu werden hier .... also es ist eine neurologische Begutachtung und ich bin neurologisch schon 2 mal begutachtet worden und die für mich do schrecklichen nervenstromuntersuchungen mußte ich schon mindestens 6 x über mich ergehen lassen und sind für mich die Hölle. Ich habe bei der VBG und puv meine Rente nach 3 Jahren durch und nach 10 Begutachtungen und 12 volloperationen verstehe ich nicht warum ich für die blöde Rentenversicherung nochmals trotz Schweigepflichtsentbindungen weiter und weiter begutachtet werden muss. 3 Ärzte haben schon alleine bestätigt das ich die Strecke zur Arbeit schon nicht schaffen würde was schon reicht um erwerbsgemindert zu gelten.
 
nein, @Pepeline

du sollst nichts gegründen, und schon gar nicht um irgendwelche bedenken auszuschliessen. es soll nur ein hinweis sein, dass abzuwägen ist, ob ein untersuchungsschritt - der ja wohl erst mal nur vermutet ist - wirklich fachlich nötig ist oder ob man auch einmal begründet "nein" sagen kann.
und so wie du es jetzt recht ausführlich beschrieben hast besteht ja kaum ein grund für die von dir vermutete untersuchung.


gruss

Sekundant
 
Das habe ich bei meiner Anwältin auch angefragt warum und sie hat nur geantwortet das im widerspruchsverfahren eine weitere Begutachtung nicht unüblich sei.grüße
 
Hallo Pepeline

Ich frage mal nach, weil es für mich unklar ist:
- Du wurdest begutachtet.
- Darauf folgte ein Bescheid.
- Du hast dem Bescheid widersprochen und der Begründung Facharztberichte beigelegt.
- Danach hast du keinen ablehnenden Widerspruchsbescheid erhalten, sondern eine erneute Einladung zur Begutachtung der gleichen Facharztrichtung.

Ist das soweit richtig?

Für mich rätselhaft:
Unterstellt, ich habe die Schritte oben richtig verstanden, dann ist der Ablauf doch eigenartig (oder nicht?, frage ich die erfahrenen User).
Entweder hätte ein ablehnender oder begünstigender Bescheid erstellt werden müssen.
...habe ich bei meiner Anwältin auch angefragt warum und sie hat nur geantwortet das im widerspruchsverfahren eine weitere Begutachtung nicht unüblich sei.
M.W. ist das durchaus unüblich, dass ein Gutachten der gleichen Facharztrichtung im selben Verfahrensschritt wiederholt wird. Welche Erfahrungen habt ihr?
- Mit der Aufforderung zur erneuten Begutachtung stellt die Behörde das Ergebnis der ersten Begutachtung doch selber infrage.
- Wäre der Ablauf üblich, könnte ein Verfahrensschritt über Jahrzehnte hingezogen werden - ohne Bescheiderstellung.

Da es sich um schmerzhafte Untersuchungen handelt, stellt sich die Frage, ob wirklich zu verlangen ist, diese noch einmal machen zu lassen.

Pepeline, hast du das Gutachten / deine Akte eingeholt?
Hast du die Fragen an den ersten Gutachter?
Hast du die Fragen an den Gutachter der anstehenden Begutachtung?

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden,
hallo Pepeline,

ich meine, das Pepeline aufgrund des Widerspruchs noch einmal zur Begutachtung soll.

Ich persönlich würde eine weitere Nervenmessung aufgrund des Paragraphen 65 bzgl. erheblichen Schmerzen, ablehnen. Befunde liegen lt. Pepeline genügend vor.

Was eine Blutuntersuchung bringen soll, ist mir ebenfalls schleierhaft. Erstens empfindet jeder Mensch Schmerzen anders, zweitens tritt nach einer gewissen Zeit ein Gewöhnungseffekt auf und drittens geht jeder anders damit um.

LG Christiane
 
Das 1. Gutachten durch einen beim Institut der Rentenversicherung beschäftigten Arzt war ein Orthopäde und nun soll ein Normaler Arzt Fachrichtung Neurologie der aber wohl viele Gutachten für die Rentenversicherung macht,mich begutachten.grüße
 
Dann werde ich die letzten 2 neurologischen Gutachten mitnehmen damit er sich die Messungen ansehen kann denn rechtlich darf ich die nicht aushändigen da Auftraggeber einmal puv und einmal BG waren und die nervenstrommessung und eventuelle Blutabnahme verweigern .richtig?
 
Ja, Pepeline, so würde ich das auch machen.
Du könntest auch PUV + BG fragen, ob Du Kopien machen darfst.

LG Christiane
 
Hallo Pepeline

Wenn eine weitere Facharztrichtung begutachten soll, dann liegt der Fall anders, ok.

Ich würde Kopien (!) der Berichte auch mitnehmen - oder steht da fett drauf, dass du sie nicht weitergeben darfst?
(Ob das Weitergeben wirklich unzulässig ist, auch wenn es fett draufstehen sollte, wurde hier im UOF schon diskutiert, glaube ich, evtl. kann das jemand nochmal schreiben.)

Ich würde auch Untersuchungs-Ergebnisse deiner behandelnden Ärzte mitnehmen.

LG
 
richtig, @HWS-Schaden und auch @Pepeline

an irgendeiner stelle (oder mehreren) habe ich schon dazu berichtet und auch in einem kleinen text an anderer stelle beschrieben, dass GA nicht per se einen urheberrechtlichen schutz geniessen. aber davon abgesehen gibt es auch hier keine bedenken, denn im urheberrecht gibt es folgende ausnahme:

(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einer Behörde herzustellen oder herstellen zu lassen.
(2) Gerichte und Behörden dürfen für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit Bildnisse vervielfältigen oder vervielfältigen lassen.
(3) Unter den gleichen Voraussetzungen wie die Vervielfältigung ist auch die Verbreitung, öffentliche Ausstellung und öffentliche Wiedergabe der Werke zulässig.

also musst du keine bedenken haben, die GA in kopie vorzulegen.


gruss

Sekundant
 
richtig, @HWS-Schaden und auch @Pepeline

an irgendeiner stelle (oder mehreren) habe ich schon dazu berichtet und auch in einem kleinen text an anderer stelle beschrieben, dass GA nicht per se einen urheberrechtlichen schutz geniessen. aber davon abgesehen gibt es auch hier keine bedenken, denn im urheberrecht gibt es folgende ausnahme:

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__45.html

also musst du keine bedenken haben, die GA in kopie vorzulegen.


gruss

Sekundant
Vielen lieben Dank für die Info
 
Hallo pepeline,

Ich kann gut verstehen, dass du Angst vor dem Gutachten hast, es hängt ja viel davon ab, wie es ausfällt.

In welchem Fachgebiet soll das Gutachten denn stattfinden? Hier gibt es gute Infos für ein orthopädisches Gutachten, aber einiges gilt sicher auch für den Neurologen:

https://www.diebandscheibe.de/wissen/37/153-gutachten.html

Nimm alle Befunde in Kopie mit, auch MRTs usw. Mache dir eine chronologische Liste der mitgebrachten Unterlagen in doppelter Ausführung.

Lege deine Unterlagen + Liste dem Gutachter vor. Der Gutachter sollte sich die Befunde alle anschauen. Lass dir von ihm unbedingt vor der Begutachtung die mitgebrachte Übersichtsliste über die Befunde unterschreiben (Datum, Ort, Name). Diese Liste nimmst du an dich, die Kopie kannst du ihm als Übersicht dalassen, zusammen mit deinen Befunden. Dann kann er (zumindest theoretisch) nicht behaupten, er hätte die Befunde nicht vorliegen gehabt.

Sage ihm ruhig, dass du mit Gutachtern schon schlechte Erfahrungen gemacht hast und du nur sicherstellen möchtest, dass alle Unterlagen dem Gutachter zur Kenntnis vorliegen.

Wenn er die Liste nicht unterschreiben möchte, weißt du, wohin es gehen soll. Überlege dir vorher, wie du dann vorgehen möchtest. Nimm unbedingt einen Zeugen mit! Ein Gutachter, der ein seriöses Gutachten erstellt, wird dir auch die Übersichtsliste unterschreiben. Falls er das nicht will, kannst du schlimmstenfalls gehen und dann dem Gutachter mangelnde Mitwirkungspflicht unterstellen - zumindest das Vertrauen, das man zum Gutachter haben können sollte, ist dann futsch.

Gutachten zur Erwerbsminderungsrente

Alles Gute

Rudinchen
 
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