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Schock Berechnung der BG Unfallrente nach Einkommen aus 1979

Wolle53

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
11 Mai 2014
Beiträge
1,129
Ort
Niedersachsen
Hallo an @lle Unfallopfer,

BG zahlt die Unfallrente nach dem Einkommen vor 30 Jahren, laut Gesetz so richtig, aber ich werde dadurch zum Sozialfall nach meiner lagen Selbständigkeit gibt es da nicht eine Gesetzliche Regelung das ich nach der Verschlimmerung meines anerkannten Arbeitsunfall nicht schlechter gestellt werden darf als vor der Verschlimmerung?

Also meine liebe BG hat ja bekannter Weise eine MdE von 30% durch die Unfallfolgen anerkannt und will auch mir darauf eine Unfallrente bezahlen.
Nun kommt aber der Hammer, da mein anerkannter Arbeitsunfall aus 1979 stammt, wird ja die Unfallrente nach der Berechnung des Verdienstes vor dem Unfall ermittelt also von 1979.
Und wenn ich da meinen damaligen Verdienst ansehe und den Unterschied zu dem jetzigen vor der Verschlimmerung meiner Unfallfolgen dann wird mir aber ganz anders:mad:.
Da kommt eine Unfallrente raus die reicht ja noch nicht einmal für Strom und Wasser im Monat.

Nun frage ich euch gibt es da nicht einen Härteausgleich oder einen Anspruch auf eine Unfallrente die danach berechnet wird wie der Verdienst vor der Verschlimmerung war.!
Beim V- Geld wurde ja von der BG so bezahlt nach meinem Einkommen vor der Verschlimmerung.

Da ich viele Jahre Selbständig bin war dieses V- Geld ausreichend nun aber der große Schock nach dem Prinzip die Unfallrente vor dem Unfall zu berechnen bin ich ab sofort ein Sozialfall. Da ich ja durchgehend seit 2009 bis dato AU geschrieben bin, ist es noch nicht ganz absehbar wann ich nun wieder wenigstens ca. 4 Stunden meine berufliche Selbständigkeit aufnehmen kann. Allerdings lehnt die BG eine Wiedereingliederung ab und verweist auf die laufenden Prozesse vor dem LSG.

Hat jemand ein ähnliche Situation mit der BG hinter sich oder kennt sich aus wie man dagegen vorgehen kann und ob es da nicht Möglichkeiten gibt damit man auch mit dem Unfallgeld auskommen kann.
Vielleicht hat ja jemand von euch da einen Ausweg aus dieser Notlage?

LG
Wolle


:confused::confused:
 
moin moin!

wolle, bevor du Panik bekommst warte erst einmal die endgültige Berechnung ab.

Soweit ich weiß gibt es da eine Steigerungsklausel im Rahmen der Anhebungen des JAV die auch für die MdE-Rente gilt.
Aber da wird dir Fender mehr zu sagen können.

Des weiteren bekommst du die Jahre ausgezahlt mit einer Verzinsung von irgendwo zwischen 4 - 5 %. Auch da gibt es rechtliche Regelungen zu, zu denen Fender sicher mehr sagen kann.

Ansonsten kannst du entsprechendes auch im Netz nachschlagen. Mußt halt etwas auf die Suche gehen.

Und nein, es gibt dazu direkt keine Härteklausel.
Denn die MdE dient dazu, den Zustand auszugleichen der vor dem Unfall war. Also auch den Zustand des damaligen Gehaltes.

Den einzigen rechtlichen Ansatz den ich vllt sehe - aber dazu muß du deinen Anwalt fragen ich weiß nicht ob dies überhaupt möglich ist - daß eine Neubrechnung ab Basis des Zeitpunktes der anerkannten Verschlimmerung möglich ist. Wie gesagt, ist meinerseits nur eine Idee ohne überhaupt eine Ahnung dazu, ob es dazu rechtliche Ansätze gibt.
Vllt kann auch da Fender mehr sagen.

Einzig wenn du mindestens MdE 50% hast und/oder dazu einige weitere Grundlagen, hast gibt es noch in gewissen Fällen einen Aufschlag.
Dazu hatten wir im Forum vor Kurzen eine Austausch.

Gruß
 
Hallo Wolle53,

so leid es mir tut, aber hier denke ich wird Dir keiner helfen können.

Die Berechnungsgrundlage für eine Verletztenrente ist in § 82 Abs. 1 SGB VII (früher § 571 Reichsversicherungsordnung) festgelegt:

Der Jahresarbeitsverdienst ist der Gesamtbetrag der Arbeitsentgelte (§ 14 des Vierten Buches) und Arbeitseinkommen (§ 15 des Vierten Buches) des Versicherten in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist.

Dieser JAV wird aber mit den Rentenanpassungsgesetzen (bei Dir seit 1980) jährlich angepasst.

Eine Härteklausel so wie Du meinst gibt es leider nicht.

Die Berechnungsgrundlagen des Verletztengeldes und des Jahresarbeitsverdienstes sind völlig unterschiedlich. Beim Verletztengeld kommt es auf den Verdienst unmittelbar vor der jetzigen Arbeitsunfähigkeit an, während bei der Verletztenrente immer der Verdienst im Jahr vor dem Unfall gilt.

Eine Möglichkeit wäre nur noch, wenn Du 1979 noch nicht 25 Jahre alt gewesen wärst. Dann würde nach § 573 Abs. 2 RVO u.U. Dein Verdienst mit im Tarif vorhandenen Alterssteigerungen bis zum 25. Lebensjahr hochgerechnet.
Auch wenn Du zum Unfallzeitpunkt noch in Ausbildung gewesen bist, würde sich u.U. noch eine andere Berechnung ergeben.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo buchfreundin,

vielen Dank für deine Bemühungen hilft ja doch sehr wenn es euch hier gibt.

Also es sieht ja so aus, dass wie du es alles richtig gesagt hast auch eine 4% Verzinsung gibt es. Die Unfallrente würde ab dem Tag der Einstellung des V- geldes gezahlt auch gibt es eine Nachzahlung nun kommt aber das was ich als UO uns gegenüber sehr unfair finde und zwar die Berechnung der Unfallrente nach meinem damaligen Verdienst wie folgt:

19.602,14 EUR x 2/3 = 13.068,09 EUR Vollrente

13.068,09 EUR x 30 % = 3.920,43 EUR Teilrente (jährl.)

3.920,43 EUR : 12 = 326,70 EUR mtl.

Dies ist so wenig, wenn man meinen Verdienst als Selbständiger nun vor der Verschlimmerung sieht bin ich durch dieses tolle Gesetz nun zum Sozialfall geworden.

Danke buchfreundin sagt

Wolle


Hallo Fender01,

vielen Dank für deine Bemühungen hilft ja doch sehr wenn es euch hier gibt.

Also zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalls war ich 22,5 Jahre jung aber damals nicht mehr in der Ausbildung sondern kfm. Angestellter.
Nun könnte mir ja deine Ausführung sehr helfen da du ja schreibst:
Zitat:
Dann würde nach § 573 Abs. 2 RVO u.U. Dein Verdienst mit im Tarif vorhandenen Alterssteigerungen bis zum 25. Lebensjahr hochgerechnet.

Ich werde meinem Anwalt schreiben wie folgt:
Ich bitte Sie Herr.... um folgende Überprüfung bezüglich der Zahlungen der BG zur Unfallrente. Ich bitte Sie nach § 573 Abs.2 RVO u.U. meinen damaligen Verdienst mit im Tarif vorhandenen Altersteigerungen bis zum 25. Lebensjahrdurch die BG hochzurechnen lassen.

Danke Fender01 sagt

Wolle
 
Hallo Unfallopfer,

gibt es unter euch ein UO der auch schlechter finanziell gestellt wurde als vor einer Verschlimmerung durch anerkannten Unfall?

Bei mir ist jetzt der Fall eingetreten, dass ich 2009 durch den damaligen Unfall meine Selbständigkeit zurzeit ruhen lassen mußte. Seit 2009 bis dato AU geschrieben und nun
errechnet die BG meine Unfallrente nach dem Verdienst aus 1979 (rechtlich gesehen entspricht dies dem Gesetz) rechnet zwar Gehaltserhöhungen hoch dies ist trotzdem lächerlich da ich durch meine Selbständigkeit über den Höchstsatz die die BG an V- Geld gezahlt hatte lag.
Nun ist es aber so dass ich durch die Berrechnungsgrundlage hier gilt der damalige Verdienst vor dem Unfall das als Unfallrente berechnet wird.
Da muß es doch eine Möglichkeit geben ( Härteausgleich- Mindestverdienst ) bei selbständigen ansonsten sind wir ja alle ein Sozialfall. Denn nach der Verschlimmerung der Unfallfolgen gehen ja fast alle mtl. Kosten munter weiter.

LG
Wolle
 
hi Wolle
ich bekomme ebenfalls als BG rente nur rund 400€.
Ich war zum Unfallzeitpunkt in der Lehre.
Alleine v.d. BG Rente konnte ich nur leben, als ich noch zu Hause gewohnt habe (keine Miete etc.)
Mittlerweile habe ich noch meine EU Rente durch.
Die Rente der BG wird immer voll gezahlt. Übersteigt sie zusammen mit der Rente aus der Rentenversicherung einen bestimmten Betrag
(in der Regel 70 % des Jahresarbeitsverdienstes als Monatsbetrag) wird die Rente aus der Rentenversicherung gemindert. Bei der Rente der Berufsgenossenschaft bleibt allerdings ein Freibetrag je nach Grad der MdE außen vor.
Es kommt auch noch darauf an was für einen A.U. man genau hatte.
Ich hatte einen Arbeitswegeunfall und Glück um Unglück noch die gegnerische Versicherung mit im Boot. (es hat mir jemand die Vorfahrt genommen). Die DRV zahlt ja eine ähnliche niedrige Rente, weil ich ja nicht lange eingezahlt habe. Nun habe ich aber wenigstens mit meinem Anwalt das durchgesetzt, das ich wenigstens noch einen Verdienstausfall bekomme, angerechnet an das fiktive Gehalt, dass ich als ausgelernte verdient hätte. Das ist zwar auch nicht die Welt jetzt, aber ich kann davon mehr oder weniger leben. Dein Pech ist wohl, dass Du selbstständig warst, hattest Du keine private Haftpflicht, oder wie ist man da versichert?
Ich bin mir sicher das ich mich bestimmt auch weiter entwickelt hätte, Meisterbrief usw. Dann würde ich heute ganz anders gestellt sein und auf sicher ein ganz anderes Einkommen beziehen. Aber darauf wird keine Rücksicht genommen. Die Versicherung hatte mich auch schon 2mal versucht komplett abzufinden, aber das habe ich natürlich abgelehnt.

LG Lara
 
Moin moin!

Wolle, du kannst Zeter und Mordio schreien, die Wände hockraxeln oder dir den Kopf an der Wand einrennen - es ändert nichts.

Die Gesetzeslage ist so wie sie ist.

Um es dir ganz klar vor die Augen zu führen, wenn ich es richtig im Hinterkopf habe, hatten wir vor kurzem hier im Forum ein UO, daß durch eine unglückliche Kombination von Selbstständigkeit, Angestelltentätigkeit, Arbeitslos und soweit ich es in Erinnerung habe Unfall im Ehrenamt zwar theoretisch Anspruch auf Leistung hat ...

aber de facto durch die unterschiedlichen Anrechnungszeiträume für Angestellte/Selbstständige und Ehrenamt keinen einzigen Euro erhält. Obwohl eine anrechenbare MdE vorliegt.

Und ja, du bist nicht alleine. Es betrifft jeden hier im Forum.
Auch ich werde wenn ich denn mal irgendwann auch nur irgendetwas anerkannt bekommen sollte, im Rahmen der gesetzlichen Berechnungen selbst bei theoretisch MdE 100 nicht an das Herankommen, was ich vor dem Unfall als regelmäßiges Einkommen hatte. Und bei weniger als MdE 100 erst Recht nicht.

Ursache ist bei mir zwar anders gelagert aber das Ergebnis ist das gleiche.

Ich hatte dir schon einen Rat dazu gegeben, wozu du deinen Anwalt oder das Netz ggf. befragen bzw. hier im Forum nachlesen kannst, ob entsprechende Umstände bei dir vorliegen und ob dazu überhaupt ein rechtlicher Ansatz besteht. Wie schon geschrieben allerdings mit dem Bauchgefühl "nein".

Von daher, tue dir selber einen Gefallen und versteif dich nicht auf etwas was es wahrscheinlich nicht gegen kann/wird.

Die MdE-Rente hat nicht den Sinn, dir auf jeden Fall und unter allen Umständen dein Gehalt oder deinen Lebensunterhalt zu ersetzen.

Sondern sie dient nur dazu, dir zu ersetzen, was du durch deinen Unfall anteilig an deinem zum Unfall zum Zeitpunkt des Unfalls vorhandenen Gehalt verloren hast.

Sie dient nicht der Absicherung dessen, was danach in der Zukunft irgendwann einmal und trotz der bestehenden und unfallbedingten Behinderungen erwirtschaftet werden kann oder wird. Oder welche Ausfälle in einem späteren Ersatzberuf dann erfolgen.
Dieses ist nicht in der Gesetzgebung bedacht oder vorgesehen.

Gruß
 
Hallo Wolle,

Deine Berechnung stimmt nicht, Du hast die Rentenanpassungen gemäß Rentenanpassungsgesetzt ab 1980, vergessen.
Der mind. JAV wurde in jeder UV / BG jährl. nach oben gesetzt.

http://www.sozialpolitik-aktuell.de/datensammlung/8/ab/abbVIII39.pdf

Weitere Daten sind sicherlich im Netz zu finden oder Du trägst Fender01 sehr freundlich, ob er Dir die Daten
mitteilen könnte.(Danke an Fender)
 
Hallo Lara L.1981,

danke für deinen Bericht, mein A.U. war auf der Arbeit ist damals anerkannt und hat sich nun leider nach so vielen Jahren verschlimmert. Ja versichert bin ich schon mit einer Klausel da man ja Vorschäden angeben muß und ich dies auch brav gemacht habe kommt keine Vers. für den damaligen Unfall auf außer die BG von damals.
Ja da hast du auch mit deinem Unfall schwer finanziell einbüßen müssen, alles nicht so einfach wünsche dir alles Gute.

Hallo buchfreundin,

das sehe ich ja auch geanuso wie du, da gebe ich dir voll Recht nur man macht sich Hoffnung ob da nicht ein UO diese rechtlichen Bestimmungen umgehen konnte und eventuell nach EU Recht einen § für selbständige gefunden hätte.

Schau mal damals der VdK NEIN Verletztengeld bekommen wir keins für Sie, und was war 78 Wochen habe ich dies erhalten. 3 weitere Anwälte sagten mir eine Klage gegen die BG hätte keine Erfolgsaussicht wegen Unfallrente. Diese habe ich allen das Mandat entzogen bin doch vor Gericht gezogen habe vor dem SG verloren und wieder meinte mein AW vor das LSG ziehen kann ich mir sparen. Ich habe es gemacht und zumindest ist jetzt die Unfallrente von 30 % MdE durch (vom Versorgungsamt habe ich 50%). Nun bestehen noch zwei weitere Klagen vor dem LSG ich bin mir sicher da geht auch noch etwas beim V-geld und wenn es ein Vergleich wieder sein sollte.
Ja ich drücke auch dir die Daumen, dass du auch eine nach deinem vielen kämpfen einen guten Erfolg einfahren kannst.
LG
Wolle
 
Danke für die netten Zeilen Wolle...ja, geteiltes Leid ist oft halbes Leid.
DIR auch alles Gute !

LG Lara
 
Liebe Buchfreundin,

durch eine unglückliche Kombination von Selbstständigkeit, Angestelltentätigkeit, Arbeitslos und soweit ich es in Erinnerung habe Unfall im Ehrenamt zwar theoretisch Anspruch auf Leistung hat ...
aber de facto durch die unterschiedlichen Anrechnungszeiträume für Angestellte/Selbstständige und Ehrenamt keinen einzigen Euro erhält. Obwohl eine anrechenbare MdE vorliegt.
Darf ich Dich da berichtigen.

Eine Verletztenrente erhält ein jeder der eine MdE über die 26. Woche hat.
Berechnet wird diese dann aus dem sogenannten Mindest-Jahresarbeitsverdienst in §85 oder 86 SGB VII.
Als Beispiele hier: Schüler, Studenten. Hausfrauen, Rentner (diese z.B. versichert bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder einer Hilfeleistung).

Auch bei jeder anderen Person, sei es Arbeitnehmer oder Selbständiger wird dessen tatsächlicher Verdienst bzw. der JAV auf diesen Mindest-JAV angehoben wenn der tatsächliche Verdienst darunter liegt.

Beim Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit sieht das natürlich anders aus, da es da auf den tatsächlichen Verdienst ankommt. Hier gibt es keine Mindest-Grenzen.

Viele Grüße
Fender01
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Fender01,

zu deinem gestrigen Bericht wie folgt habe ich noch eine Frage:

Zitat:
Eine Verletztenrente erhält ein jeder der eine MdE über die 26. Woche hat.

Also die BG erkennt bei mir nun eine MdE von 30 % an und will mir eine Unfallrente rückwirkend ab dem Tag zahlen, an dem das Verletztengeld nach 78. Wochen eingestellt wurde.

Ist nun eine Unfallrente gleich mit einer Verletztenrente?

Ich sehe da jetzt erst einmal kein Unterschied, aber du bist da ja der Experte und kannst dies erklären.

Ich sage auch schon mal Danke und weiß auch wieviel Zeit hier viele aufbringen um uns UO zu helfen. Auch dafür an @lle hier mal ein Dankeschön.
LG
Wolle
 
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