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Schock Berechnung der BG Unfallrente nach Einkommen aus 1979

Hallo an @lle,

gestern habe ich eine E- Mail meiner BG erhalten und mir eine Nachzahlung der Unfallrente + 4 % Zinsen zugesagt.
Nun hatte ich aber festgestellt, dass da dem damaligen Mitarbeiter der BG ein Fehler in der Berechnung der JAV unterlaufen war, immerhin 2.400,00 DM zu wenig ermittelt.
Diesen Fehler bemerkte ich aber erst jetzt nach dem in nun eine Verschlimmerung der Unfallrente anerkannt bekommen hatte.

Habe ich da eine Rechtsgrundlage gegen den damaligen Fehlerhaften Bescheid noch ein Widerspruch einzuleiten oder nur noch jetzt nach der neuen Ausrechnung mit den damaligen falschen JAV Betrag?

Die jahrelangen Anpassungen zur Rente hatte die BG ausgerechnet und jetzt auch mit berücksichtigt.
Nun war ja die ganze damalige Ausrechnung der BG falsch habe ich da eine Chance, mein Alter war unter 25 Jahre, ich hatte schon eine Berufsausbildung mit Abschluss erfolgreich abgeschlossen war zum Zeitpunkt 1979 des Arbeitsunfall als kfm. Angestellter tätig. Bisher würde es so aussehen, dass ich nach der Berrechnung der BG ein Sozialfall bin.

Hat von euch jemand einen Rat wie ich als Selbständiger jetzt nach den vielen Jahren durch eine Verschlimmerung der Unfallfolgen da vorgehen kann?

LG
Wolle
 
Tach Wolle
gestern habe ich eine E- Mail meiner BG erhalten und mir eine Nachzahlung der Unfallrente + 4 % Zinsen zugesagt.
meinen Glückwunsch zu dem Erfolg-freut mich echt für Dich..:p
Hat von euch jemand einen Rat wie ich als Selbständiger jetzt nach den vielen Jahren durch eine Verschlimmerung der Unfallfolgen da vorgehen kann?
wie ist denn eigentlich jetzt die aktuelle Neuberechnung der Rente, die müste dann doch höher sein, oder? Was sagt denn die BG zu Deiner persönlichen Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens und zur Teilhabe am Leben?

LG Lara
 
Hallo Wolle,

das sind ja (vor allem) gute neue Nachrichten! Toll, das freut mich für dich.

Ich würde genau aufschreiben, wie du auf andere Zahlen kommst und evtl. Belege über deine entgegenstehende Berechnung einreichen mit einem Schreiben:
Hiermit widerspreche ich der von Ihnen berechneten Höhe des zugrunde gelegten JAv von xxxxx,-€, den Sie mir in Ihrem Schreiben vom ..... mitgeteilt haben.
Ich beantrage, die Zahlen zu prüfen bzw. den von mir errechneten JAV in Höhe von vvvvvvv,-€ der Berechnung (siehe Anlage) zugrunde zu legen.

Dann wartest du ab.

Dies ist aber ein Rat unter Vorbehalt, ich kenne ja deine Unterlagen nicht etc. und in Jura mache ich erst seit meinem Unfall einen Schnupperkurs.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo Lara L.1981,

vielen Dank für deinen Glückwunsch.
Ja halt dich fest kam von der BG gestern keine 3,00 € mtl mehr. Da frag ich mich langsam was für Mitarbeiter dort sitzen. Na ja ich kenne von früher her viele Behörden und weiß wie dort die Arbeitsmoral war............Ich versuche es mit der BG noch einmal auf die friedliche Art und werde nochmals eine Aufrechnung erstellen, wenn da wieder nur bla bla kommt, dann werde ich mal wieder vor Gericht ziehen müssen ich hoffe (oder besser gesagt ich wünsche) es geht auch ohne dem.

Hallo HWS-Schaden,

ja Danke das du diese Nachricht auch gut findest.
Es sieht da ja etwas kompliziert aus, da damals die BG schon eine falsche Berechnung erstellt hatte und mir keiner gesagt hat wie man so etwas ausrechnet die JAV.
Nur ist es jetzt schon ersichtlich das da der damalige BG Mitarbeiter wohl mal wieder zu Gunsten seines Arbeitgebers einem UO doch eine falsche Berechnung erstellt hatte.
Ok ich werde auch diesbezüglich der BG nochmals Antworten und um eine Korrektur bitten. Bin es langsam Leid wieder viele Jahre auf ein Urteil vom Richter zu warten mal sehen wie dies ausgeht.

LG
Wolle
 
Hallo Wolle,

so ungefähr hatte ich das auch verstanden.
Ich würde trotzdem erst einmal nichts über alte Berechnungen schreiben, sondern mich nur auf die aktuelle Mitteilung beziehen und schauen, was die Antwort ist.
Wenns gut geht, sicherst du dir so zunächst das Zukünftige.
Und wenn das klappen sollte (*könnte ja*), dann kannst du wegen der vergangenen Zahlungen nachhaken.
Man muss nicht gleich das ganze Fass aufmachen - so ist meine Einschätzung, die etwas gewagt ist, weil ich nicht alle Details kenne.

toitoitoi

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Schock....

Hallo Wolle:)

auf meine Webseite www.unfallmann.de habe ich das rechtskräftige Urteil aus dem LSG vom 23.06.2015 eingebracht.

Und nachvollziehbar dokumentiert, warum es in meinem Fall zu einer Nachzahlung kommt. Die BG hat nämlich in meinem Fall schon 1970 meiner JAV unrichtig ermittelt.

In meinem "Kampf um Unfallrente" ein wichtiger Erfolg. Nicht nur weil der Prozessbevollmächtigte seinem Chef melden musste, der Kläger hat schon wieder einen Prozess gewonnen.

MFG:)
Erich Neumann alias unfallmann
 
Hallo HWS-Schaden,

genau so wie du es schreibst ist es am besten, also angeblich soll ein Bescheid der BG an meinen AW raus gehen mit der Berechnung der Unfallrente. Ja da werde ich dann
umgehend Widerspruch einlegen müssen und es geht munter weiter macht ja nix aus auf die weiteren paar Jahre kommt es nun auch nicht mehr an.
Wünsche dir noch eine schöne Woche.

Hallo unfallmann,

ja habe mir deine Webseite schon mehrmals angesehen, auch hatten wir ja vor einigen Monaten schon ein längeres Gespräch am Telefon geführt.
Ich wünsche dir weiterhin viel Erfolg und wir müssen kämpfen um Gerechtigkeit, wir sagen nur die Wahrheit und uns werden nur Steine in den Weg gelegt.
LG
Wolle
 
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