Hallo Karl 125,
Gibt es für die verschiedenen BGen unterschiedlichen Mindestrenten
Nein; da das Sozialgesetzbuch ein Bundesgesetz ist, gelten für alle Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die gleichen Rechtsvorschriften (hier: § 85 SGB VII).
Ich glaube nur in bei der See-BG und möglicherweise bei der LBG gelten andere Vorschriften, die aber auch im SGB VII niedergelegt sind.
wie hoch ist für 2015 die Mindestrente
Ausgehend von einem Arbeitsunfall der sich in 2015 ereignet hatte berechnet sich die Mindestrente bei einer MdE von 20 % wie folgt:
Bezugsgröße gem. § 18 SGB IV ist von der Bundesregierung auf 34.020,00 Euro festgelegt:
Gemäß § 85 beträgt daraus der Mindest-JAV für über 18jährige 60 % also 20.412,00 Euro.
Die Vollrente (2/3) = jährlich 13.608,00 Euro
Teilrente von 20 %= jährlich 2.721,60 Euro
Monatsrente 226,80 Euro
Wohlgemerkt dies gilt aber nur für einen Unfall in 2015.
Bei Unfälle in früheren Jahren ist die entsprechende Bezugsgröße aus dem jeweiligen Unfalljahr heranzuziehen.
Die jährlichen Rentensteigerungen ergeben sich dann aus den folgenden Rentenanpassungsgesetzen jeweils zum 01.07.
Viele Grüße
Fender01