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Schock Berechnung der BG Unfallrente nach Einkommen aus 1979

Hallo Wolle53,

Du hast natürlich recht, wenn ich Verletztenrente schreibe ist das das Gleiche wie eine Unfallrente. Irgendwann vor X-Jahren habe ich einmal gelernt dass das Verletztenrente heißt. So hat sich dieser Begriff bei mir eingeprägt.

Viele Grüße
Fender
 
Mindest gesetzliche Unfallrente

Hallo Fender01

Gibt es für die verschiedenen BGen unterschiedlichen Mindestrenten z. b.
zwischen BG-Bau und BGHM

wie hoch ist für 2015 die Mindestrente

Lg karle
 
Hallo Karl 125,

Gibt es für die verschiedenen BGen unterschiedlichen Mindestrenten

Nein; da das Sozialgesetzbuch ein Bundesgesetz ist, gelten für alle Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die gleichen Rechtsvorschriften (hier: § 85 SGB VII).
Ich glaube nur in bei der See-BG und möglicherweise bei der LBG gelten andere Vorschriften, die aber auch im SGB VII niedergelegt sind.


Ausgehend von einem Arbeitsunfall der sich in 2015 ereignet hatte berechnet sich die Mindestrente bei einer MdE von 20 % wie folgt:

Bezugsgröße gem. § 18 SGB IV ist von der Bundesregierung auf 34.020,00 Euro festgelegt:

Gemäß § 85 beträgt daraus der Mindest-JAV für über 18jährige 60 % also 20.412,00 Euro.

Die Vollrente (2/3) = jährlich 13.608,00 Euro
Teilrente von 20 %= jährlich 2.721,60 Euro
Monatsrente 226,80 Euro

Wohlgemerkt dies gilt aber nur für einen Unfall in 2015.

Bei Unfälle in früheren Jahren ist die entsprechende Bezugsgröße aus dem jeweiligen Unfalljahr heranzuziehen.
Die jährlichen Rentensteigerungen ergeben sich dann aus den folgenden Rentenanpassungsgesetzen jeweils zum 01.07.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Fender01

erst mal danke für die schnell Antwort

Bezugsgröße gem. § 18 SGB IV richtet sich dem nach auf das Jahr der Feststellung. das ist klar für mich.

was ich noch nicht ganz verstehe über 18 Jährige 60% von der Bezugsgröße

gibt es noch weitere Stufen wie über 25 oder 45 Jahre

Lg karle
 
Hallo Karl,

§ 85 SGB VII lautet:

(1) Der Jahresarbeitsverdienst beträgt mindestens
1.für Versicherte, die im Zeitpunkt des Versicherungsfalls das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, 40 vom Hundert,
2.für Versicherte, die im Zeitpunkt des Versicherungsfalls das 18. Lebensjahr vollendet haben, 60 vom Hundertder im Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgebenden Bezugsgröße. Satz 1 findet keine Anwendung auf Versicherte nach § 3 Abs. 1 Nr. 3.

Alles klar?

Weitere Steigerungen sind im Gesetz nicht vorgesehen zumindest nicht beim Mindest-JAV.

Eine einzige Ausnahme mit weiteren Steigerungen der Bezugsgröße nach Lebensalter über 18 gibt es nur noch bei Kindern die den Unfall im Kindergarten oder in der Grundschule erlitten haben und die aufgrund der Schwere des Unfalls zu keinem Zeitpunkt mehr eine Ausbildung oder einen Abschluss machen können. Aber das hast Du sicher nicht gemeint.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Fender01

ich hätte doch noch mal eine Frage, es geht um BK 4302.

angenommen der Versicherungs und Leistungsfall gerichtlich auf 1998 angenommen worden. Auf Grund der damaligen Unterlassung aller gefährdenden Tätigkeiten wie (Brennschneidearbeiten, Schweißarbeiten und Schleifarbeiten)

Nun ist aber die obstruktive Atemwegserkrankung weiter fort geschritten so das es im Jahre 2003 zur Verrentung kam, da ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wegen der Schwere des Atemwegsleidens und der aufgehobenen Wegefähigkeit keine berufliche Tätigkeit verrichten kann, die Leistungsfähigkeit beträgt unter 3 Stunden (Bl. xx SG-Akte) Zudem werden berufsfördernde Maßnahmen nicht empfohlen, da das Atemleiden nicht gebessert werden kann.

Somit gäbe es ab 1998 eine Mde von X mit einer Unfallrente vom X

wie wird dann die Rente 2003 auf Grund der Verschlimmerung und dadurch Verrentung berechnet, mit der gleichen Bewertung wie schon 1998 oder neu Bewertet mit den Faktoren vom 2003.

Lg Karle
 
Hallo karl00125,

wenn der Tag des Versicherungsfalls in oder für 1998 festgesetzt wurde, richtet sich die Berechnung auch nach den Werten von 1998.

Diese werden aber mit den seither ergangenen Rentenanpassungsgesetzen und Rentenanpassungsverordnungen jährlich seit 1999 angepasst.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo an @lle UO,

ich habe mal wieder viele Stunden meine ganzen BG - Akten studiert (gelesen) und dabei festgestellt, dass mein damaliger Arbeitgeber gegenüber der BG angaben über mein Gesamtbruttolohn vor dem Unfall schriftlich angegeben hatte, und dieser Bertrag in den Angaben meines Arbeitgeber um 2.400 DM höher liegt als in der JAV Berechnung der BG. Was ich bis dato nie gezeigt bekommen hatte und nun in der BG-Akte alles finde.
Nun stellte sich heraus als die BG mir vor kurzem meine jetzige Unfallrente ausgerechnet hatte und das die JAV- Berechnung nach §§ 571 ff RVO damals vor über 30 Jahren von der BG um genau über 2.400 DM zu niedreig angesetzt wurde. Dies entspricht immerhin mehr als 10 % Differenz gegnüber dem was die BG hätte zahlen müssen.

Ich denke mal das da mal wieder Meister Fender01 gefragt ist, außer jemand hatte einen fast gleichen Fall mit der BG erlebt.

Auf was man alles achten muß, womit man überhaupt nie rechnet und denkt das die Berrechnung der BG doch korrekt ist man wird alt wie ein Esel und lernt nicht aus.

Meine Farge lautet:
Da die damalige JAV Berechnung der BG mehr als 30 Jahre zurück liegt habe ich da heute noch eine Möglichkeit dagegen anzugehen? Schließlich geht es hier um viel Geld für mich.
LG
Wolle
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin moin!

Wie schnell sich doch manche Fragen beantworten lassen bzw. man müßte sich gar nicht erst stellen, würde man einfach mal ins Internet gehen und suchen :cool:

Als erster Ansatz:

SGB X § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
"(4) Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. Erfolgt die Rücknahme auf Antrag, tritt bei der Berechnung des Zeitraumes, für den rückwirkend Leistungen zu erbringen sind, anstelle der Rücknahme der Antrag."

http://www.haufe.de/sozialwesen/lei...-fehlberechnung-nur-fuer-4-ja_242_132130.html

Mit anderen Worten, ab Datum Antrag zur Überprüfung und Aufforderung der Nachzahlung 4 Jahre rückwirkend wird der Fehlbetrag bei alter Bestands-Rente nachgezahlt.

Alle anderen Ansprüche sind verjährt.

Einzig anderer Ansatz, wenn deine Rente jetzt erst bei erfolgter Anerkennung gewährt wurde und du jetzt die Berechnung erhalten hast. Dann kannst du auch über die 30 Jahre rückwirkend weil wegen aktuellem und erstmaligem Bescheid entsprechend eine Korrektur anmahnen, die über die Zeit komplett gilt. In vier Jahren war es es dann.
Dann sind die Zeiten wieder verjährt.



Gruß
 
Hallo Wolle53,

erst einmal wäre interessant, warum genau dieser Betrag von 2.400,00 DM da nicht mit hineingerechnet wurde.
Handelt es sich um eine Zulage (der Betrag kommt mir so komisch gerade vor)?
Nicht alles und jedes zählt zum JAV. Hier müsste man zuerst genau wissen, um welchen Betrag (von der Art her) es sich gehandelt hatte.
Erst dann wird man nachträglich feststellen können, ob dieser Betrag nun zum JAV zählt oder nicht.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo buchfreundin,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort, bist ja immer wieder sehr hilfreich. Danke
Ich schreibe auch dir im Bericht bei Fender01 wie der Ablauf war.

Hallo Fender01,

auch dir vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Also ich habe heute der BG ein Schreiben geschickt mit der bitte um Überprüfung derAusrechnung der damaligen JAV.
Es ist so, dass die BG mir ein um 2.400,00 DM zu niedrieg angesetzten Betrag als JAV angerechnet hatte, denn mein damaliger Arbeitgeber hatte der BG
in meinem Gesamtbruttolohn das Arbeitseinkommen genau um diese 2.400,00 DM höher ausgestellt.
Dies habe ich jetzt erst bemerkt da die BG mir eine Berechnung meiner Unfallrente per E- Mail zugesandt hatte und ich mir dachte, da stimmt etwas nicht und siehe da die Berechnung der BG war falsch. Daraufhin hatte ich in meiner BG - Akte dies alles nachgesehen und da ist es schwarz auf weiß abgeheftet mit den Angaben meines damaligen Arbeitgeber. Also hatte der damalige BG Mitarbeiter schon damals falsche Angaben gemacht. Nun durch die Verschlimmerung der Unfallfolgen und nun durch das gerichtliche Gutachten (LSG) sind mir ja eine MdE von 30% anerkannt worden. Damals hatte ich 20% meiner Rente abfinden lassen bzw. ich wurde damals mehrmals dazu angehalten und als junger Mann von 22 Jahren wer kann da keine Kohle gebrauchen.

LG
Wolle
 
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