Wolle53
Mitgliedschaft beendet
Hallo an @lle Unfallopfer,
BG zahlt die Unfallrente nach dem Einkommen vor 30 Jahren, laut Gesetz so richtig, aber ich werde dadurch zum Sozialfall nach meiner lagen Selbständigkeit gibt es da nicht eine Gesetzliche Regelung das ich nach der Verschlimmerung meines anerkannten Arbeitsunfall nicht schlechter gestellt werden darf als vor der Verschlimmerung?
Also meine liebe BG hat ja bekannter Weise eine MdE von 30% durch die Unfallfolgen anerkannt und will auch mir darauf eine Unfallrente bezahlen.
Nun kommt aber der Hammer, da mein anerkannter Arbeitsunfall aus 1979 stammt, wird ja die Unfallrente nach der Berechnung des Verdienstes vor dem Unfall ermittelt also von 1979.
Und wenn ich da meinen damaligen Verdienst ansehe und den Unterschied zu dem jetzigen vor der Verschlimmerung meiner Unfallfolgen dann wird mir aber ganz anders.
Da kommt eine Unfallrente raus die reicht ja noch nicht einmal für Strom und Wasser im Monat.
Nun frage ich euch gibt es da nicht einen Härteausgleich oder einen Anspruch auf eine Unfallrente die danach berechnet wird wie der Verdienst vor der Verschlimmerung war.!
Beim V- Geld wurde ja von der BG so bezahlt nach meinem Einkommen vor der Verschlimmerung.
Da ich viele Jahre Selbständig bin war dieses V- Geld ausreichend nun aber der große Schock nach dem Prinzip die Unfallrente vor dem Unfall zu berechnen bin ich ab sofort ein Sozialfall. Da ich ja durchgehend seit 2009 bis dato AU geschrieben bin, ist es noch nicht ganz absehbar wann ich nun wieder wenigstens ca. 4 Stunden meine berufliche Selbständigkeit aufnehmen kann. Allerdings lehnt die BG eine Wiedereingliederung ab und verweist auf die laufenden Prozesse vor dem LSG.
Hat jemand ein ähnliche Situation mit der BG hinter sich oder kennt sich aus wie man dagegen vorgehen kann und ob es da nicht Möglichkeiten gibt damit man auch mit dem Unfallgeld auskommen kann.
Vielleicht hat ja jemand von euch da einen Ausweg aus dieser Notlage?
LG
Wolle
BG zahlt die Unfallrente nach dem Einkommen vor 30 Jahren, laut Gesetz so richtig, aber ich werde dadurch zum Sozialfall nach meiner lagen Selbständigkeit gibt es da nicht eine Gesetzliche Regelung das ich nach der Verschlimmerung meines anerkannten Arbeitsunfall nicht schlechter gestellt werden darf als vor der Verschlimmerung?
Also meine liebe BG hat ja bekannter Weise eine MdE von 30% durch die Unfallfolgen anerkannt und will auch mir darauf eine Unfallrente bezahlen.
Nun kommt aber der Hammer, da mein anerkannter Arbeitsunfall aus 1979 stammt, wird ja die Unfallrente nach der Berechnung des Verdienstes vor dem Unfall ermittelt also von 1979.
Und wenn ich da meinen damaligen Verdienst ansehe und den Unterschied zu dem jetzigen vor der Verschlimmerung meiner Unfallfolgen dann wird mir aber ganz anders.
Da kommt eine Unfallrente raus die reicht ja noch nicht einmal für Strom und Wasser im Monat.
Nun frage ich euch gibt es da nicht einen Härteausgleich oder einen Anspruch auf eine Unfallrente die danach berechnet wird wie der Verdienst vor der Verschlimmerung war.!
Beim V- Geld wurde ja von der BG so bezahlt nach meinem Einkommen vor der Verschlimmerung.
Da ich viele Jahre Selbständig bin war dieses V- Geld ausreichend nun aber der große Schock nach dem Prinzip die Unfallrente vor dem Unfall zu berechnen bin ich ab sofort ein Sozialfall. Da ich ja durchgehend seit 2009 bis dato AU geschrieben bin, ist es noch nicht ganz absehbar wann ich nun wieder wenigstens ca. 4 Stunden meine berufliche Selbständigkeit aufnehmen kann. Allerdings lehnt die BG eine Wiedereingliederung ab und verweist auf die laufenden Prozesse vor dem LSG.
Hat jemand ein ähnliche Situation mit der BG hinter sich oder kennt sich aus wie man dagegen vorgehen kann und ob es da nicht Möglichkeiten gibt damit man auch mit dem Unfallgeld auskommen kann.
Vielleicht hat ja jemand von euch da einen Ausweg aus dieser Notlage?
LG
Wolle