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Schmerzensgeldzahlung bei 30% Mde

sam59

Nutzer
Registriert seit
21 Aug. 2007
Beiträge
7
Hallo Zusammen,

mein Unfall ist nun 1 1/2 Jahre her und nachdem ich nun meine letzte OP (Metallentfernung) hinter mir habe mache ich mir nun so langsam Gedanken wegen Schmerzensgeld Zahlung durch die gegnerische Versicherung.

Ich weiß, dass es Schmerzensgeldtabellen gibt ich frage ich nun jedoch ob die Höhe auch von der Mde ableiten kann. Z.B. Gehalt X 0,3 X voraussichtliche Restarbeitszeit bis zur Rente. Hat da jemand Erfahrung mit
 
Hallo Sam59,
Nein, solche Sachen gehen nicht, weil Du Obst mit Gemüse vergleichen willst. Schmerzensgeld ist vor Faktoren wie OP´s, Dauer der Krankenhausaufenthalte, Narben, Restschäden usw abhängig. Die MdE ist die Minderung der Erwerbsfähigkeit. Das eine unterliegt dem Sozialrecht und das Schmerzensgeld dem Zivilrecht.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Sam,

in meinem Schmerzensgeldprozeß hat das Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben und die MdE auf Dauer erfragt. Die wurde dann mit berücksichtigt. Allerdings wie Seenixe schrieb, gibt es da kein 'Rechenbeispiel'.

Schmerzensgeld

Gruß
Cindy
 
Danke Euch beiden. Also wenn dann wäre es also nur also grobe Orientierung gedacht.
 
Update

Prosit Neujahr und alles Gute, vor allem Gesundheit für das Jahr 2010!

Die Zeit vergeht wie im Fluge und ich habe nun ein Angebot der gegnerischen Versicherung bekommen.

Kurz zu den Fakten: Hatte durch einen Verkehrsunfall beide Sprunggelenke gebrochen = 1/2 Jahr Rollstuhl. Bis heute habe ich noch Schmerzen und Metall im Fuß. Dazu kamen noch andere nur noch kleinere Verletzungen von denen ich aber Gott sei dank keine größeren Schäden davon getragen habe. Bin bei der BG mit 20% eingestuft.

Die gegnerische Versicherung bietet mir nun 23.500 EUR an. Haushaltsführungsfolgeschaden wäre durch die BG-Rente abgedeckt.

Zwei Fragen dazu:

1. In der Urkunde steht drin, dass ich dann alle (egal ob bekannt, unbekannt, später etc. etc. etc.) Schadensansprüche abtrete. Das wollte ich eigentlich nicht, da irgendwann wohl ein künstliches Fußgelenk oder eine Versteifung anstehen. Wenn das so wäre und ich den Wisch unterscheibe, habe ich Pech, oder?

2. Was meint Ihr zur Summe. Angemessen (im Vergleich zu ähnlich gelagerten Fällen)

Vielen Dank für Eure Meinungen
 
Hallo Sam,

ob die Höhe der Summe angemessen ist mag ich nicht zu entscheiden. Du kannst erstmal davon ausgehen, dass dieses nicht das letzte Angebot der Versicherung sein wird, wenn Du nicht akzeptierst.
Fakt ist aber eins, wenn Du diesen Vergleich zustimmst, kannst Du keine Ansprüche in der Zukunft an die Versicherung mehr erheben. Daher solltest Du nur mit kühlen Kopf eine Entscheidung treffen, denn das Geld ist schnell ausgegeben und was noch auf Dich zu kommt, kann und wird Dir keiner Voraussagen!
Ich kann nur empfehlen Dich nicht auf diesen Vergleich einzulassen!

MfG.
Pit
 
Hallo Sam,

wie Pit13 schon mitteilte, würde ich auch einen kühlen Kopf bewahren. Ich stehe vor der gleichen Entscheidung wie Du, mein Anwalt fordert bisher immer Abschläge, da ich noch einige Jahre vor mir habe und damit rechnen muss, dass sich mein Schmerzen und Transplantat verschlimmern und keiner eine Glaskugel hat, was noch passiert.
Ich habe aber an Dich mal eine Frage hinsichtlich der Haushaltsführungsschäden. Was ist das bzw. wie erfolgt die Berechnung? Ich habe überhaupt keine Ansatzpunkte wie sich das alles errechnet.
Meine BG hat mir den Fragebogen zugeschickt und will sich das Geld bei der gegnerischen Versicherung holen.

vielen Dank für Deine hilfe und Dir viel Erfolg und gute Heilung

Schulle
 
Schmerzensgeld

Hallo Sam,
die gegenerischen Versicherungen wollen alles klein halten, nichts oder so wenig wie möglich zahlen, also nicht gleich auf das erste Angebot eingehen,

Ich hatte 99 Unfall, war Unfallopfer ohne Schuld, die gegenische KFZ-Versicherung hat das erste Jahr noch alles bezahlt - Vorschuss für Auto, Krankenkosten, Haushaltshilfe, das zweite nur noch sporadisch - dann wollten sie sogar Zahlungen zurück!Zweifelten alles an, schickten mich zu Pseudogutachtern, der 6 Wochen nach Marknagelentfernung mich zu 100% gesund einstufte, obwohl ich das Knie nur durchgestreckt benutzen konnte, gerade mal 20Min stehen, sowas von Idiotie, im Genick sei ja nichts kaputt, dann könnte auch nichts wehtun usw....

Erst 2003 war das Verfahren vor dem Gericht, die Richterin bot dann den Vergleich an, weil die weiteren Verfahren sich noch jahrelang hingezogen hätte und das meinen Gesundheitszustand nicht förderlich wäre. Wenn der Vergleich nicht angenommen würde, hätte sie mich vom Gericht aus zu Gutachtern geschickt, 3 Monate vorlauf, 3Monate bis Termin, 3 Monate Erstellung,dann wieder 3 Monate bis zum erneuten Gerichtstermin - also nochmals ein ganzes Jahr wieder warten. das war für mich nicht tragbar.

Die Versicherung meinte, sie wüßte ja nicht was mir seit dem Unfall alles noch zugestoßen sei, welche nichtunfallbezogenen Verrenkungen zu meinen Beschwerden führen, denn ich sei der weltweit einzige Mensch der sooooooooolange über Unfallfolgen leiden würde, es sei medizinische Lehrmeinung alles sei folgenlos ausgeheilt, wenn ich noch irgendwas hätte dann würde ich simulieren. Die Richterin hat die Gutachten der gegn. Versicherung als Parteigutachten vom Tisch gefegt und den Vergleich vorgeschlagen.

Noch bis einen Tag vor Ablauf der Erklärungsfrist von 4 Wochen wollte die Versicherung runter handeln. Also 45T würden sie ja zahlen aber 50T ich sollte mir das doch noch gut überlegen usw. ekelhaftes geschwafel, ich habe mich geweigert mit denen noch zu reden. Die hatten Angst vor einem rechtskräftigen Urteil, das dann für andere als Präzendensfall gelten würde. Daher ruhig bleiben und nicht vergessen, alle Kosten aufzulisten, was dir zusteht.

Ich habe den Vergleich angenommen und bekam 50T zugesprochen , dabei 20T Schmerzensgeld, 20THaushaltsführungsschaden und 10TZukunftsschaden.

Verletzung: SHT Trauma, HWS-Distorsion, off Wad-und Schienbeinbruch etc daraus chronische Schmerzsyndrom, verringertes Merkfähigkeit, Konzentration, Ausdauer, Belastbarkeit,

Kein Geld der Welt gibt dir die Gesundheit zurück, würde sofort auf das verzichten, wenn ich wieder wie vorher leben könnte, meinem Beruf nachgehen, mit meinen Kindern Ball spielen, wandern, usw. das alles geht nicht mehr. Bin zu 50%Schwerbehindert, aber ich LEBE, alles andere lässt sich arrangieren.

Bin trotzdem Dankbar meinem Mann, meinen Kindern erhalten geblieben zu sein.

Wer nicht kämpft hat verloren
wer kämpft kann verlieren
wer kämpft kann aber auch gewínnen

Toi toi toi
Teddy:cool:
 
Danke für Eure Meinung dazu. Dann war mein Baugefühl ja schon mal richtig dahingehend nichts zu unterschreiben. Ich muß/darf ja noch mind. 35 Jahre arbeiten und mit einer sehr hohen Warscheinlichkeit bekomme ich ein künstliches Gelenk oder eine Versteifung.

Kleine Korrektur. Meine MDE ist bei 30%, war ein Tippfehler meinerseits.

Ob die Summe für den eigenen Schaden angemessen ist kann jemand anderes sicher nicht beantworten, das ist klar. Im Prinzip gibt es keine Summe die mich restlos entschädigen würde, weil mir das gesundheitliche Wohl lieber wäre und ich so auf viele Sachen im Leben verzichten muß. Ich wollte nur die Relation zu ähnlichen Fällen abfragen. Die Tabellen habe ich zwar gelesen aber alle regelmäßigen Leser hier haben ja auch schon eine gewisse Erfahrung. Ich bin auch froh, dass ich lebe, wenn sich auch mein Leben komplett geändert hat.

@schulle
Ich hatte da Hilfe von meinem Anwalt. Ich mußte einen Fragebogen ausfüllen der Angaben zur täglichen Haushaltsarbeit enthielt und wie das Haus gestaltet ist (Bodenbeläge etc.) Daraus ergab sich dann eine Stundenanzahlt die mit einem Stundensatz und mit der Haushalts MDE verrechnet wurde. Wie das aber genau gemacht wird entzieht sich meiner Kentniss.
 
Hallo Schulle,

der Haushaltsführungsschaden beziffert alle Arbeiten im Haushalt, auf Deinem Grundstück, im Garten usw. die seit Deinem Unfall durch Dich nicht mehr ausgeführt werden können. Dabei ist es egal, wer jetzt für Dich die Arbeiten ausführt oder verrichtet.
Täglich fallen im Haus/ Wohnung arbeiten an wie Putzen, waschen, bügeln, der Einkauf usw. die unter Umständen nicht mehr von Dir bedingt durch das Unfallereignis ausgeführt werden können. Dieses Bezeichnet man als Haushaltsführungsschaden.

MfG.

Pit
 
Das Problem mit dem Nicht -Abtreten der Ansprüche kann darin liegen , dass Du - wenn denn (weitere) Folgeschäden in späteren Jahren auftreten, u.U. Schwierigkeiten hast, die Kausalität zu der Unfallverletzung zu beweisen. Darin kann das Risiko für einen liegen, wenn man die Ansprüche nicht abtritt.

Tritt man die Ansprüche ab, sollte sich das dann auch entsprechend niederschlagen.

Zur Höhe der Summe; da hast Du vermutlich schon gegoogelt, es gibt z.B die Celler Schmerzensgeldtabelle. Da kannst Du Dir ungefähr vergleichbare Verletzungen / Zahlungen anschauen.


lg

Sabine
 
Hallo Sam59,

Dein Zitat:
Ich muß/darf ja noch mind. 35 Jahre arbeiten und mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit bekomme ich ein künstliches Gelenk oder eine Versteifung.

Schmerzensgeld (immaterieller Schaden) ist das eine und materieller Schaden (Verdienstausfall etc.) ist das andere.

Ja darum würde ich beides nicht voll abschließen, sprich nur eine Teilabfindung
hinsichtlich dem Schmerzensgeld bis dato abschließen und z. B. weitere
unfallbedingte Operationen, Erhöhung der MdE/GdS im Vertrag offen halten.

Danach einen unfallkausalen Verdienstschaden
(materieller Schaden) auch für die Zukunft offen halten, den wenn du in 10 J. Unfallkausal z. B. deine Arbeit nicht mehr voll ausführen kannst oder deine Arbeit verlierst?

Es kann dir auch ein DRV Rentenschaden entstehen.

Schau mal unter:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=14198&highlight=Siegfried21

Grüße

Siegfried21
 
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