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Schmerzensgeldurteil OLG CELLE vom 24.04.2006 14 U 230/05

seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
31 Aug. 2006
Beiträge
8,846
Ort
Berlin
Hallo,

Ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000,-- Euro ist angemessen für einen
Kreuzbandriss, einen Teilriss des Aussen- und Innenbandes im Knie,
einen Steissbeinbruch, eine Gehirnerschütterung, eine tiefe Schnitt-
wunde am Unterschenkel, eine Körperprellung mit Ablederung am Rücken
und Gesäss, eine Gesässmuskel- und Hüftmuskelverletzung sowie für
Prellungen und Narben.

Bestandteil der Celler Schmerzensgeldtabelle.

hier ein Link zur Celler Schmerzensgeldtabelle

Gruß von der Seenixe
 
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