Hallo,
Ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000,-- Euro ist angemessen für einen
Kreuzbandriss, einen Teilriss des Aussen- und Innenbandes im Knie,
einen Steissbeinbruch, eine Gehirnerschütterung, eine tiefe Schnitt-
wunde am Unterschenkel, eine Körperprellung mit Ablederung am Rücken
und Gesäss, eine Gesässmuskel- und Hüftmuskelverletzung sowie für
Prellungen und Narben.
Bestandteil der Celler Schmerzensgeldtabelle.
hier ein Link zur Celler Schmerzensgeldtabelle
Gruß von der Seenixe
Ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000,-- Euro ist angemessen für einen
Kreuzbandriss, einen Teilriss des Aussen- und Innenbandes im Knie,
einen Steissbeinbruch, eine Gehirnerschütterung, eine tiefe Schnitt-
wunde am Unterschenkel, eine Körperprellung mit Ablederung am Rücken
und Gesäss, eine Gesässmuskel- und Hüftmuskelverletzung sowie für
Prellungen und Narben.
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Gruß von der Seenixe