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Schmerzensgeldfrage nach Motorradunfall

Marki9999

Nutzer
Registriert seit
25 Apr. 2007
Beiträge
3
Erst einmal ein freundliches Hallo an alle...

Ich hatte vor 4 Wochen einen unverschuldeten Motorradunfall. Dabei bin ich auf einer Landstrasse einfach nur geradeaus gefahren so mit ca 80 km/h. Mir kam dann ein PKW entgegen. Es schien eine ganz normale Situation zu sein. Erst als wir fast auf einer Höhe waren (ca 50 Meter Abstand) entdeckte der Autofahrer einen Parkplatz auf meiner Strassenseite und bog einfach ohne zu blinken / schauen links ab. Tja da hatte ich keine Zeit mehr zu reagieren und fuhr diekt mit meinen Motorrad ihn, in die Seite.
So Versicherungstechnisch ist das soweit geklärt. Mein Motorrad haben die mir schon den Zeitwert überwiesen.
Bei den Unfall wurde ich mich aber noch verletzt. Kapselbandanriss im rechten Fuß, diverse Abschürfungen und "Blaue Flecken" und einen Bruch des linkes Handgelenkes. Nun bin ich schon 4 Wochen krank und bleibe noch 2 weitere Wochen zu Hause.

Die Versicherung hat mir 500 Euro Schmerzensgeld überwiesen. Das finde ich wirklich nicht gerade viel. Muss ich mir jetzt ein Buch kaufen oder kann mir jemand von euch sagen was reel für so einen Schaden ist?.

Gruss aus den hohen Norden
Mark :)
 
Hallo Marki9999,
ok kapselbandriss und bruch des Handgelenks,
zuerst mal ne info: "wir leben nicht in den USA"...
wenn der gegner 100% haftung hat dann:
würde an deiner stelle nen Anwalt konsultieren, der je nach genauem verletzungsmuster und einem bis dato nicht ersichtlichen " dauerschaden" eventuell einen " immat. vorbehalt" einräumt...so kannst du zb. bei einer verschl. ( einstellung einer Posttraumatischen Arthrose, sehnen,muskeln, nerven, probleme beim heilungsverlauf....etc) was vielleicht nicht gleich zu erkennen/vermuten war...geld nachfordern...
zb. Frakturder rechten Mittelhand, kopfprellung gab 2500.-€ inkl. indexanpassung 2544,73 Az. 106 C 3161/03 (Ag. Berlin Mitte )
indexanpassung heisst: wenn ein älteres Urteil herangezogen wurde, wird es mit einem faktor auf den heutigen stand gebracht..(was die inflationäre entwicklung anbelangt...anbelangt)
meiner meinung sind 500.-€ zu wenig
dieses urteil hat nur beispiel charakter...es gibt massig von urteilen in diesm bereich....deshalb geh zum anwalt er soll nach einem fall suchen und den index anpassen...dann kommst du sicher besser weg als mit 500.-€
wenn du keinen rechtsschutz hast..geh zum anwalt schilder deinen fall...die gegnerische versicherung muss die kosten übernehmen...( theoretisch alle kosten die du aufwendest um dein recht zu erhalten)
grüsse und viel erfolg
Falli
 
Hand und Handgelenk

E 436
LG Hamburg, Urt. vom 27.04.1999 - 309 S 125/98 - NJW-RR 2000, 170
1.500 €
Fraktur des Handgelenks
Die Parteien waren Schüler der 10. Klasse. Auf dem Nachhauseweg von der Schule kam es zu einer Rauferei, bei der der Kläger zu Fall kam und sich das Handgelenk brach. Nach kurzer stationärer Behandlung und längerer ambulanter Behandlung ist die Fraktur folgenlos verheilt.



Am besten einen Anwalt aufsuchen. Die 500.- € erscheinen mir auch etwas wenig.



Übrigens: So wie der Unfall geschildert wird, glaube ich daß Du mit der schwere der Verletzungen Glück im Unglück gehabt hast.



Alles Gute
 
Hallo Lebensgefährte,
danke das du erwähnt hast... dass er wie er den unfall schildert "scheisse" glück hatte...hatte ich wohl gestern versäumt...
grüsse Falli
 
Hallo

Habt Ihr beiden Recht. Hatte wirklich viel Glück im Unglück. Trotz allen bin ich am den Unfall nicht Schuld und möchte nur mein Rechte einfprdern. Für meine defekte Motorradbekleidung inkl Helm haben die mir nur einen "Zeitwert" zugesprochen von 250 Euro.
Ich weiß ja nicht wo man Kleidung und einen vernünftigen Helm dafür bekommen soll Tssssss

Also werde ich wohl doch nocht den Gang zum Anwalt machen müssen...

Gruss und vielen Dank
Mark
 
Meine Erfahrung in bezug auf Kleidungs- Motorradersatz

Hallo,
also ich bin gerade selbst mit meinem Anwalt unterwegs in ähnlicher Sache (Siehe mein Threat), doch Bekleidung und Motorrad wurden schon ersetzt von daher kann ich hier schon eine Aussage machen.

Motorrad wurde vom Gutachter geschätzt und dann mit Marktwert angegeben -2% Wiederbeschaffungswert. Davon wurde dann der Restwert der Maschine Abgezogen den eine Ausschreibung bei verschiedenen Händlern ergeben hat.
(z.B. 4600 Eur - Händlergebot von 400 Eur sind 4200 Eur - 2% ergibt den auszahlbetrag)

Schutzbekleidung muss zu 100% ersetzt werden und Normale Bekleidung vom Zeitwert her. Zumindest sagte dies mein Anwalt. Tatsächlich wurde meine Bekleidung zu 90 % ersetzt. Die Sachen waren ca. 6 Monate alt. Ein FLM Lederkombi zweiteilig, Motorradstiefel, Handschuhe und Helm. Mein Anwalt sagte, es kann wenns vor Gericht geht so und so enden weshalb er es nicht für Sinnvoll halte wegen den paar Euros Einspruch zu erheben. Vor Gericht wird dann definiert welche Sachen unbrauchbar sind und welche nicht. Dazu wird dann noch entschieden ob es eine reine Schutzbekleidung ist oder nicht.
(da gehen wohl die Meinungen laut Anwalt häufig auseinander, wohl auch wenns kein Leder ist, Goretex und Co.)

Alles ist halt so dehnbar wie man es als Unfallopfer nicht haben möchte, stimmts ? ! ?

Hoffe du hast was Sinnvolles erfahren, habe meine Infos so genau wie möglich beschrieben. Ach ja wenn die andere Unfallpartei den Unfall verursacht hat, steht dir ein Anwalt zu, der Regulär von der Gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen wird.


Gruss Mark
 
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