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Schmerzensgeld

VomSee

Mitglied
Registriert seit
14 Dez. 2017
Beiträge
29
Hallo zusammen,

hat jemand einen Überblick über die Punkte, die man bei Schmerzensgeld alles einbringen kann?

Sind diese Punkte vollständig oder hat jemand noch Ergänzungen:

  • Art und Umfang der eingetretenen Verletzungen
  • Art und Umfang der Behandlungsmaßnahmen
  • Umfang erlittener Schmerzen (auch anhaltender Schmerzen)
  • Dauer etwaiger Arbeitsunfähigkeit (MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit)
  • Verbleibender Dauerschaden als besonderer Abwägungsfaktor
  • Schwere des Schuldvorwurfs gegen den Schädiger
  • Mitverschulden des Geschädigten
  • Ästhetische Beeinträchtigung (Narben, etc.)
  • Beeinträchtigungen des allgemeinen Lebensgefühls und der Freizeitgestaltung
  • Alter des Geschädigten
  • Psychische Schäden = seelische Schäden (z.B. Depression – Unfallneurose) und neurotische Fehlverarbeitungen bestehender psychischer Unfallfolgen (OLG Frankfurt am Main, VersR 95, 796)
  • Vermehrte Bedürfnisse (= Aufwendungen zum Ausgleich von dauerhaften unfallbedingten Beeinträchtigungen; z.B. laufende Ausgaben für eine bessere Verpflegung; Erneuerung dauerhaft erforderlicher künstlicher Gliedmaßen; Aufwand für Pflegepersonal; orthopädisches Schuhwerk; Mehraufwendungen für eine Wohnung an einem anderen Ort; erhöhte Ausbildungskosten; Kurkosten, etc. – hierfür häufig Anspruch auf Geldrente gem. § 843 BGB).
  • Kosten einer Umschulung
  • Nachteile für das Fortkommen (= alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen in der zukünftigen beruflichen Entwicklung des Verletzten zu betrachten; z.B. beruflicher Aufstieg wird versagt, Nebentätigkeit entgeht, verletzungsbedingt kann bisheriger Beruf nicht mehr ausgeübt werden, etc.)
  • (auch Heilungskosten (sind eine Position des Schmerzensgeldes) =sämtliche Arzt- und Behandlungskosten; Verdienstausfall; Erwerbsschaden = alle Schadenspositionen, die aus dem unfallbedingten Arbeitsausfall des Geschädigten resultieren. Als Nachteile beim Erwerb sind alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen anzusehen, die der Verletzte erleidet, weil und soweit er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht verwerten kann. Im Rahmen des Erwerbsschadens hat der Schädiger sämtliche Nachteile zu ersetzen, die aus dem zeitweisen Verlust der Arbeitskraft des Geschädigten resultieren. Der dadurch verursache Schaden realisiert sich nicht nur in Einkommensnachteilen; Haushaltsführungsschaden)
  • Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Schwere dieser Belastungen vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Funktionsbeeinträchtigungen bestimmt wird.
  • Sämtliche stationäre Krankenhausaufenthalte (mit Dauer), Operationen, ambulante Behandlungen, Arbeitsunfähigkeitszeiten, Erhalt von Erwerbsminderungsrente, GdB, etc. sind nach Zeitablauf mit Dauer und zugehörigen Arztberichten, Attesten, Arztbriefen, ggf. Gutachten darzustellen.
Ich bin für jeden Input dankbar.

Viele Grüße

Ästhetische Beeinträchtigungen sind darzulegen und gleichermaßen ärztlich zu bestätigen

Beeinträchtigungen im Alltag und der Freizeit sind ebenso darzustellen im „Vorher“ – „Nachher“ –Vergleich
 
Hallo,

ich will mich hier nur kurz halten und nicht zu ausführlich berichten.

Aber wenn ich so Schmerzgeldtabellen sehe, liege ich in meinem Fall gar nicht so schlecht.
Doch wenn ich die von Dir angeführten Punkte hier so lese, muss ich mir darüber Gedanken
machen, was da abgegolten ist, das ich nicht mehr laufen soll/kann, beim Radfahren wird es
sehr oft an den HWS- Beschwerden scheitern usw.

Der erhaltene Betrag auf weniger als 10 Jahre in Tage umgerechnet einige Euro pro Tag ausmacht.

Und wo ich jetzt bereits seit einigen Jahren bei Gericht bin, und wissen möchte ob ich aufgrund der
vorhandenen Schäden doch beruflich deutlich zurückgehen musste und demnach ein wesentlich
geringeres Lohnniveau annehmen musste, ist hier eine weitere Frage.
Betreffend der beruflichen Situation und des massiven Lohnverlustes wird es mir denke ich ähnlich
wie GSXR gehen, und in dem Urteil wird stehen "Dem Kläger ist es nicht geglückt zu beweisen....."

Also, ich denke einmal, kaum ein Ausgleich für Einbussen der Freizeit- bzw. Sportaktivitäten, in
beruflicher Hinsicht inkl. Lohnausfall jahrelange Gerichtsverfahren mit so Ankündigungen wie
"Normalerweise vergleicht man sich an dieser Stelle"

Ja, und das was Schmerzensgeld betrifft, da nimmt man sich mal eine Anzahl an Jahren her,
rechnet Diese in Tage um, und dann hat man den Tagessatz der die erlittenen Schäden nun
entschädigt.

Das soll jetzt keine Abschreckung sein, aber es gibt leider anscheinend keine Grundlagen wo
festgelegt ist, was jedem Geschädigten zusteht.
Die Höhe der Beträge wäre wieder ein eigenes Kapitel.

Trotzdem viel Erfolg!

Grüsse

Hrc4Life
 
Hallo,

Hrc4Life bringt es auf den Punkt!
Wenn der Gerichtsgutachter auch nur hopla macht und nicht zu 100% alles auf den Unfall schreibt, wird das Schmerzensgeld zusammengestrichen!
Es spielt keine Rolle was man alles noch kann oder nicht mehr kann, der Richter bringt dann einen Vorschlag und der zeigt die Richtung an!
Ein ganz beliebter Spruch ist z. B.

"Allgemeines Lebensrisiko"
 
Hallo
es gibt recht interessante Aspskte zu berücksichtigen ua
den assistenzschaden oder so ähnlich und den
H A U S HA L T F Ü H R U N G S S C H A D E N
der zum Teil adäquat und konstruktiv vergleichbar ist

PS : wie die Sachlage in Österreich sich behauptet
weiß ich leider nicht
obiges umliegt DEUTSCHLAND

TSCHAU

TSCHARLIE
 
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