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Schmerzensgeld

froschk

Nutzer
Registriert seit
26 Okt. 2007
Beiträge
3
Taxifahrer eingeschlafen - Schmerzensgeld

Hallo!
Ich hatte Anfang Dezember 2004 einen Verkehrsunfall. Bin mit einem Taxi unterwegs gewesen und der Fahrer ist eingeschlafen! Hierbei habe ich mir eine leichte HWS Verletzung zugezogen und meine Unterlippe durchgebissen. Als bleibenden Schaden (vom Arzt mit Gutachten bestätigt) behalte ich meine taube Unterlippe (linke Seite), die Schwellung an dieser Stelle sowie die Schwellung an der Innenseite der Unterlippe (hierdurch kommt es gelegentlich zu einer undeutlichen Aussprache). Die Versicherung des Taxiunternehmers (VDK) hat einige Abschlagszahlungen als Schmerzensgeld gezahlt (€2.400). Nachdem die Versicherung die gewünschten Bilder der Unterlippe bekommen hat, wurde mitgeteilt, dass ich von der Versicherung kein weiteres Schmerzensgeld erhalten würde, da ich bereits mehr bekommen hätte als mir zusteht.
Ich kann nicht nachvollziehen, dass man unschuldig mit einem bleibenden Schaden so abgespeist wird!
Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einige Tipps für das weitere Vorgehen verraten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Froschk,

herzlich Willkommen hier im Forum. Du hast ja inzwischen sicher hier im Forum einige Zeit zum lesen gehabt. Dabei sollte Dir klargeworden sein, dass das Dir gezahlte Schmerzensgeld in etwa wirklich der Obergrenze entspricht, was für diesen Schaden in Deutschland gezahlt wird. In Amerika kannst Du sicher eine höhere Summe erreichen, aber hier sicher nicht.
Sei nicht böse, aber Du wirst leider wenig Erfolg haben.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe!
Vielen Dank für Deine Meinung. Ich denke aber, dass ich den Schritt wagen werde und eine Klage einreiche. Du hast in einem anderen Fall geschrieben, dass sich das Schmerzensgeld auch nach dem verbleibenden Schaden bemisst. Ich habe einen bleibenden Schaden und bin erst 31 Jahre alt! Ja, vielleicht ist das in den Augen mancher ein "harmloser" Dauerschaden im Vergleich was einige andere hier schreiben. Ich sehe es halt nicht ein, dass ich so abgespeist werde. Könnte mir vielleicht jemand Tipps zur Klage geben?
Danke Euch im voraus!
 
Hallo Froschk

[bitte nicht immer den vorangehenden Beitrag vollständig zitieren; Beitrag wurde entsprechend edititiert]

Was hälst du davon einen Verein zu gründen, um den Versicherungen Kosten zu verursachen. Schmerzenzgeld wird wohl schwierig sein. Sicherlich bist du wie nur gesetzlich krankenversichert, und du bekommst auch nur die gesetzlichen Heilleistungen. Was ist mit Reha, Akkupunktur, etc. ! Vorkasse ? Ein Onkel von mir ist Chefarzt eines Krankenhauses in Südkorea. Und da gibt es top medizinische Behandlungen, die ihren Preis wert sind.

Nur die wenigsten Deutsche können solche Behandlungen bezahlen. Ein Verein könnte hier aber in Vorkasse treten. Und die Versicherung wird alles bezahlen müssen.

Das ist wohl das einzige was Unfallopfer wie wir (ich 35, gehe wie eine Oma) uns gönnen können.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo!
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wurde mitgeteilt, dass ich von der Versicherung kein weiteres Schmerzensgeld erhalten würde, da ich bereits mehr bekommen hätte als mir zusteht.
Ich kann nicht nachvollziehen, dass man unschuldig mit einem bleibenden Schaden so abgespeist wird!
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Hallo froschk,

m.E. will dich die Versicherung hier mit Peanuts abspeisen. Die koennen ja erzaehlen was sie wollen, das ist noch laengst nicht geltendes Recht. Du hast bleibende Schaeden durch Fremdverschulden. Das auch noch gut sichtbar im Gesichtsfeld.

Solltest du eine Frau sein, so wiegt das umso schwerer. Und wenn du darueberhinaus auch noch einen Job hast, der in der Oeffentlichkeit zu machen ist (z.B. Portier, Verkaeuferin usw.), oder du deinen Job ueberhaupt nicht mehr ausueben kannst (z.B. Lehrer mit Sprachfehler?) dann wiegt das noch schwerer und drueckt auf die Seele. Es gibt ein Urteil, nach dem auch die psychischen Folgen einer Verletzung gewuerdigt werden sollten. Hier mal ein kurzer Auszug. Das ganze Urteil findest du bei www.verkehrslexikon.de

Das Saarländische OLG in Saarbrücken

(Urt. v. 14.03.2006 - 4 U 326/03) hat entschieden:
Hat jemand schuldhaft die Körperverletzung eines anderen verursacht, so haftet er für alle daraus resultierenden organischen und psychischen Folgen, unabhängig davon, ob die psychischen Folgen eine organische Ursache haben. Es genügt die hinreichende Gewissheit, dass die psychischen Schäden ohne den Unfall nicht aufgetreten wären. Der Schädiger haftet auch für seelisch bedingte Folgeschäden, die auf einer psychischen Prädisposition oder einer neurotischen Fehlverarbeitung beruhen. Es reicht aus, dass der Unfall Auslöser für die psychischen Folgereaktionen war, auch wenn die pathologische Persönlichkeitsstruktur des Geschädigten bereits vor dem Unfall angelegt war.
An deiner Stelle wuerde ich gegen die Meinung der Versicherung Widerspruch einlegen und klagen. Solltest du keine Rechtsschutzversicherung haben und auch sonst nicht genug Geld, dann gehe zum naechsten Amtsgericht und hole dir anwaltliche Beratungshilfe. Nimm deine Unterlagen mit und den Nachweis ueber Einkommen.

Ich wuensche dir viel Glueck und bitte komme, auch wenn die Sache gut fuer dich ausgegangen ist, wieder hierher und berichte mal.

lg, frank
 
Hallo Steffen,
hallo Frank,

vielen Dank für Eure Tipps und Anregungen. Ich dachte schon, hier kommt keine Reaktion mehr. Ich hoffe, dass ich bzw. mein Anwalt den Auszug aus dem Urteil irgendwie verwenden kann. Auf alle Fälle bleibe ich hier hartnäckig und werde weiter berichten!

lg,froschk
 
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