VomSee
Mitglied
- Registriert seit
- 14 Dez. 2017
- Beiträge
- 29
Hallo,
ich hatte einen schweren Unfall mit leider bleibenden Verletzungen.
Der Unfallgegner wurde in einem Strafverfahren verurteilt und zu 100% schuldig erklärt.
Sachschaden wurde von der gegnerischen Versicherung erstattet.
Die gegnerische Versicherung zahlt mir monatlich einen Lohnausgleich minus der Erwerbsminderungsrente, die ich von der DRV bekomme.
Die DRV fordert bis dato die Rentenbeiträge von der Versicherung erfolgreich ein.
Eine Voraus-/Anzahlung für Schmerzensgeld habe ich auch schon erhalten.
Soweit alles gut.
ABER: Soweit ich informiert bin, muss man Schmerzensgeld drei Jahre nach dem Unfall bis Ende des Jahres einfordern.
Z.B. Unfallzeitpunkt im Juni 2016, Schmerzensgeld bis Ende 2019 einfordern.
Mein Anwalt meint, dass diese "Deadline" für mich nicht gilt, da es ein laufendes Verfahren ist und ich schon eine Anzahlung erhalten habe.
Ist das so richtig? Habe ich keine Deadline und kann in meinem Fall Schmerzensgeld auch noch nach diesen drei Jahren einfordern?
Freue mich auf Aufklärung.
Viele Grüße
ich hatte einen schweren Unfall mit leider bleibenden Verletzungen.
Der Unfallgegner wurde in einem Strafverfahren verurteilt und zu 100% schuldig erklärt.
Sachschaden wurde von der gegnerischen Versicherung erstattet.
Die gegnerische Versicherung zahlt mir monatlich einen Lohnausgleich minus der Erwerbsminderungsrente, die ich von der DRV bekomme.
Die DRV fordert bis dato die Rentenbeiträge von der Versicherung erfolgreich ein.
Eine Voraus-/Anzahlung für Schmerzensgeld habe ich auch schon erhalten.
Soweit alles gut.
ABER: Soweit ich informiert bin, muss man Schmerzensgeld drei Jahre nach dem Unfall bis Ende des Jahres einfordern.
Z.B. Unfallzeitpunkt im Juni 2016, Schmerzensgeld bis Ende 2019 einfordern.
Mein Anwalt meint, dass diese "Deadline" für mich nicht gilt, da es ein laufendes Verfahren ist und ich schon eine Anzahlung erhalten habe.
Ist das so richtig? Habe ich keine Deadline und kann in meinem Fall Schmerzensgeld auch noch nach diesen drei Jahren einfordern?
Freue mich auf Aufklärung.
Viele Grüße