Golf3fahrer
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Hallo VomSee,
Glückwunsch zu deinem Schutzengel, Anwalt und auch zu dieser, meiner Meinung nach, sehr kulanten gegnerischen Versicherung.
Ich kenne das deutlich anders.
Und das ohne Gerichtsurteil? Bin verblüfft.
Dieser Betrag ist, wie alle Vermögensschäden, einkommensteuerpflichtig.
Wäre für andere auch recht hilfreich. Ich weiß dazu auch nicht alles.
Dazu gehören ja alle Vermögensschäden wie z.B. Rentenschaden von Betriebsrente (kann man / Frau anschreiben und berechnen lassen) und Einkommensverluste, siehe auch unten die Auflistung.
Insbesondere Einkommensverluste sind ja Netto zu berechnen und trotzdem einkommensteuerpflichtig.
Allein Fahrtkosten (hier gilt die Kilometerpauschale pro km, nicht wie bei Arbeitnehmern fürs Finanzamt nur einfacher Weg) zu Ärzten, Anwendungen, Anwalt, Gericht, AfA, VDK, DGB, KK, Arbeitgeber, Personalvertretung, Gebühren und Auslagen etc. (Parkgebühren belaufen sich bei mir bereits auf über 100,00 Euro), Porto, Kopierkosten, Medikamentenzuzahlung, Physiotherapie, evtl. auch Leistungen die nicht von deiner KK in vollem Umfang übernommen werden, wie Akupunktur, Osteopathie und vieles andere mehr. In 2 Jahren sind das bei mir inzwischen fast 6000,00 Euro. Ohne Verdienstausfall.
Habe dafür eine Riesen Excel-Datei angelegt die regelmäßig gepflegt wird.
Glückwunsch zu deinem Schutzengel, Anwalt und auch zu dieser, meiner Meinung nach, sehr kulanten gegnerischen Versicherung.
Ich kenne das deutlich anders.
Dein Anspruch auf Schmerzensgeld und die Geltendmachung von Vermögensschäden ist jedoch in einem Zivilverfahren zu klärenDer Unfallgegner wurde in einem Strafverfahren verurteilt und zu 100% schuldig erklärt.
Hält dir den Rücken frei.Er will die Tage aber trotzdem uns eine schriftliche Verjährungsverzichtserklärung formeshalber schicken.
Die gegnerische Versicherung zahlt mir monatlich einen Lohnausgleich minus der Erwerbsminderungsrente, die ich von der DRV bekomme.
Und das ohne Gerichtsurteil? Bin verblüfft.
Dieser Betrag ist, wie alle Vermögensschäden, einkommensteuerpflichtig.
Vorsicht aber auch wegen eiens anderen Punktes: Hat Dir keiner gesagt, dass die Zahlung wegen entgangenen Verdienstes versteuert werden muss (§ 24 EStG)-?
Wenn es deswegen zu weiteren Schäden kommt: Auch den Steuerschaden muss der Versicherer tragen.
@IsländerSollen wir Dir das ein wenig erklären?
Wäre für andere auch recht hilfreich. Ich weiß dazu auch nicht alles.
Dazu gehören ja alle Vermögensschäden wie z.B. Rentenschaden von Betriebsrente (kann man / Frau anschreiben und berechnen lassen) und Einkommensverluste, siehe auch unten die Auflistung.
Insbesondere Einkommensverluste sind ja Netto zu berechnen und trotzdem einkommensteuerpflichtig.
Allein Fahrtkosten (hier gilt die Kilometerpauschale pro km, nicht wie bei Arbeitnehmern fürs Finanzamt nur einfacher Weg) zu Ärzten, Anwendungen, Anwalt, Gericht, AfA, VDK, DGB, KK, Arbeitgeber, Personalvertretung, Gebühren und Auslagen etc. (Parkgebühren belaufen sich bei mir bereits auf über 100,00 Euro), Porto, Kopierkosten, Medikamentenzuzahlung, Physiotherapie, evtl. auch Leistungen die nicht von deiner KK in vollem Umfang übernommen werden, wie Akupunktur, Osteopathie und vieles andere mehr. In 2 Jahren sind das bei mir inzwischen fast 6000,00 Euro. Ohne Verdienstausfall.
Habe dafür eine Riesen Excel-Datei angelegt die regelmäßig gepflegt wird.
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