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VomSee

Mitglied
Registriert seit
14 Dez. 2017
Beiträge
29
Hallo,
ich hatte einen schweren Unfall mit leider bleibenden Verletzungen.
Der Unfallgegner wurde in einem Strafverfahren verurteilt und zu 100% schuldig erklärt.
Sachschaden wurde von der gegnerischen Versicherung erstattet.
Die gegnerische Versicherung zahlt mir monatlich einen Lohnausgleich minus der Erwerbsminderungsrente, die ich von der DRV bekomme.
Die DRV fordert bis dato die Rentenbeiträge von der Versicherung erfolgreich ein.
Eine Voraus-/Anzahlung für Schmerzensgeld habe ich auch schon erhalten.
Soweit alles gut.

ABER: Soweit ich informiert bin, muss man Schmerzensgeld drei Jahre nach dem Unfall bis Ende des Jahres einfordern.
Z.B. Unfallzeitpunkt im Juni 2016, Schmerzensgeld bis Ende 2019 einfordern.

Mein Anwalt meint, dass diese "Deadline" für mich nicht gilt, da es ein laufendes Verfahren ist und ich schon eine Anzahlung erhalten habe.
Ist das so richtig? Habe ich keine Deadline und kann in meinem Fall Schmerzensgeld auch noch nach diesen drei Jahren einfordern?

Freue mich auf Aufklärung.

Viele Grüße
 
Hallo VomSee,

die Ansicht deines Anwalts kann ich nicht ganz teilen, erst eine Klage hemmt die Verjährung.

Bei mir hat die Versicherung auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

Da du noch ein Jahr Zeit hast, sollte es ohnehin nicht das Problem sein.

Sollte dein Anspruch trotz allem verjähren, hat dein Anwalt für den Schaden einzustehen.


Dieses ist meine persönliche Meinung und Erfahrung, und nicht Rechtsverbindlich.

MFG Marima
 
Hallo VomSee,

herzlichen Glückwunsch zur Gegnerversicherung!
Sie leistet schon ordentlich.

Doch wie Marima schreibt : Bei uns hat die Versicherung auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Bitte überprüfen!

Von mir aus ist die 100% Eintrittspflicht der Versicherung ebenso wichtig!
Soweit passt es.
Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse werden auch reguliert?
Die machen oft mehr aus, als das Schmerzensgeld.
Nur unsere Erfahrung.

LG Aramis
 
Hallo VomSee,

grundsätzlich mal die Frage: Hat die Versicherung die bisherigen Zahlungen unter Vorbehalt, mit der Option der Rückforderung bzw. ohne Anerkennung einer Schuld gezahlt? Wenn nicht, gilt die Zahlung als Anerkennung. Damit wird die Verjährung gehemmt.

Momentan dürfte es allerdinga schwierig werden, eine Klage einzureichen, da die gegnerische Versicherung keinen Grund dafür bietet. Du könntest natürlich einen weiteren Schmerzensgeldbetrag fordern und einklagen, gehst damit aber das Risiko ein, dass der Richter auf dem Standpunkt steht, dass das bisher gezahlte Schmerzensgeld ausreichend ist.

Also Vorsicht, wenn kein Klagegrund besteht. Denn dann hättest Du auch keinen Anspruch auf Ersatz Deiner RA- und der Gerichtskosten.

Herzliche Grüße vom RekoBärt :)

PS: Dass Dein Gegener in einem Strafverfahren zu 100 % schuldig erklärt wurde, hat lediglich Auswirkungen auf das Strafmaß. Es ist unabhängig vom zivilrechtlichen Verfahren!!!!!
 
Hallo VomSee,

Mein Anwalt meint, dass diese "Deadline" für mich nicht gilt, da es ein laufendes Verfahren ist und ich schon eine Anzahlung erhalten habe.

Lass deinen RA einen Aktenvermerk darüber machen.

Bei der höhe des Schmerzensgeld beruft man sich auf ähnliche Gerichtsentscheidungen, hat dein RA dir welche rausgesucht.

MFG Marima
 
Hallo vomSee,

dein Anwalt schreibt die Versicherung Ende 2019 mit der Bitte auf Verzicht der Einrede an, so kenne ich das!
Aber ich bin Laie!
 
hallo,

ich denke hier ist das recht gut erklärt

Verjährung von Haftpflichtansprüchen: Änderungen durch Schuldrechtsreform

und hier das weitere dazu

§ 203 Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen

Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


gruss

Sekundant
 
Grüß Dich, vom See!

01
So lange Verhandlungen laufen, so lange Zahlungen ohne Vorbehalt geleistet werden:
So lange ist auch die Verjährung gehemmt.

02
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste! Deswegen stimme ich dem Rat zu, eine Verjährungs-Verzichtserklärung vom Verischerer ausstellen zu lassen.

03
Vorsicht aber auch wegen eiens anderen Punktes: Hat Dir keiner gesagt, dass die Zahlung wegen entgangenen Verdienstes versteuert werden muss (§ 24 EStG)-?
Wenn es deswegen zu weiteren Schäden kommt: Auch den Steuerschaden muss der Versicherer tragen.

Sollen wir Dir das ein wenig erklären?


ISLÄNDER

(P.S.: Ich find's ja spannend! Der Name "vom See" erinnert mich an die Sage von König Arthus, in dessen höfischem Umkreis die "Herrin vom See" eine magische Rolle spielt, auf dessen Apfelinsel sie herrscht-! War Dein Forumsname keltisch inspiriert? Klingt fast so...!)
 
Hallo zusammen,
vielen Dank erst einmal für Eure Meldungen.
Mein Anwalt hatte von der gegnerischen Versicherung einen Schmerzensgeldvorschuss angefordert. Diesen habe ich auch erhalten. In dem Schreiben von der gegnerischen Versicherung hieß es: " Der Unterzeichner hat den erbetenen Betrag von xxxx€ als Vorschusszahlung zu späteren Verrechnung angewiesen."
Ist damit die Verjährung gehemmt?
Viele Grüße
 
Grüß Dich, vom See,

das kann man nur dann beurteilen, wenn man den ganzen Brief liest. Ich würde Dir empfehlen, vond er Versicherung ein Schreiben zu verlangen, dass sie für die Folgen des Unfalles zu 100 % aufkommt (sog. "Haftungsanerkenntnis dem Grunde nach"). Das ist dann sicher für das Verjährungsproblem.

ISLÄNDER
 
Servus beinand,
mein Rechtsanwalt hat mit der gegnerischen Versicherung gesprochen. Das Gespräch war sehr angenehm, nach Aussage meines Anwalts. Der Ansprechpartner der Versicherung hat gesagt, dass es kein Problem ist, die noch offenen Punkte nächstes Jahr in Ruhe anzugehen. Er will die Tage aber trotzdem uns eine schriftliche Verjährungsverzichtserklärung formeshalber schicken.
Ich bin echt froh, dass es bis dato eigentlich ziemlich reibungslos mit der Versicherung läuft. Mein Unfallgegner ist zu 100% strafrechtlich für schuldig erklärt worden und ist verurteilt worden. Vielleicht liegt es daran.
Aber wenn ich im Forum hier so quer lese, haben viele ziemlich Probleme, ob gerechtfertigt oder nicht, kann ich nicht sagen. Aber meistens dreht es sich um Berufsgenossenschaften, die rum zicken.
Ich hatte auch mal einen Arbeitswegeunfall. Die BG hat eine Vertrauensärztin gedrängt, bei der ich in Behandlung war, dass sie mich möglichst schnell gesund schreiben soll. So viel dazu.
Wenn man sich nicht mehr liest, allen ein frohes Fest und verbleibe
mit vielen Grüßen
 
Servus @VomSee
da muss man ja fast gratulieren. Es ist selten, dass jemand so viel Glück bzw. so wenig Ärger mit einer gegn. Versicherung hat.

Ich höre bei Deinem Text ein bissl raus, dass es sich um eine Haftpflichtversicherung des Gegnerns halten könne.

Willst Du dem Forum evtl. bitte mitteilen, welche Versicherung es ist, die so wenig problematisch zahlt!

Hat sich Dein Anwalt diesbezüglich ins Zeug legen müssen oder war der Fall nach wenigen Standardschreiben erledigt?

Herzliche Grüße vom happycamper
 
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