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Schmerzensgeld

sheriin

Neues Mitglied
Registriert seit
14 Sep. 2017
Beiträge
3
Hallo zusammen. Das ist mein Erstes Mal in einem Forum, bin noch etwas unbeholfen.

Anfang August 2017 ist mir auf der Fahrradstrasse ein Hund vors Fahrrad gelaufen. Ich stürzte und mein rechter Mittelfinger war ausgerenkt. Ich bekam in der Notaufnahme eine Gipsschiene für zwei Wochen. Der Hund war versichert, die Schuldfage eindeutig und so bekam ich zwei Wochen später meine Versicherungsunterlagen. Es ging alles ziemlich reibungslos. Die Versicherung zahlte mir ein Schmerzensgeld von €200, (das wäre der angebliche Satz) die ich vorbehaltlich erstmal angenommen habe und ich dieser daraufhin über meinen Zustand und Schmerzen mitteilte und daß ich noch einen weiteren Arzt aufgesucht habe, dessen Adresse und Telefonnummer ich angab. Das Geld wurde mir am 05.09. aufs Konto überwiesen. Am 04.09. hatte ich einen Termin beim Orthopäden mit Überweisung MRT zur Radiologie. Daraufhin verschrieb er mir eine Ergotherapie, bei der ich auch schon dreimal gewesen bin. Ich mache kaum Fortschritte, der Finger ist immer noch sehr geschwollen, in der Bewegung stark eingeschränkt und schmerzt vor allem und das nach über zwei Monaten. Ich war jetzt auch noch beim Handchirurgen, der sagte mir, daß ich noch Ostern was davon hätte.

Ich finde, dass das Schmerzensgeld in Höhe von €200,- zu wenig ist, dafür dass ich immer noch Schmerzen habe und meine rechte Hand nicht, wie vorher, belasten kann. Ausserdem hatte ich immer so schöne schlanke Hände, bin nunmal ein ästhetischer Mensch und ob der Mittelfinger in der Mitte wieder genauso schlank wird, ist unbeantwortet.

Nun meine Frage: Ob und wieviel Schmerzensgeld kann ich noch verlangen und wie stelle ich es an? Benötige ich dafür einen Anwalt - ich kann mir keinen leisten.
 
Du hast das Schmerzensgeld bereits angenommen?

Dann bist auf den Deal der Gegnerischen Versicherung bereits eingegangen. Das Angebot wurde von dir angenommen!

Wie es mit Haushaltsschaden und weiterem aussieht kann dir jetzt nur ein Rechtsanwalt sagen und weiter helfen.

MfG


GSXR
 
Hallo sheriin,

das geld - ob €200 oder mehr - sollten erst mal an 2. stelle stehen. für den zustand des fingers sind die sicher nicht ausschlaggebend. wenn hier beeinträchtigungen zurück bleiben sind sie mit einem doppelten betrag auch nicht zu korrigieren.

du schreibst, der finger sei ausgerenkt gewesen und der "Handchirurgen, der sagte mir, daß ich noch Ostern" damit zu tun haben könntest. das kann möglich sein. aber fraglich für die weitere sicherheit (und damit auch deiner argumentation ggü der versicherung) ist doch, ob es neben der - sonst folgenlosen - verrenkung nicht andere schädigungen und verletzungen im gelenk, den bändern, knorpel- oder sonstigem gewebe gegeben hat. lass dir doch von den ärzten und behandlungen die befunde und bilder geben. sicher hat auch die versicherung eine einverständniserklärung, um befunde dort anzufordern. auch diese solltest du dir geben lassen, hier können ggtl andere darstellungen enthalten sein.

und wenn du das schmerzensgeld vorbehaltlich angenommen hast, dürfte das erst mal nicht nachteilig sein.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sheriin,

zunächst mal grundsätzliches: Die Höhe eines Schgmerzensgeldes ist immer abhängig von Art und Umfang der Verletzung und welche Dauerfolgen letztendlich verbleiben. So, wie Du das schilderst, ist eine Einschätzung z.Zt. nicht gut möglich, da der Heilverlauf ja noch garnicht abgeschlossen ist. Hier solltest Du auf Deine Ärzte hören, die Dir sagen, wann medizinisch der Endzustand erreicht ist. Ist die Behandlung abgeschlossen und es verbleibt eine Einschränkung, sei es kosmetisch oder funktional, dann kann man über die Höhe des Schmerzensgeldes ernsthaft nachdenken. Da Du ja die 200 EUR vorbehaltlich angenommen hast, verbleibt Dir immer noch eine weitere, höhere Forderung zu stellen. Im übrigen gehören Anwaltskosten zum Anspruchsumfang des Geschädigten, d.h. der Schädiger, sprich Haftpflichtversicher, muss auch Deine Anwaltskosten zahlen.

Dieter
 
Unabhängig vom rechtlichen , kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen, Verletzungen am Finger dauern sehr lange !

Ich hatte einen ähnlichen Unfall , du musst damit rechnen das er bis zu einem Jahr schmerzt uns geschwollen ist. Besonders den Winter wirst du merken....

Hab Geduld so etwas dauert. Ich schreib dir das weil ich auch dachte meine Hand / Finger ist für immer dahin aber es wurde wieder.
Gute Besserung
Vg Espresso
 
Vielen Dank euch allen, dass ihr mir so rasch und sehr hilfreich geantwortet habt. Das hat mir wieder Mut gegeben und mich gleichzeitig getröstet.

An 1. Stelle steht natürlich meine Gesundheit, d.h. dass der Finger wieder in Ordnung kommt - die Bänder sind zum Glück nicht gerissen - im Innern haben sich Narben gebildet, die abtransportiert werden müssen - nur die Kapsel in der Mitte ist stark gedehnt, wird vielleicht so bleiben, hmm.

2. habe ich in dem Anspruchsteller-Fragebogen dazugeschrieben: "rechter Mittelfinger: - vorbehaltlich evtl. auftretender weiterer Kompliationen" und das Schmerzensgeld habe ich, wie gesagt, auch nur vorbehaltlich angenommen und der Versicherung mitgeteilt, dass die ärztliche Versorgung noch nicht abgeschlossen ist.

3. Bis der Endstand meiner Genesung erreicht ist, schau ich mich in der Zwischenzeit nach einem RA um, mache meine Finger-Übungen weiter, sammle die Arztberichte, notiere mir chronologisch die einzelnen Arzttermine, Ergotherapie-Stdn. usw.

Mit den Anwaltskosten bin ich allerdings etwas skeptisch - n i c h t , dass ich darauf sitzen bleibe, falls es nicht funktioniert.

Vg, sheriin
 
Hallo Sheriin,

was die Anwaltskosten betrifft, kannst Du Dich ja mal schlau machen. Es ist aber alte Rechtsprechung, dass Kosten eines Anwaltes zum Anspruchsumfang eines Geschädigten gehören. Das sind schadenadäquate Folgekosten , die sind in jedem Fall zu erstatten !! Das hat der Bundesgerichtshof schon1963 in seiner Entscheidung in VersR 63, Seite 266 und 1970 Seite 41 entschieden. Und mehr als Bundesgerichtshof (BGH) geht nun wirklich nicht.

Dieter
 
Hallo zusammen,

habe gestern die Versicherung über den Zustand meines rechten Mittelfingers, bei welchen Ärzten ich seit meinem Unfall gewesen bin, dass ich noch mindestens 10 weitere Sitzungen Ergotherapie benötige und dass es mich auch psychisch belastet, in Kenntnis gesetzt, damit sie wissen, daß die Behandlungen nicht abgeschlossen sind und noch etwas auf sie zukommen wird und dann besteht immernoch die wichtigste grosse Frage, ob der jetzige Zustand bleibend ist, was ich nicht hoffe, aber noch ist ja alles offen, auch was die Höhe des Schmerzensgeldes angeht?

-Vielen Dank für deine Mitteilung, Dieter. Was Anwalt und Anwaltskosten angeht, werde ich mich mal erkundigen. Vielleicht kann ich mich auch an die ÖRA wenden.

Hallo Micha, vielen Dank für deine Mitteilung und die Idee. Prozesskostenhilfe werde ich dann wohl auch bekommen, wenn es soweit ist.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo sheriin, willkommen im Forum.

Ich versteh nicht, warum du PKH beantragen musst.
Es war doch ein Freizeitunfall, bei dem ein Verursacher feststeht, oder?
Wenn die Haftpflichtversicherung des Hundehalters die Schuld anerkannt hat, dann müssen deine Rechtsanwaltkosten doch von der HpV bezahlt werden, oder versteh ich etwas falsch?

Soweit ich es verstanden habe, kann man in so einem Fall einen (fachlich gut geeigneten) RA suchen, der das mit der Kostenabwicklung dann auch erklärt.

Ich habe aber keine eigenen Erfahrungen mit HPV, bin Laie und habe es beim Lesen im Forum vielleicht falsch verstanden.
(Dann werden bestimmt andere User schreiben, wie es richtig ist.)

LG
 
Da die Versicherung die Schuldfrage ja nicht bestreitet und es nur um die Höhe von Schmerzensgeld, Physio usw. geht, müssen die natürlich auch die Anwalts und Prozesskosten tragen.
 
Hallo Sheriin,

zu den Anwaltskosten hatte ich Dir ja schon geschrieben. Etwaige Prozesskosten werden nicht automatisch vom gegnerischen Haftpflichtversicherer übernommen. Wenn es in Deinem Fall zu einem Zivilprozess kommen sollte, kommt es darauf an, wer den Prozess GEWINNT, nur der und nur der braucht keine Prozesskosten zu zahlen. Der Verlierer - könntest also auch Du sein - muss sehr wohl ALLE Prozesskosten zahlen also: Die Kosten Deines Anwaltes,(ohne Rechtschutzversicherung) die des gegnerischen Anwaltes und die Gerichtskosten. Das könnte dann ein teurer Spass werden. Also: Vorsicht.

Dieter
 
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