Grüß Dich, Andfas,
01
Ich stimme der Ansicht von Hans-Dieter Eichner zu. Das Schmerzensgeld ist kein Ausgleich für Verdienstentgang, sondern für erlittene Schmerzen.
02
Das Schöne ist: Das ist nicht nur unsere Meinung, das Bundessozialgericht sagt es auch:
Urteil vom 7.5.2009, Aktenzeichen B 14/7b AS 6/07. Gut merken bitte! Keine Anrechnung des Schmerzensgeldes auf Hartz-IV-Leistungen.
03
Dennoch, das Formular gehört aus anderem Grund ausgefüllt. Nämlich:
(a)
Die DRV glaubt: Unfall weggedacht, wärest Du in Lohn und Brot gewesen. Also seien der DRV Rentenversicherungsbeiträge durch die Lappen gegangen.
(b)
Richtig schreibt Hand Dieter Eichner, dass der Anspruch auf Schadensersatz bereits im Augenblick des Unfalles der DRV zustehen - nicht Dir.
(c)
Also: Der ganze Vergleich geht die DRV nichts an. Sie verfolgt ihre eigenen Ansprüche.
04
Sag mal: Wie war denn das mit der Einigung? Erzähle ein wenig genauer, denn:
(a)
In den letzten Jahren mehren sich die Fälle, in denen solche Einigungen auf Beratungsfehlern von Anwälten beruhen: Und dann kann man oft noch helfen: Die Versicherung des Unfallverursachers ist zwar dann aus dem Schneider, dann zahlt aber eine andere Versicherung. Die des Anwalts.
(b)
Häufiger Ansatz: Der Anwalt kann nicht nachweisen, darüber beraten zu haben, dass eine Verdienstentgangszahlung steuerpflichtig ist (§ 24 EStG). Darüber kann man dann nicht selten alles wieder aufrollen, als wär's eine Sardinenbüchse.
(c)
Hast Du vor dem Unfall Arbeit gehabt, falls nein: Wie lange schon nicht? Hattest Du auch keine Aussichten, wieder an Arbeitseinkommen zu kommen? Was hast Du auf den Verdeinstentgang per Abfindung bezahlt bekommen?
ISLÄNDER