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Schmerzensgeld zurückzahlen?

andfas

Neues Mitglied
Registriert seit
12 Sep. 2017
Beiträge
2
Ich bin ein Unfallopfer das von einem Auto als Radfahrer erfasst wurde. Eine aussergerichtliche Einigung erfolgte. Ich bekam Schmerzensgeld. Nun 16 Monate nach dem Unfall meldet sich die Rentenversicherung und ich soll Formulare für eine Regress ausfüllen. Meines Wissens und meiner Recherche im Netz ist es so das Schmerzengeld nicht bei Alg 2 bezug angerechnet wird, es bleibt unangetastet. Im Formular und in der Erklärung der Paragrpfen 116 -119 SGB VII verstehe ich das anders, da lies sich das als würde ich Sozialbetrug begehen wenn ich das Schmerzensgeld behalte. Muß ich nun das Schmerzengeld zurückbezahlen an die Rentenversicherung oder die zuständige Arge?
Kann mir jemann weiterhelfen?
Gruß Andfas
 
Hallo Andfas!

Nein, an die ARGE mußt Du das Schmerzensgeld NCHT zurückzahlen. Musste mich darüber auch erst online informieren, und mußte dem Jobcenter auch einen entsprechenden Brief schreiben, damit das DENEN auch klar ist. Seitdem war Ruhe, was das Jobcenter betrifft.

http://www.gegen-hartz.de/urteile/schmerzensgeld-hartz-iv-nicht-angerechnet6632.html

Wie es bei der Rentenversicherung ist, weiß ich nicht aus eigener Erfahrung, sollte aber EIGENTLICH genau so sein. Schmerzensgeld ist sozusagen unantastbar (hoffe ich doch jedenfalls). Vielleicht weiß jemand anderes aus dem Forum darüber besser Bescheid?

Grüße von Alive
 
Hallo Andfas,

die Vorschriften der §§ 116 und 119 SGB X regeln Rechtsübergänge auf Sozialversicherer, wie bsw. Berufsgenossenschaften, Krankenkassen und auch der angesprochenen Rentenversicherung. Speziell beim § 119 SGB X geht ein Schadenersatz des Verletzten auf Ersatz von Beiträgen zur Sozialversicherung auf den Leistungsträger(RV) über, in Deinem Fall also der Rentenversicherung. Es geht hier ausschließlich um Rentenversicherungsbeiträge, die der Rentenversicherung aus einem gesetzlichen normierten Übergang zustehen. Und die RV hat einen direkten Anspruch an den Haftpflichtversicherer des Schädigers, da Du als Verletzter selbst KEINE Rentenversicherungsbeiträge gelten machen kannst.

Dieser Anspruch der RV hat ÜBERHAUPT NICHTS mit Deinem Schmerzensgeld gemein, das sind 2 völlig verschiedene Paar Schuhe. Hier darf auch nichts angerechnet werden, d.,h. dass Du Dein Schmerzensgeld natürlich behalten kannst.

Grüße aus Köln

Dieter
 
Grüß Dich, Andfas,

01
Ich stimme der Ansicht von Hans-Dieter Eichner zu. Das Schmerzensgeld ist kein Ausgleich für Verdienstentgang, sondern für erlittene Schmerzen.

02
Das Schöne ist: Das ist nicht nur unsere Meinung, das Bundessozialgericht sagt es auch:
Urteil vom 7.5.2009, Aktenzeichen B 14/7b AS 6/07. Gut merken bitte! Keine Anrechnung des Schmerzensgeldes auf Hartz-IV-Leistungen.

03
Dennoch, das Formular gehört aus anderem Grund ausgefüllt. Nämlich:

(a)
Die DRV glaubt: Unfall weggedacht, wärest Du in Lohn und Brot gewesen. Also seien der DRV Rentenversicherungsbeiträge durch die Lappen gegangen.

(b)
Richtig schreibt Hand Dieter Eichner, dass der Anspruch auf Schadensersatz bereits im Augenblick des Unfalles der DRV zustehen - nicht Dir.

(c)
Also: Der ganze Vergleich geht die DRV nichts an. Sie verfolgt ihre eigenen Ansprüche.


04
Sag mal: Wie war denn das mit der Einigung? Erzähle ein wenig genauer, denn:

(a)
In den letzten Jahren mehren sich die Fälle, in denen solche Einigungen auf Beratungsfehlern von Anwälten beruhen: Und dann kann man oft noch helfen: Die Versicherung des Unfallverursachers ist zwar dann aus dem Schneider, dann zahlt aber eine andere Versicherung. Die des Anwalts.

(b)
Häufiger Ansatz: Der Anwalt kann nicht nachweisen, darüber beraten zu haben, dass eine Verdienstentgangszahlung steuerpflichtig ist (§ 24 EStG). Darüber kann man dann nicht selten alles wieder aufrollen, als wär's eine Sardinenbüchse.

(c)
Hast Du vor dem Unfall Arbeit gehabt, falls nein: Wie lange schon nicht? Hattest Du auch keine Aussichten, wieder an Arbeitseinkommen zu kommen? Was hast Du auf den Verdeinstentgang per Abfindung bezahlt bekommen?

ISLÄNDER
 
Hallo isländer,

meiner Meinung nach verfolgt die Dt. Rentenversicherung Ihre eigene Regressansprüche gemäß § 119 SGB X selbständig nicht, sondern wartet auf das Ergebnis der BG inwieweit dort VG ausbezahlt wurde.


Lg. Rolandi
 
Danke für die schnelle Hilfe

Hallo Isländer

Danke für die schnelle Hilfe. Es gab keinen Anwalt, das Angebot der Versicherung war ( nach meiner Recherche was so üblich ist bei so einem Unfall ) recht Hoch. Und da ich schon schlechte Erfahrungen im Gericht gemacht hatte war ich nicht daran interresiert das zu wiederholen. Also hab ich es angenommen.
Andfas
 
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