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Schmerzensgeld zu wenig?

Galateia

Neues Mitglied
Registriert seit
2 Mai 2013
Beiträge
24
Hallo ich mal wieder :)

Nach nun fast 4 Jahren nach dem Unfall stellt sich nun die Frage, was ich an Schmerzensgeld bekomme.
Zu meiner Geschichte:
ich wurde im Januar 2013 als Fußgängerin beim Überqueren einer grünen Fußgängerampel von einem PKW angefahren, dessen Scheiben nicht freigekratzt waren.

Ich erlitt ein SHT 3. Grades, Felsenbeinfraktur, Schädelbasisbruch, Schädelbruch vorne, Hirnblutung, Mittelhirnverletzung, Ortholytenschwindel, Lagerungsschwindel, Amnosmie, schwere Rumpf- und Gangataxie, Doppelbilder, Flimmernsehen, horizontale und vertikal Blicksaccaden, Halbseitenschwäche, schmecke nur noch salzig, sauer, bitter und scharf (süß nicht mehr, keine Eigengeschmäcker mehr,-aufgrund des Geruchverlustes), extrem schlechtes Gleichgewicht, fokale epileptische Anfälle, Fußhebeschwäche und extrem nach rechts verschobene Körperhaltung.
Gehbehinderung: ich kann mein linkes Knie nicht mehr im Gehen anwinkeln und rotiere mein Bein von der Hüfte nach Außen.(neurologisch)

Ich saß 1 Jahr lang im Rollstuhl, hatte 2 Jahre in 3 Krankenhäusern verbracht.
Die Gutachtenden Ärzte für die BG Rente kamen zum Entschluss 75%

Mein Anwalt sagte mir heute, dass ich mit maximal 100.000€ Euro rechnen kann.
Das finde ich sehr wenig für die Schädigung von 3 Sinnesorganen, meiner Gehbehinderung usw und meiner Leidensgeschichte...

Ich weiß, dass mir hier niemand sagen kann wie viel ich bekomme, aber bitte schreibt mir, was ich von maximal 100.000€ haltet.

Vielen Dank im Vorraus
Galateia
 
Hallo Galateia,

das Problem ist doch eher das, dass man nie wieder Schmerzfrei leben wird!
Was ist mit diesen Schmerzen?
Eigentlich ist man als UO doch eh der A.....!
Einmal abgesehen davon, dass man alles verloren hat!
Aber jetzt zu deiner Frage, es gibt immer wieder Vorschläge zum Schmerzensgeld, aber diese können nicht miteinander verglichen werden, da jede Verletzung anders ist!
Du kannst dich aber von einem 2 Anwalt unabhängig beraten lassen, dann hast du wenigstens eine 2 Meinung die zutreffender sein wird wie meine z. B..
Aber mache zuvor ein Honorar aus!
 
Grüß Dich, Galataia!

01
Bevor ich Genaueres sagen dazu: "Was steht Dir zu?" - muss ich ein wenig genauer wissen, wie weit es fehlt. Da fange ich beim Gleichgewicht an.

Hier gibt es eine Tabelle bei Feldmann, Das Gutachten des HNO-Arztes. Demnach geht es so:

Es gibt 4 Belastungsstufen:

0 = Du liegst ruhig im Bett
1 = Sich-Umdrehen im Bett, ruhig sitzen, danach langsam aufstehen
2 = Sich waschen, anziehen und bücken: also ganz normale Alltagsbelastung.
3 = Treppe runter, Treppe rauf, gehen im Dunkeln, schwer tragen, Autofahren bei Nacht, Bergwanderung auf schmalen Pfaden. (= kaum vermeidbare Alltagsbelastung)
4 = Reiten, Tanzen, Radfahren, Skifahren. (= vermeidbare Belastung)

Und dann muss man sagen: Was pasiert bei welcher Belastung? Das sagt die Intensitätstabelle:

0 = Leichte Verunsichuerg
1 = Schwanken, Stolpern, aber ohne Hinfallen
2 = Gefahr zu Stürzen, wie hochgradig betrunken.
3 = Hilfsbedürftig. Rollstuhl wird oft gebraucht, da man sich zu oft nicht auf den Beinen halten kann.
4 = Üblekeit, Erbrechen kommen noch zu 4 dazu.

Tritt bei Belastung Stufe 1 Schwindel der Stärke 3 auf, schlägt Feldmann 80 % MdE vor.

Bitte schildere, wie es bei Dir ist.


02
Ich kenne einen, in dessen Leben ist häufig hoher Seegang. An guten Tagen kann er vorischtig gehen. An schlechten Tagen muss er aufpassen, dass er nicht aus dem Rollstuhl kippt! Da nicht vorhersehbar ist, wann es wieder schlimmer wird, was aber plötzlich kommt, deswegen wurde ihm zuerkannt:

100 % Schwerbehinderung, und die Merkzeichen für:

aG = Außergewöhnliche Gehbehinderung
B = Begleitperson in der Öffentlichkeit erforderlich
H = Hilflos in der Öffentlichkeit.


Was steht denn in Deinem Schwerbehindertenausweis?


04
Die gegnerische Versicherung musste (das ist rd. 10 Jahre her!) 80.000,00 Euro Schmerzensgeld bezahlen, sie muss aber auch bezahlen für über 6 Stunden pro Tag Assistenzleistungen, also dafür, dass ihm seine Frau bei Alltagsverrichtungen helfen muss, damit der Mann überhaupt leben kann - ohne ins Pflegeheim zu müssen.

Dabei entschied das LG Bamberg (Az.: 2 O 173/98), dass der Netto-Stundensatz für diese Assistenzleistungen höher zu bewerten sind als die für Haushaltsführungsschäden. Im Mittel bezog sich das LG Bamberg auf das Jahr 2002 und dafür kam es pro Stunde netto auf 11,87 Euro pro Stunde Netto dafür bezahlt werden müssen. Das wäre heute deutlich mehr, denn man kann die Leistungen heute nicht mit den Löhnen bezahlen, die es vor 14 Jahren gab.
Dei Gegenseite ist in Berufung gegangen. Das Oberlandesgericht Bamberg hat sie platt abgewiesen.

05
Dummerwiese hat dieser Schaden in der juristischen Literatur keinen eigenen Namen. Mit "Pflegeschaden" ist es eigentlich falsch definiert: Das klingt zu sehr nach "Krankenpflege im Krankenhaus", triffts also nicht. Da habe ich ihn ("Phantasie, verlass mich nie!") kurzerhand ihn einfach selbst getauft: Auf den Namen "Assistenzschaden".

Wenn dieser Schadensersatzanspruch einen eigenen Namen hat, wird er leichter greifbar.

06
Warum schreibe ich das?

Weil wir Ordnung reinbringen müssen:

Was wird an Schmerzensgeld bezahlt,

was ist als Haushaltsführungsschaden zu entgelten,

was ist als Assitenzschaden zu bezahlen?

Verdienstentgang und sonst alles mögliche müssen wir auch noch bearbeiten.


Das gehört abgegrenzt, sost gibts ein heilloses Durcheinander.

07
"Ufff!", wirst Du sagen, "wie soll man denn da durchkommen?" Wenn Dir nicht schon sowieso schwindelig wäre, würdest Du es jetzt werden: Turmhohe Probleme.....

Aber, wisse:

(a)
Das geht. Der Mann, der in Bamberg geklagt hat, ist ja auch durchgekommen.

(b)
Es gibt durchaus Systeme, mit denen man so einen Vorgang in schöne, kleine Happen zerteilt, so dass sie handlich werden, die Stück für Stück aufgearbeitet werden. Braucht viel Zeit, aber: Mit System geht's. "Zerhacke Deine Probleme ohne Gnade", das ist eine alte, gut funktionierdende Methode, sie kleinzukreigen. Erfunden von Philosophen und Mathematiker Descartes.

(c)
Im Forum zeigen wir Dir, wie es geht.

08
Zuversicht ist jetzt besonders wichtig.


ISLÄNDER
 
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