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Schmerzensgeld zu niedrig eingeklagt was tun

Espresso

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
26 Juni 2012
Beiträge
514
Hallo Forum,
wenn in meiner Klageschrift beispielsweise das Schmerzendgeld mit Betrag x gefordert wird und ich stelle nun 4 Jahre nach einreichen der Klageschrift fest, das der angesetzte Betrag in der Klage zu niedrig ist, was bedeutet das für mich ?

Ein Urteil gibt es noch nicht. Wie hoch das Schmerzensgeld ist entscheidet ja das Gericht.

Stimmt es aber, das das Gericht nie mehr Schmerzensgeld annimmt als vorher in der Klage eingeklagt wurde ?

Was wenn der Anwalt einfach vorher zu wenig "ermittelt" hat ?

Vielen Dank
 
Hallo Espresso,

soweit ich weiß, kann man vor der Verhandlung noch eine Klageänderung einreichen.

Von der Schadenssumme hängen auch die Kosten des Verfahrens zusammen, evtl. wichtig zu beachten.
(Bei Vergleich genau darauf achten, wer welche Kosten trägt, bevor man ihm zustimmt.)

Viel mehr weiß ich dazu nicht, also auch nicht, ob der Richter über mehr Leistungen entscheiden kann als gefordert wurden.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
hallo espresso,

mit der Einreichung der Klage erhält das Gericht einen Auftrag zu überprüfen, ob dein geltend gemachter Anspruch rechtens ist.

Woher sollen die Wissen, dass der anders ist, also aus DEINER Sicht höher ist, also du ihn angemeldet hast.

Was man machen kann ist, aber das muss sehr gut begründet sein, aufgrund vorliegender ärztlicher Gutachten, dass der Schaden inzwischen größer ist als geltend gemacht und eine Klageerweiterung bzw Ergänzung einreichen. Bespreche das mit deinem Anwalt.

Es gibt Gerichte, die höhere Schmerzensgelder zugesprochen haben, als die eingeklagte Höhen. So zum Beispiel bei überlanger Verzögerungstaktik der Nichtzahlenwollenden wegen Unzumutbarkeit.

LG Teddy
 
... oder mit einer änderung/erweiterung unter darlegung der gründe ein schmerzensgeld im ermessen des gerichts fordern (evtl mit einem mindestbetrag).

zu juristischen formalien und möglichkeiten kommt sicher noch was.


gruss

Sekundant
 
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