• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Schmerzensgeld Wirbelbruch mit Versteifung

Dweezle

Neues Mitglied
Registriert seit
29 Juli 2015
Beiträge
16
Ort
Mülheim Ruhr
Hallo,

ich hatte im September 2014 einen Verkehrsunfall mit meinem Motorrad, bei dem ich von einer PKW-Fahrerin beim Wenden auf der Straße übersehen wurde. Die gegnerische Versicherung hat eine 100% Deckung bereits zugesagt.

Die Folgen des Unfalls waren ein instabiler Wirbelbruch des 3. LWK, der mit einer Versteifung der Wirbelsäule im Bereich LWK 2 - 5 und einem Cage LWK1/LWK2 versorgt wurde. Ich habe eine ca. 20cm lange Narbe auf dem Rücken und durch die Versteifung bin ich in der Bewegung eingeschränkt. Ich habe Schmerzen beim Gehen im Bereich beider ISG's, weil durch die Versteifung der LWS das Gewicht nun hauptsächlich von den Beckenschaufeln getragen werden muß, so hat es mir mein Arzt erklärt. Die Schmerzen werden mit Tramadol behandelt. Ich befand mich drei Wochen im Krankenhaus und war 7 Monate krank. Die Prognose meines Orthopäden bezgl. der späteren Folgen ist nicht gerade positiv, auch auf Grund meines Alters (57 Jahre).

Kann mir jemand einen Anhaltspunkt zur Höhe des Schmerzensgeldes geben, evtl. auch mit Urteilen? Ich werde zwar anwaltlich vertreten, was mir dort vorgeschlagen wurde halte ich für zu gering. Ich möchte die Summe des Anwalts erst einmal nicht nennen, sondern erst einmal eure Meinungen hören. Ich will keine überzogene Forderungen stellen, sondern eine realistische und durchsetzbare Summe meinem Anwalt nennen.

Vielen Dank für Eure Hilfe
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Dweezle,

Erst mal herzlich willkommen hier im Forum!

das selbe Thema hatten wir heute schon mal! Keine Verletzung der Wirbelsäule wird es je 2 mal geben! Ich hatte einst eine ähnliche Frage, leider habe ich bis heute noch keine passende Antwort!

Wenn du auf sicher gehen willst musst du eine Zweitmeinung bei einem Sachkundigen Ra. (Gutachter) einholen, am besten einen der Täglich mit solchen dingen zu tun hat!

Eine Erstberatung sollte für so etwas genügen, diese kostet nicht die Welt! Im nach hinein muss ich für mich sagen das die 250€ die ich investiert habe sich gerechnet haben!

Mit freundlichen Grüßen


GSXR

P.S.: Dies spiegelt meine persönliche Meinung als Motorradunfallopfer wieder.
 
Grüß Dich, Dweezle!

Wir bergrüßen Dich in unserer Runde!

Für die Antwort auf Deine Frage brauchen wir mehr informationen. Das, was Du mitgeteilt hast, reicht als Grundlage für eine ordentliche Schätzung nicht aus.

Bitte beschreibe uns Deine Einschränkungen.

01
Wie weit kannst Du gehen? Welche Hilfsmittel brauchst Du dazu?

02
Wie lange kannst Du stehen, bis es Dir zu viel wird?

03
Welche Einschränkungen hast Du bei Alltagstätigkeiten? Kannst Du noch selbständig die Schuhe binden? Einen leeren Bierkasten oder gar einen vollen angeheben? Rasen mähen? Treppen steigen?

04
Welche Schmerzmittel nimmst Du heute? Immer noch Tramadol?

05
Hast Du Anerkennung als Schwerbehinderter beantragt? Falls ja: Welchen Grad der Behinderung hast Du?


06
Das Wenige, was Du mitteilst, lässt an eine MdE (=Minderung der Erwerbsfähitkeit) im Bereich 20 - 30 % MdE denken. Man kann -mit Blick auf die leider wahrscheinliche Verschlimmerung- an ein Schmerzensgeld im niedrig-5-stelligen Bereich denken.

Also: Sag genauer, was Du hast, dann kommen wir der Sache schon näher.

07
Viele jagen dem Schmerzensgeld nach - und vergessen, das der Haushaltsführungsschaden unter Umständen viel mehr ausmacht. Sagt Dir das Stichwort "Haushaltsführungsschaden" und "Pflegeschaden/Assistenzschaden" was? Falls nein: Sag's uns, dann machen wir was draus, falls ja: Wie bist Du bisher damit umgegangen?

Gespannt sind wir, was Du jetzt antwortest.


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

vielen Dank für Deine Antwort, gerne gebe ich so viele Informationen wie möglich, wenn mir dadurch geholfen werden kann.

Ich habe Probleme beim Sitzen, stehen, gehen und bei der alltäglichen Arbeit die so im Haus anfällt. Das meiste wird mittlerweile von meiner Frau erledigt. Ich kann nur noch auf Stühlen sitzen, Sofa geht nicht mehr. Auf dem Rücken kann ich nicht mehr schlafen.
Auf der Arbeit wurde mir vom AG ein Schreibtisch gestellt, der elektrisch in der Höhe verstellbar ist, damit ich zwischendurch immer mal wieder vom Sitzen ins Stehen und umgekehrt wechseln kann. Ich habe Dauerschmerzen im Becken-/Hüftbereich, die je nach Belastung varieren. Zusätzlich habe ich immer wieder Probleme mit beiden ISG's, die häufigen Blockaden sind äusserst schmerzhaft und wirken sich teilweise auf das linke Bein aus (Kribbeln im Oberschenkel, Schmerzen in den Waden und der Ferse).

01
Ca. 20 Minuten ohne Hilfsmittel, danach ist eine kurze Pause nötig, damit die Schmerzen im Becken und in der Hüfte abklingen.

02
Stehen funktioniert besser als sitzen, auf der Arbeit schaffe ich es am höhenverstellbaren Schreibtisch ca. 2 Stunden zu stehen.

03
Socken und Schuhe anziehen geht, wenn ich die Beine irgendwo hochstellen kann (Treppe/Stuhl o.ä.). Ein voller Bierkasten geht nicht, ich schätze meine Tragfähigkeit auf ca. 5-6KG ein. Treppensteigen geht für eine Etage.

04
Immer noch Tramadol in Tablettenform und zur Not zusätzlich als Tropfen.

05
Ich habe bereits eine 60% Schwerbehinderung durch andere Erkrankung

06
Instabiler Wirbelbruch 3 Lendenwirbelkörper der mit Fixateuren behandelt wurde. Die Versteifung geht von LWK2 bis LWK5 und war notwendig auf Grund des Alters und einer Stenose LWK 3/4/5 als Vorerkrankung

Der Haushaltsführungsschaden wird von meinem Anwalt bereits verfolgt, ich bin auch nicht so unbedingt der Schmerzensgeldjäger aber mir erschien eine Summe im mittleren vierstelligen Bereich für zu gering.

Vielen Dank
 
Grüß Dich, Dwezzle,

eine mittlere 4-stellige Summe passt zu einer Verletzung, die nach 6 Monaten weitgehend wieder ausgeheilt war: Das mag ein Armbruch mit etwas zähem Heildverlauf gewesen sein, 2 Monate mag es schlimm gewewesen sein, dann klang es allmählich ab, zurück blieb etwas Wetterfühligkeit: Das würde zu den 5.000,00 Euro passen.

Einen Dauerschaden Deines Umfanges mit um die 5.000,00 Euro ist ein Grund, die Versicherung zu ersuchen, eine weitere (schmerzensgelderhöhende!) Demütigung durch indiskutabele "Angebote" bleiben zu lassen.

Bei Dir kommen 30.000,00 Euro durchaus in Betracht.

Dei Tatsache, dass Du schon vorgeschädigt bist, führt ja dazu, dass Dir von den wenigen Freiheiten, die Du mit einem GdB von 60 hattest, noch weitere verloren hast, das ist besonders schmerzlich. Das sollte zu einer gewissen Erhöhung führen, ab etwa 35.000,00 wird die Luft aber dünn.

ISLÄNDER
 
Hallole Dweezle,

auch von mir erst einmal Willkommen hier im Forum.

Das was dir Isländer über die Höhe des Schmerzensgeldes geschrieben hat, kommt in etwa hin. Ich habe auch (bis jetzt, die Sache ist noch vor Gericht) 30000,- Euro erhalten. Hatte u.a. auch einen LWK 2,3 und 4 Bruch. Alledings wurde ich nicht operiert, da die Verletzungen erst 6 Wochen nach dem Unfall festgestellt wurden. LWK 3 ist bei mir nach wie vor instabil.

Liebe Grüße und alles Gute
Würmlie
 
Hallo Würmlie,

eine Frage in eigener Sache, bist du gegen das Krankenhaus wegen Behandlungsfehler vorgegangen?


MfG


GSXR
 
Hallo Isländer, & Würmlie,

vielen Dank für eure Informationen und Meinungen. Das mit der Erhöhung des GdB durch den Unfall hatte ich bisher noch gar nicht bedacht. Zwischen der Summe meines Anwalts und eurer Meinung besteht eine große Spanne, mal sehen wie ich mit meinem Anwalt da klar komme.

Seit wann läuft deine Klage vor Gericht Würmlie? Hast du dich mit der gegnerischen Versicherung auf einen Gutachter geeinigt?

Mein Anwalt hat mir das vorgeschlagen, um einem Gutachterstreit aus dem Wege zu gehen. Er will der Versicherung drei Gutachter vorschlagen, um sich auf einen zu einigen. Dessen Gutachten sollen sich beide Parteien unterwerfen. Die gegnerische Versicherung ist bei mir auch meine Versicherung, mal sehen ob das gut ist oder nicht.

Vielen Dank nochmal für Eure Informationen

Liebe Grüße

Dweezle
 
Hallole Gsxr1983,

prrrrrrrrrrrr - hätte ich gerne gemacht, geht leider nicht. Denn lt. Aussage meines Anwaltes haftet die gegnerische Versicherung auch für die nicht festgestellten Verletzungen im Krankenhaus und somit könnte man gegen die Weißkittel nicht klagen.

Liebe Grüßlein
Würmlie


Dweezle, meine Klage vor Gericht läuft seit Anfang 2012. Da die gegnerische Versicherung und ich mich nicht auf einen Gutachter einigen konnten, wurde somit einer vom Gericht bestellt, was ich persönlich auch besser fand (wegen Befangenheit). Die Gutachten (orthopätisch und psychologisch) sind absolut zu meinen Gunsten ausgefallen. Nur versucht jetzt die gegnerische Versicherung ständig, gegen diese positive Gutachten mit ihrem eigenem Arzt vorzugehen.
Wegen überlanger Verfahrensdauer hat mir das Gericht vor zwei Wochen ein Vergleichsangebot gemacht, welches ich aber abgelehnt habe. Somit muessen jetzt die Gutachter erneut Stellung nehmen zu der Stellungnahme der gegnerischen Versicherung - geht jetzt schon 5x hin- und her.

Wenn dein Anwalt der Versicherung 3 Gutachter zur Auswahl gibt und ihr einigt euch auf einen, kann es passieren, wenn die Gutachten positiv für dich ausfallen, dass dem Gutachter Befangenheit vorgeworfen wird. Deswegen fand ich es besser, dass bei mir der Richter den Gutachter benannt hat.

Somit, TOI TOI TOI und alles Gute
Würmlie
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Würmlie,

sieht so aus als wäre es egal, ob auf Gutachter geeinigt oder vom Gericht bestimmt Letztendlich wird die Versicherung immer Probleme machen, wenn das Gutachten für den Geschädigten ausfällt.

Ich wünsche dir viel Erfolg für dein Verfahren und das du schnell zu einem für dich positiven Abschluß kommst.


Alles Gute und liebe Grüße

Dweezle
 
Grüß Dich, Uschreider!

01
Ich gehe darauf ein, dass die gegnerische Versicherung immer wieder ein Haar in der Suppe findet und dann noch eins und noch eins......

02
Dein RA soll doch bitte mal dem Gericht schreiben:

Die Akte gehe ja nur noch zwischen Gericht und Gutachter rein und raus, diese Drehtür-Begutachterei kann ja ewig dauern, das sei ja wie eine Schleife im Computer!

Du bräuchtest Aber Dein Recht nicht erst, wenn von Deinem Sarg nur noch die Beschläge übrig seien. Ein oder zweimal Nachfragen, na gut, aber 5 x, das geht nicht: Denn nach Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention hast Du das Recht, dass Dir in vertretbarer Zeit auch mal Recht wird! Das ist ja eine Kaffeemühle hier, vermutlich schon seit über einem Jahr, fragt sich nur, ob Du da drin aufgerieben werden sollst.

Bitte das Gericht energisch, deswegen jetzt einen Termin ansetzen, den Sachverständigen laden, und dann müssen aber auch mal die anstehenden Fragen gelöst werden, sonst geht das auf ewig so weiter.

Das ganz klingt nach einem Richter, der der Sache recht Schub verleiht, also lass Deinen Anwalt da mal anschieben.

03
Keine Angst, dass dann der Richter dann sauer ist und Dich deshalb benachteiligt. Die Erfahrung zeigt, wer sich herzhaft zu Gehör bringt, und notfalls ein ganz gehöriges Manneswörtlein spricht, kommt im Ergebnis auch besser weg. Mach klar, was Du vernünftigerweise haben willst, und dass man Deinen Wünschen ihre Legitimität und Vernunft nicht absprechen kann.

Genau die gleiche Kaffeemühle hatte ich nämlich vor so 1 - 2 Jahren im Landgericht Köln, dann bin ich schriftlich deutlich geworden, dass das so nicht geht. Und zwar mit einer Mischung aus gesundem Humor und Deutlichkeit. Und siehe da! Die -junge- Richterin hörte auf, die Kaffeemühle zu drehen, machte einen Termin, da wurde kraftvoll verhandelt, und als nächstes kam ein sehr brauchbares Urteil. Im Namen des, ganz nebenbei gesagt, durchaus verständnisvollen Volkes!


03
Die Zwischenzeit nutze. Hast Du schon tüchtig vorgetragen zu Haushaltsführungsschaden, zu Assistenzschaden? Geh mal die Akte durch. Wenn nicht, dann wirds jetzt aber Zeit.


ISLÄNDER
 
Hallole Isländer,

ganz ganz lieben Dank für deine super Stellungnahme, in der du zu 100% Recht hast.

Bitte das Gericht energisch, deswegen jetzt einen Termin ansetzen, den Sachverständigen laden, und dann müssen aber auch mal die anstehenden Fragen gelöst werden, sonst geht das auf ewig so weiter.

Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/newreply.php?do=newreply&noquote=1&p=276397#ixzz3haDRPTFh

mene, dass ich da nicht schon selber drauf gekommen bin. Das wäre natürlich jetzt das Beste um dem ständigen hin- und her ein Ende zu setzen.

Werde gleich am Montag meinem Anwalt diesbezüglich informieren.

Haushaltsführungsschaden usw. hat mein Anwalt gemacht. Ob die gegnerische Versicherung allerdings da auch alles anerkennt, wage ich zu bezweifeln, wobei aber alles belegbar ist.

Somit, nochmal ganz lieben Dank für deinen Tip.

Liebe Grüßlein
Würmlie
 
Top