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Schmerzensgeld wieviel

superknull

Nutzer
Registriert seit
15 Juli 2007
Beiträge
1
Hallo Zusammen !
> Mein Vater (76Jahre) wurde bei einem Verkehrsunfall mit seinem
> Fahrrad von einem Auto erfasst und zu Sturz gebracht.
> Laut Unfallbericht ist er eindeutig schuldlos und dies wird vom
> Verursacher auch nicht bestritten. ( ...er ist Anwalt )
> Mein Vater wurde zur Kontrolle ins Krankenhaus gebracht und dort
> wurden Schürfwunden und Prellungen geringeren Grades diagnostiziert.
> Zwei oder drei Tage später hatte mein Vater eine MR-Untersuchung
> mit der Diagnose Diskus Prolaps an drei Lendenwirbeln.
> Sicher sind diese nicht direkt auf den Unfall zurückzuführen aber
> er kann seit dem Unfall kaum noch gehen und hat sehr starke Schmerzen.
> Vorher hatte er kaum Schwierigkeiten, sonst wäre er ja nicht mit
> dem Fahrrad unterwegs gewesen!
> Wie berechnet man in so einem Fall das Schmerzengeld ohne jemanden
> übervorteilen zu wollen!
> Der Unfallverursacher ist mein Anwalt aus früheren Zeiten und wir
> sind ihm nicht wirklich Böse.Außerdem hat er sich sofort bereit
> erklärt für den entstanden Schaden aufzukommen.
>
> Aber wer ist schon in der Situation auf Geld zu verzichten -mein
> Vater jedenfalls leider nicht.
>
 
Hallo superknull,

es ist immer das alte Lied! Die Schürfwunden und die Prellungen bringen kein großes Schmerzensgeld! Die Bandscheiben werden laut UV schon soweit vorgeschädigt gewesen sein, dass es nur eines geringen Anlasses bedurfte (Anlassgeschehen), um sie endgültig zum Reißen zu bringen. Gerade bei einem Alter von 76 Jahren ist es nahezu unmöglich nachzuweisen, dass die Bandscheiben noch in Ordnung waren und nur der Unfall schuld war. Leider wird es die UV nicht interessieren, dass Dein Vater noch jahrelang ohne Schmerzen hätte leben können, wenn der Unfall nicht passiert wäre.

Dass der Schädiger sich sofort bereit erklärt hatte, für den entstandenen Schaden aufzukommen, ist zwar ehrenwert, aber er hätte das sowieso tun müssen. Wenn er will, soll er darüber hinaus was für den Vater tun, wenn der von der UV für den körperlichen Schaden nichts kriegt!

Selbstverständlich könnt ihr aber das mit dem Schmerzensgeld wegen der Bandscheiben bei der UV versuchen. Am besten mit einem Anwalt, aber nach vorheriger Beratung wegen der Erfolgsaussichten!

Grüsse von
IngLag
 
@ superknull
zügig zu einem Rechtsanwalt und sich beraten lassen. Wie IngLag schon schrieb wird es bestimmt nicht einfach mit den Wirbeln aber unabhängig davon gibt es schon ein wenig was für den Schaden.
Viel Erfolg

Micha
 
Hallo superknull...........
Hört sich nicht gut an.........
die Versicherung wird es auf ein degenerativen Bandscheibenvorfall zurückführen......ausser man kann Beweisen das es vor den Unfall keinerlei Probleme mit der Lendenwirbelsäule gab......Hier werden unterschiede gemacht,Unfalbedingte Bandscheibenvorfälle verursachen gleich beim Unfall oder Stunden später eine Einstreifung in den ,besagten Regionen.....oder ein Wirbelbruch oder Riss........,hiervon geht man aber auch schon weg ........und man sagt das ein traumatischer Unfallbedingter Bandscheibenvorfall gleich oder am folge Tag eine Einsteifung bekommt.......
Frage :Warum hatte dein Vater 2 Tage später die MRT Untersuchung...?
Ich rate deinen Vater sofort einen guten Anwalt zu suchen und nicht diese Abtretungserklärung unterschreiben..........
Zwar wird die Versicherung die Bandscheibenprolaps als Verschleiss des Alters anzusiedeln und als nicht Unfallfolge anzusehen sind..........
ABER DIES ENTSCHEIDEN NICHT DIE VERSICHERUNGEN SONDERN DIE GUTACHTER::::::::::::
aber hier gibt es auch schon einige Urteile die diese Bandscheibenvorfälle Anteilig bewerten und das sind immerhin einige 1000 Euros.....
Wünsche deinen Vater viel Erfolg und eine gute Besserung
Gruss schmerz
 
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