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Schmerzensgeld Verkehrsunfall

mlmarten

Neues Mitglied
Registriert seit
14 Jan. 2019
Beiträge
1
Hallo,

ich hatte heute meinen ersten Verkehrsunfall und zwar ist mir ein Fahrzeug von links reingefahren. Der Unfallgegner hat die Schuld schon eingestanden und alles seiner Versicherung gemeldet. Nun hatte ich durch den Unfall zunächst keine richtigen Schmerzen, welche wohl vom Adrenalin unterdrückt wurden. Zur Sicherheit bin ich später doch noch ins Krankenhaus gegangen um mich durchchecken zu lassen. In der Zwischenzeit habe ich auch schon Schmerzen im Nackenbereich und am linken Arm gespürt. Im Krankenhaus wurde eine Verstauchung und Verzerrung der Halswirbelsäule diagnostiziert. Nun ist das kein erheblicher Schaden und ich bin dadurch auch nicht arbeitsunfähig. Da dies mein erster Unfall ist, hänge ich noch etwas in der Luft was die Abwicklung angeht.
Meint ihr es wäre hier ratsam und erfolgversprechend Schmerzensgeld zu fordern? Wenn ja, kann ich dies einfach so der Versicherung des Unfallgegners melden oder muss es über einen Anwalt laufen?
Welche Regulierungssumme wäre in diesem Fall angebracht?
Vielen Dank für eure Hilfe.
 
Hallo Mimarten,

willkommen hier im Forum!
du hattest Glück im Unglück!
Ist meine pers. Meinung, aber wenn du keine Krankmeldung bekommen hast, wirst du auch kein Schmerzensgeld erwarten können!
Auf welcher Grundlage sollte das denn geschehen?
Ich würde sagen, dass deine Schmerzen unter das alltägliche Lebensrisiko fallen!
Aber wie gesagt, ist meine pers. Meinung!
 
Hallo mlmarten,

wie schon @ptpspmb schrieb, hast Du Glück gehabt. Du solltest aber sicherheitshalber ein Schmerztagebuch führen. Darin erfasst Du das Datum, die Uhrzeit, die Stelle des Schmerzes, was für ein Schmerz und in welcher Intensität (ist natürlich geschätzt).

Ich bin immer ein bisschen argwöhnisch, wenn jemand kurz nach dem Unfall zuerst ans Schmerzensgeld denkt, anstatt daran, wie die Wiederherstellung seiner Gesundheit finanziert wird.

Was die Höhe des Schmerzensgeld angeht, wirst Du bei Deiner Konstellation doch eher enttäuscht werden. Aus meiner jahrelangen Praxis weiß ich, dass die Anwälte meiner Mandanten für solch einen Fall maximal 400,00 € Schmerzensgeld erzielt haben, wenn denn die gegnerische Versicherung überhaupt gezahlt hat.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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