Hallo,
mein Vater hatte vor kurzem einen schweren Autounfall. Rettungshubschrauber, künstl. Koma etc.
Meine Mutter war durch dieser Vorkommnisse so geschockt, dass Sie ca. eine Woche krank geschrieben war und Medikamente nehmen mußte.
Nach einigen Op´s wurde mein Vater nach Hause entlassen und meine Mutter mußte ca. 10 Tage Urlaub nehmen um eine Betreuung sicherstellen zu können, da er noch nicht in der Lage war eigenständig agieren zu können. Einschränkungen waren unter anderem in der Beweglichkeit ( Fuß beschädigt, Ellenbogen gebrochen, mehrere Rippen gebrochen, Kiefer mehrfach gebrochen ) vorhanden. Durch die Schädigung war er direkt nach dem Krankenhaus nicht in der Lage sich eigenständig anzuziehen, Nahrung zuzubereiten etc.
Der gegnerischen Versicherung wurden folgende Kosten für meine Mutter in Rechnung gestellt:
- Schmerzensgeld ca. 1200
- Lohnersatz für den Urlaub für 10 Tage anteilig des durchschnittlichen Gehaltes
- Fahrtkosten täglich in die Klinik
Antwort der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung: Meiner Mutter würde nichts zustehen, da Sie nicht direkt geschädigt worden wäre.
Nach meinem Verständnis hätte Alternativ ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung übrnehmen müssen was auch Geld gekostet hätte - warum bekommt meine Mutter dafür kein Geld. Ebenfalls sehe ich keinen Grund, das Fahrkosten nicht übernommen werden, zumal die Anwesenheit von vertrauten Menschen die Genesung durchaus fördert.
Das ganze liegt beim Anwalt ( er hat auch die Forderungen gestellt ), welcher sich jedoch hier nicht wirklich einsetzt.
Gibt es hier Quellen, welche solche "Nebenkosten" als ersatzpflichtig nennen? Gibt es eine Rechtsgrundlage / Musterprozesse / echte Urteile auf welche man sich berufen kann ( außer allgemein auf den § 823 BGB )?
Ich danke schonmal vorab für Hilfe!
mein Vater hatte vor kurzem einen schweren Autounfall. Rettungshubschrauber, künstl. Koma etc.
Meine Mutter war durch dieser Vorkommnisse so geschockt, dass Sie ca. eine Woche krank geschrieben war und Medikamente nehmen mußte.
Nach einigen Op´s wurde mein Vater nach Hause entlassen und meine Mutter mußte ca. 10 Tage Urlaub nehmen um eine Betreuung sicherstellen zu können, da er noch nicht in der Lage war eigenständig agieren zu können. Einschränkungen waren unter anderem in der Beweglichkeit ( Fuß beschädigt, Ellenbogen gebrochen, mehrere Rippen gebrochen, Kiefer mehrfach gebrochen ) vorhanden. Durch die Schädigung war er direkt nach dem Krankenhaus nicht in der Lage sich eigenständig anzuziehen, Nahrung zuzubereiten etc.
Der gegnerischen Versicherung wurden folgende Kosten für meine Mutter in Rechnung gestellt:
- Schmerzensgeld ca. 1200
- Lohnersatz für den Urlaub für 10 Tage anteilig des durchschnittlichen Gehaltes
- Fahrtkosten täglich in die Klinik
Antwort der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung: Meiner Mutter würde nichts zustehen, da Sie nicht direkt geschädigt worden wäre.
Nach meinem Verständnis hätte Alternativ ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung übrnehmen müssen was auch Geld gekostet hätte - warum bekommt meine Mutter dafür kein Geld. Ebenfalls sehe ich keinen Grund, das Fahrkosten nicht übernommen werden, zumal die Anwesenheit von vertrauten Menschen die Genesung durchaus fördert.
Das ganze liegt beim Anwalt ( er hat auch die Forderungen gestellt ), welcher sich jedoch hier nicht wirklich einsetzt.
Gibt es hier Quellen, welche solche "Nebenkosten" als ersatzpflichtig nennen? Gibt es eine Rechtsgrundlage / Musterprozesse / echte Urteile auf welche man sich berufen kann ( außer allgemein auf den § 823 BGB )?
Ich danke schonmal vorab für Hilfe!