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Schmerzensgeld / Unfallkosten Ehepartner

Pepsi15

Nutzer
Registriert seit
29 März 2007
Beiträge
6
Hallo,

mein Vater hatte vor kurzem einen schweren Autounfall. Rettungshubschrauber, künstl. Koma etc.
Meine Mutter war durch dieser Vorkommnisse so geschockt, dass Sie ca. eine Woche krank geschrieben war und Medikamente nehmen mußte.

Nach einigen Op´s wurde mein Vater nach Hause entlassen und meine Mutter mußte ca. 10 Tage Urlaub nehmen um eine Betreuung sicherstellen zu können, da er noch nicht in der Lage war eigenständig agieren zu können. Einschränkungen waren unter anderem in der Beweglichkeit ( Fuß beschädigt, Ellenbogen gebrochen, mehrere Rippen gebrochen, Kiefer mehrfach gebrochen ) vorhanden. Durch die Schädigung war er direkt nach dem Krankenhaus nicht in der Lage sich eigenständig anzuziehen, Nahrung zuzubereiten etc.

Der gegnerischen Versicherung wurden folgende Kosten für meine Mutter in Rechnung gestellt:
- Schmerzensgeld ca. 1200
- Lohnersatz für den Urlaub für 10 Tage anteilig des durchschnittlichen Gehaltes
- Fahrtkosten täglich in die Klinik

Antwort der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung: Meiner Mutter würde nichts zustehen, da Sie nicht direkt geschädigt worden wäre.

Nach meinem Verständnis hätte Alternativ ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung übrnehmen müssen was auch Geld gekostet hätte - warum bekommt meine Mutter dafür kein Geld. Ebenfalls sehe ich keinen Grund, das Fahrkosten nicht übernommen werden, zumal die Anwesenheit von vertrauten Menschen die Genesung durchaus fördert.

Das ganze liegt beim Anwalt ( er hat auch die Forderungen gestellt ), welcher sich jedoch hier nicht wirklich einsetzt.

Gibt es hier Quellen, welche solche "Nebenkosten" als ersatzpflichtig nennen? Gibt es eine Rechtsgrundlage / Musterprozesse / echte Urteile auf welche man sich berufen kann ( außer allgemein auf den § 823 BGB )?

Ich danke schonmal vorab für Hilfe!
 
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Hallo Pepsi,


ich kann dir leider keine Quellen nennen,aber ich weiß das es geht!


Habe nach dem Unfall von meinem Mann über unseren Anwalt Fahrtkosten erstattet bekommen und auch als er in die Reha kam,mußten die Unterkunft und so für mich und unser Kind zahlen.

Solltest dir den Anwalt nochmal vorknöpfen...


Gruß Fee
 
Hallo Fee,

ich bin von meinem Rechtsverständniss auch eher dort, dass was bezahlt werden muß. Wieviel auch immer und für welche der genannten Positionen, steht auf einem anderen Blatt aber die Zahlung pauschal abzulehnen halte ich nicht für tragbar.

Tja, der Anwalt, da sagst Du was. Er bemüht sich ja. Zumindest jedes mal auf zuruf. Aber irgendwie habe ich so das Gefühl, als wenn er nicht sonderlich flexibel im Kopf ist bzw. nicht genug Phantasie mitbringt.

Danke Dir trotzdem schonmal!
 
Übrigens ist heute die erste Schmerzensgeldvorauszahlung für meinen Vater eingetroffen. Zwar nicht in geforderter Höhe aber für den Anfang akzeptabel.
 
Hallo Pepsi,

das Problem mit dem Anwalt kennen leider viele - darum gilt: selbst informieren, ihm sagen, was man fordert, notfalls Urteilstexte etc. nennen. Inzwischen lasse ich mir jeden Schriftsatz, bevor er abgeschickt wird, per Mail zur Ansicht schicken. Gisela (hier im Forum) hat schon mehrmals treffend geschrieben: ein Anwalt ist nur so gut, wie sein Mandant. Das mag natürlich nicht auf alle zutreffen, aber ich habe ebenfalls diese Erfahrung gemacht.

Als ich aus dem KH kam und mich nicht selbst versorgen (duschen, anziehen, kochen etc.) konnte, haben meine Tochter und Verwandte mich versorgt. Das wurde als "vermehrte Bedürfnisse" in Rechnung gestellt. Fällt auch unter Haushaltsführungsschaden.

Hier kurz etwas zu den vermehrten Bedürfnissen und 'Heilungskosten' (Fahrtkosten):
Schadensersatz

Über google findest du sicher noch mehr.

Schadenspositionen, die ersatzpflichtig sind, findest du hier - denke an den Haushaltsführungsschaden und was sonst in Betracht käme:
Schadenspositionen

Viel Erfolg und für deinen Vater gute Besserung.

Gruß
Cindy
 
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Hey, Cindy,

Danke für diesen feinen Link. Das mit google ist bekannt, nur wenn man den Fachbegriff für die möglichen Kosten nicht kennt wirft auch google nur Unbrauchbares aus.

Aber ich habe da ja jetzt reichlich Schlagworte mit denen ich mich beschäftigen kann! Echt nett von Dir! Danke!
 
Hallo Pepsi 15 ,


Lasst euch nicht ins Boxhorn jagen von der Versicherung , hier ein kleiner Anhaltspunkt http://www.aerztekammer-bw.de/25/10praxis/65medSach/0405.pdf

wenn ihr das Gefühl habt das euer Rechtsanwalt nicht kompetent genug für den Fall ist dann solltet ihr wechseln, weil um so mehr er für euch erledigt um so teurerer wird es dann im endefekt für euch , hoffentlich habt ihr einen Anwalt für Versicherungsrecht , ich bin bei meinem ersten Anwalt auch voll auf die Nase gefallen . Also in ruhe über legen , dann handeln :)

LG
Pinki
 
Tja, Problem mit Wechseln ist auch eine persönliche Komponete. Wie das eben so auf´m Land ist.

Da ist man halt irgendwie seit 40 Jahren miteinander verbandelt, da ist halt schwer einfach irgendwo anders hin zu wechseln. . .
 
Hallo Pepsi ,

Ja das kann ich verstehen ,wir waren auch bei unserem Rechtsanwalt seit 17 Jahren in guter zusammenarbeit , weil er Versicherungsrechtlich nix auf die reihe bekam ,und mich mehr in die predulie brachte wie nötig war , es ist wichtig einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht zu haben weil, ich sag jetzt mal so salopp da ein normaler Anwalt nicht darauf spezialisiert ist - vergleich- du gehst ja auch nicht mit einem gebrochenen Arm zu einer Kosmetikerin . Das ist das was ich eigentlich meinte . :)

Konnten dir die Anhaltspunkte denn ein wenig weiter helfen ?

LG
Pinki
 
Die Anhaltspunkte die ich hier erhalten habe waren schonmals sehr gut. Habe meine Mutter bereits angerufen und Ihr so nen dicken Packen ausgedruckt und in die Post getan.

Sie hat sich ziemlich gefreut und sagte, dass sie mit dem Thema auch noch nicht durch war - ich hatte mich da mal eigenmächtig engagiert :) -
und hat jetzt ein paar Sachen die sie dem Anwalt noch vorlegen kann.

Gut waren da auch die sachen von Cindy weil da etliche Gerichtsurteile ziterit worden sind und da kann man sich ja immer schön drauf berufen.

Wo ich allerdings nicht so glücklich drüber bin ist die Tatsche, dass ihr ganz offensichtlich ( zumindest wie ich das ertmal so gelesen habe ) kein Schmerzensgeld zusteht, da der Unfall meines Vaters "zu den alltäglichen Risiken des Lebens" gehört.

Werde da allerdings mal abwarten, ob da nicht noch was phantasievolles vom Anwalt kommt.

Aber echt vielen Dank schonmal an alle die mir hier geholfen haben.
Wenn euch zufällig weitere Punke in den Sinn kommen, die hier von Belang sein sollten wäre ich echt dankbar, wenn ihr hier auch weiterhin schreibt.

Ansonsten freu ich mich, das Papa schon mal ne nennenswerte Vorschusszahlung erhalten hat und hoffe, dass es nun endlich richtig los geht mit Klage gegen Schädiger etc.

Naja, 3 Op´s stehen mindestens noch an, 3 waren es bisher - wäre schön wenn er bald wieder der "Alte" ist. Das schlimme ist auch, dass er zuhause wahnsinnig wird. Ihm fällt die Decke auf den Kopf. War bisher immer sehr aktiv mit Arbeit und viel Sport und Garten udn all sowas. Und vom Kopf her ist er klar, aber der Rest will noch nicht so und das macht ihm schon zu schaffen.
 
Hallo Pepsi,

freut mich, dass wir dir ein wenig helfen konnten.
Für mich war das Buch 'Ersatzansprüche bei Personenschaden' von Küppersbusch hilfreich. Auch das Buch von Pardey 'Berechnung von Personenschäden' soll sehr gut sein. Eine Anschaffung ist angebracht, wenn man sich bei seinem Anwalt nicht gut beraten fühlt und eine 'Trennung' nicht möglich ist ;) Ansonsten kann man ja erstmal abwarten. Du bist ja schon dabei im www zu stöbern.

Dass deine Mutter Schmerzensgeld bekommt, kann ich mir auch nicht vorstellen. Selbst bei Schockschäden naher Angehöriger ist es sehr schwierig, auch wenn die Beschwerden anschliessend Krankheitswert haben. Diesbezgl. sind wir bis vor das OLG gegangen, da ärztliche Bescheinigungen über eine PTBS als Unfallfolge vorlagen. Auch hier war Ablehnungsgrund das allgemeine Lebensrisiko.

Wichtig ist, dass deine Eltern sich eine Sammlung anlegen ;) Mein Zivilprozeß wg materiellem Schadensersatz zieht sich nun seit Anfang 2002 hin. Ich musste nach Jahren noch eine Aufstellung für den Haushaltsführungsschaden machen, wer wann wielange geholfen bzw. mich betreut hat. Hätte ich das vorher gewußt, hätte ich damals Notizen gemacht.
Auch alle Arzt- und KHberichte sollte man sich besorgen. Über 30 der ersten Röntgen- und CT-Bilder sind nach einem Gutachten verloren gegangen - also möglichst alles im Original behalten.
Aber dazu wirst du hier immer wieder etwas lesen/finden.

Und wenn der Anwalt eines Tages zu einem Vergleich rät - bitte dann wieder hier unter Abfindung etc. lesen - is nämlich nicht gut ;-)

Alles Gute für deine Eltern. Dein Papa braucht Geduld, denn ein Unfall bringt das Leben schon durcheinander. Er hat den schweren Unfall überlebt, er hat euch - das ist sehr viel wert, gell. Ich finde es gut, dass du deine Eltern so unterstützt.

Ein schönes WE wünscht
Cindy
 
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