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Schmerzensgeld und Schaden(s)ersatz-Der Anspruch auf angemessene Schadensregulierung

Faibel

Neues Mitglied
Registriert seit
27 Mai 2008
Beiträge
12
Hallo,

hab mich gerade hier angemeldet und hoffe ich mach alles richtig.

Erst einmal zu mir.

Meine Ma wurde vom Arzt zum Krüppel gemacht und ist seit 15 Jahren 80% schwerbehindert, benötigt eine Begleitperson und ist fast Blind.

Seitdem kämpfen wir gegen die gegnerische Versicherung.

Schmerzensgeld, Berufsunfähigkeit, Begleitperson, Haushaltsführungsschaden, Rentenschaden, Zukunftsschaden, ....

Trotz OLG-Urteil weigert sich die Versicherung adäquat zu regulieren. Nach acht Jahren(!) wurde eine erste mickrige Vorrauszahlung (25 TEuro) geleistet. Weitere Zahlungen werden kategorisch abgelehnt.

Der (vorfinanzierte) Schaden ist inzwischen siebenstellig und uns geht die Luft zum atmen aus.
Darauf spekuliert die Versicherung und versucht nun Vergleiche unterzujubeln die absolut realitätsfern sind. Wobei das sich das Angebot seit dem ersten Vergleich schon verfünfzigfacht hat.

Bei meinen Recherchen im Netz habe ich einen Aufsatz von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski gefunden, der das Thema

"Anspruch auf angemessene Schadensregulierung"
behandelt.

Hier bei den Unfallopfern geht es ja auch vielfach darum Schadensersatz und Schmerzensgeld zu bekommen.

Ich kann nur jeden empfehlen, der sich mit dieser Thematik auseinander setzt, diesen Beitrag zu lesen und auch seinem Anwalt zukommen zu lassen.

Wir haben mehr Rechte als wir denken (und mancher Anwalt weiss)

Hier der Link >
http://www.humboldtverein.de/downloads/Lehrstuhl_schwintowski/asr_schwintowski.pdf

Mit diesem Wissen hätte uns keine Versicherung solange an der Nase rumführen können.

Vielleicht hilft euch das ja auch.


LG
Faibel
 
Hallo Faibel,

wolltest Du nur den Link mitteilen oder hast Du auch eine Frage?

Wenn das OLG-Urteil rechtskräftig sein sollte, könnt Ihr einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen, notfalls Taschenpfändung beim Vorstand der Versicherungsgesellschaft !

Gruß
Luise
 
[bitte keine Komplett-Zitate des vorigen Beitrags!]


Hi,
es ging mir nur um die Weiterverbreitung des Links -Fragen hab ich keine.

Das OLG-Urteil besagte, das der Schädiger "schuld" hat und hat zur Bemessung der Schadenshöhe das Verfahren ans LG zurückgewiesen.

Das LG benötigte weitere Gutachten (dauerte 14 Monate) und der Gegner forderte darauf Gegengutachten (nochmal 6 Monate).
Im aktuellen Urteil des LG wurde 90% "vergessen" und es kam zur Revision.

Jetzt liegt es wieder beim OLG und weiter heisst es "warten" :mad:

Wie gesagt, wir sind keine Unfallopfer, sondern Opfer einer perfiden Versicherungstaktik - und das dürfte auch so manchen Unfallopfer nicht unbekannt vorkommen.

LG
Faibel
 
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