Hallo Ihr lieben,
wenn ich mir hier so einige Sachen durchlese, komme ich schon ins Grübeln ob mein Beitrag da nicht ein bisschen "banal" klingen mag - aber evtl. könnt mir doch der ein oder andere helfen.
Kurze Vorgeschichte:
Juni 2006 hatte ich einen unverschuldeten Autounfall. Standen an einer roten Ampel als nach etwa 2 Minuten eine alte Dame ungebremst mit ca.60kmh auf uns drauf fuhr. Da wir in einem älteren Auto saßen (Ich war Beifahrerin!) welches kein Airbag besaß, knallte ich mit meinem Kopf auf das Armaturenbrett und erlitt folgende Verletzungen: 10cm klaffende Platzwunde übern rechten Auge, Nasenbeinbruch und HWS.
Nun zum eigentlichen Teil:
Ich suchte mir schnell einen Anwalt, habe schnell einen gefunden und fühlte mich eigentlich gut beraten bzw. aufgehoben.... am Anfang. Mittlerweile bin ich etwas am zweifeln.
Mein Anwalt und ich einigten uns auf ein Schmerzensgeld in Höhe von etwa
4.000 € inkl. Kleidung, Fahrtkosten und sonstiges...
Das erste Gebot von der gegnerischen Versicherung belief sich auf 700 € - Abgelehnt! Mein Anwalt gab der gegn. Versicherung eine Frist bis zum 30.03.2007 (Entscheidung mitteilen!) Seit Mitte März hörte ich GAR NIX mehr von meinem Anwalt, letzte Woche rief ich dann und fragte nach dem Stand der Dinge. Er sagte mir. " Ja, 1.500 € sind bereits eingegangen von der Versicherung, wir sollten uns nochmal persönlich unterhalten ob man weiter geht (vor Gericht)...- man sollte dabei das Risiko bedenken was besteht wenn ich verliere."
Heute erhielt ich ein Schreiben von meinem Anwalt inkl. Verrechnungsscheck mit ca.1.300 €, irgendwie war ich schon nachdenklich, ich kenne mich mit dem ganzen Rechtsanwalt-Sachen nicht wirklich aus. Aber wieso bekomme ich einen Scheck, wenn das ganze Verfahren noch gar nicht beendet ist (es sollte ja noch die weitere Vorgehensweise besprochen werden.)
Die Frage die ich mir in moment stelle ist folgende:
- Gibt es beim Anwalt auch sone Art "Stillschweigend angenommen"? (Sprich: Versicherung hat 1500 € gezahlt, Anwalt hat evtl. nicht darauf reagiert - also ist die Sache erledigt bzw. beendet? Kann ich dann überhaupt weiter klagen?
(Hinzu kommt, dass mein Anwalt bereits seinen Anteil auch einbehalten hat!)
Würde mich freuen wenn mir jemand Rat geben kann.
LG Swenj
wenn ich mir hier so einige Sachen durchlese, komme ich schon ins Grübeln ob mein Beitrag da nicht ein bisschen "banal" klingen mag - aber evtl. könnt mir doch der ein oder andere helfen.
Kurze Vorgeschichte:
Juni 2006 hatte ich einen unverschuldeten Autounfall. Standen an einer roten Ampel als nach etwa 2 Minuten eine alte Dame ungebremst mit ca.60kmh auf uns drauf fuhr. Da wir in einem älteren Auto saßen (Ich war Beifahrerin!) welches kein Airbag besaß, knallte ich mit meinem Kopf auf das Armaturenbrett und erlitt folgende Verletzungen: 10cm klaffende Platzwunde übern rechten Auge, Nasenbeinbruch und HWS.
Nun zum eigentlichen Teil:
Ich suchte mir schnell einen Anwalt, habe schnell einen gefunden und fühlte mich eigentlich gut beraten bzw. aufgehoben.... am Anfang. Mittlerweile bin ich etwas am zweifeln.
Mein Anwalt und ich einigten uns auf ein Schmerzensgeld in Höhe von etwa
4.000 € inkl. Kleidung, Fahrtkosten und sonstiges...
Das erste Gebot von der gegnerischen Versicherung belief sich auf 700 € - Abgelehnt! Mein Anwalt gab der gegn. Versicherung eine Frist bis zum 30.03.2007 (Entscheidung mitteilen!) Seit Mitte März hörte ich GAR NIX mehr von meinem Anwalt, letzte Woche rief ich dann und fragte nach dem Stand der Dinge. Er sagte mir. " Ja, 1.500 € sind bereits eingegangen von der Versicherung, wir sollten uns nochmal persönlich unterhalten ob man weiter geht (vor Gericht)...- man sollte dabei das Risiko bedenken was besteht wenn ich verliere."
Heute erhielt ich ein Schreiben von meinem Anwalt inkl. Verrechnungsscheck mit ca.1.300 €, irgendwie war ich schon nachdenklich, ich kenne mich mit dem ganzen Rechtsanwalt-Sachen nicht wirklich aus. Aber wieso bekomme ich einen Scheck, wenn das ganze Verfahren noch gar nicht beendet ist (es sollte ja noch die weitere Vorgehensweise besprochen werden.)
Die Frage die ich mir in moment stelle ist folgende:
- Gibt es beim Anwalt auch sone Art "Stillschweigend angenommen"? (Sprich: Versicherung hat 1500 € gezahlt, Anwalt hat evtl. nicht darauf reagiert - also ist die Sache erledigt bzw. beendet? Kann ich dann überhaupt weiter klagen?
(Hinzu kommt, dass mein Anwalt bereits seinen Anteil auch einbehalten hat!)
Würde mich freuen wenn mir jemand Rat geben kann.
LG Swenj