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Schmerzensgeld und der Anwalt

Swenja

Nutzer
Registriert seit
16 Juni 2007
Beiträge
2
Hallo Ihr lieben,
wenn ich mir hier so einige Sachen durchlese, komme ich schon ins Grübeln ob mein Beitrag da nicht ein bisschen "banal" klingen mag - aber evtl. könnt mir doch der ein oder andere helfen.

Kurze Vorgeschichte:
Juni 2006 hatte ich einen unverschuldeten Autounfall. Standen an einer roten Ampel als nach etwa 2 Minuten eine alte Dame ungebremst mit ca.60kmh auf uns drauf fuhr. Da wir in einem älteren Auto saßen (Ich war Beifahrerin!) welches kein Airbag besaß, knallte ich mit meinem Kopf auf das Armaturenbrett und erlitt folgende Verletzungen: 10cm klaffende Platzwunde übern rechten Auge, Nasenbeinbruch und HWS.

Nun zum eigentlichen Teil:
Ich suchte mir schnell einen Anwalt, habe schnell einen gefunden und fühlte mich eigentlich gut beraten bzw. aufgehoben.... am Anfang. Mittlerweile bin ich etwas am zweifeln.
Mein Anwalt und ich einigten uns auf ein Schmerzensgeld in Höhe von etwa
4.000 € inkl. Kleidung, Fahrtkosten und sonstiges...
Das erste Gebot von der gegnerischen Versicherung belief sich auf 700 € - Abgelehnt! Mein Anwalt gab der gegn. Versicherung eine Frist bis zum 30.03.2007 (Entscheidung mitteilen!) Seit Mitte März hörte ich GAR NIX mehr von meinem Anwalt, letzte Woche rief ich dann und fragte nach dem Stand der Dinge. Er sagte mir. " Ja, 1.500 € sind bereits eingegangen von der Versicherung, wir sollten uns nochmal persönlich unterhalten ob man weiter geht (vor Gericht)...- man sollte dabei das Risiko bedenken was besteht wenn ich verliere."
Heute erhielt ich ein Schreiben von meinem Anwalt inkl. Verrechnungsscheck mit ca.1.300 €, irgendwie war ich schon nachdenklich, ich kenne mich mit dem ganzen Rechtsanwalt-Sachen nicht wirklich aus. Aber wieso bekomme ich einen Scheck, wenn das ganze Verfahren noch gar nicht beendet ist (es sollte ja noch die weitere Vorgehensweise besprochen werden.)
Die Frage die ich mir in moment stelle ist folgende:

- Gibt es beim Anwalt auch sone Art "Stillschweigend angenommen"? (Sprich: Versicherung hat 1500 € gezahlt, Anwalt hat evtl. nicht darauf reagiert - also ist die Sache erledigt bzw. beendet? Kann ich dann überhaupt weiter klagen?
(Hinzu kommt, dass mein Anwalt bereits seinen Anteil auch einbehalten hat!)

Würde mich freuen wenn mir jemand Rat geben kann.

LG Swenj
 
Hallo Swenja,
Herzlich Willkommen hier im Forum.
Das Schmerzensgeld hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei ist unter anderem sehr wichtig, welche Schäden verblieben sind. Dies ist meine 1. Frage: Sind bleibende Schäden zurück geblieben oder ist alles Folgenlos verheilt?
Wenn Du eine Vereinbarung mit Deinem Rechtsanwalt triffst, dann sollte er sich auch daran halten und nicht einer eigenmächtig ausscheren. Der RA hat auch eine Haftpflicht und sollte Notfalls zur Rechenschaft gezogen werden.
Du beschreibst die Zusammensetzung Deines "Schmerzensgeldes" ber welche Summe ist konkret für Schmerzensgeld vorgesehen?

Verrechnungsscheck zurückweisen und nicht einlösen, dann kommt die Sache nicht zum tragen. Meist steht auch ein Verfallsdatum drauf.

Als Hintergrund mußt Du auch wissen, dass die Bezahlung des Anwaltes beim jetzt vorgeschlagenen entschieden höher ist, als wenn er sich ein Wenig auf die Hinterbeine stellt und auch eine Klage anstrebt.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo swenja,

wichtig ist, was seenixe Dir schrieb:

1. Es muss absolut ausgeschlossen sein, dass
Folgen des Nasenbeinbruches oder noch nicht erkannte oder nicht dokumentierte Schäden an der HWS zurückbleiben!

2. Dein Anwalt hat überhaupt kein Recht, Geld einzubehalten. Da musst du sofort monieren, oder es ist durch deine Zustimmung.
Dein Anwalt wird für seine Dienste voll von der Versicherung des Schadensverursachers bezahlt, und wenn er sich von Dir Geld einbehält, dann bereichert er sich kriminell. Er hat dir sicherlich dafür nicht einmal eine Rechnung schriftlich gestellt. Alles, auch eine Klage und andere Dienste des Anwaltes, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen, müssen von der Schadenshaftpflicht beglichen werden.
Der Anwalt muss sofort nach erhalt des Geldes auf seinem Konto, spätestens einen Tag danach das Geld an dich überweisen. Er darf mit dem Geld auf seinem Konto keinen monären Vorteil erzielen, da es zu deinen Lasten geht. Ansonsten sind Tageszinsen (nach Tagesmarktwert)zu fordern.!

3. Der Anwalt muss Dir von allen Schriftwechseln, eine Kopie zukommen lassen. Auch von den Telefonaten mit der Sch-Versicherung muss er eine schriftliche Notiz an dich weiterleiten. Ein Anwalt ist verpflichtet, im Sinne seines Mandanten zu handeln und nicht gegen.

4. Ich nehme an, dass Dein Auto so alt ist, dass es nicht einmal einen Sicherheitsgurt hatte.

5. Du kannst dich auf eine Schmerzensgeldabfindung einlassen, bedenke aber, dass später nichts mehr, wenn noch was an Unvorhergesehenem nachkommt, nichts mehr nachgefordert werden kann. Z.B. eine Narbenkorrektur über dem Auge, oder durch die jetzige Überdehnung der HWS-Bandstrukturen ein BSV entsteht, wenn nicht schon passiert. (Es sei denn , es ist eine drastische unvorhergesehene Verschlimmerung.)

6. Du solltest unbedingt bei Schmerzensgeldabfindung die Folgekosten, die durch den Schaden durch Nasenfraktur, Schädelkontusion und HWS-Stauchung durch Frontalanprall offen lassen. Also ausdrücklich nicht mit in die Schmerzensgeld-Abfindung einbeziehen. Der Anwalt muss wissen, wie das korrekt formuliert wird.

7. Wenn der Anwalt sich unberechtigt Geld einbehalten hat, und bei der Beratung nicht alles korrekt angegeben hat (was du hier liest), dann schmeiß ihn auf den Kompost und kannst dir, auch auf Kosten der Sch-Versicherung, einen neuen suchen. Der neue Anwalt soll zuerst das Geld vom alten Anwalt zurüchfordern.

8. Frage:
Wurde während der Behandlungen eine MRT von der HWS gemacht oder nur CT und RÖ?

Gruß Ariel
 
Danke schon mal für eure schnelle Anwtwort, ich versuche mal nach Möglichkeit alles zu beantworten: :)

Verbleibende "Schäden" sind:
-Gut sichtbare Narbe übern rechten Auge, wo ich von Anfang an schon meinem Anwalt gesagt habe, dass ich mir das Recht vorbehalten möchte evtl. eine Korrektur später mal durchführen zu lassen.

-Nase ist soweit wieder ok, da ist ein winzig kleiner teil vom Knochen abgesplittert, welches man nur merkt wenn man unmittelbar druck ausübt an der Stelle, welches dann auch mit minimalen Schmerzen verbunden ist.

- Auf dem Schreiben des Anwaltes sind folgende Rechnungen aufgeführt:
Von der Gegnerischen Versicherung: Schmerzensgeld 1.500 €, zerstörte Kleidung 100,00 €, Kostenpauschale: 25,00 € = Gesamt: 1.625,00 €. Vergütungsrechnung des Anwaltes: 541,39 € Gesamt, wobei er mit dem Gegenstandswert von 4.185 € gerechnet hat! (4.185 € war auch unser abgemachtes Schmerzensgeld, was wir gefordert haben) D.H. also, mein RA durfte gar nichts von meinem Schmerzensgeld abziehen?

- Mein Anwalt hat mir Anfangs immer Kopien zugesendet, jetzt aber kam lediglich nur ein Schreiben von ihm (mit Bitte um persönliche Rücksprache um die weitere Vorgehensweise zu besprechen) und mit dem Verrechnungsscheck.

- Das Auto hatte Anschnallgurte und der Gutachter hat auch Bestätigt, dass ich angeschnallt war!

- Fällt eine Schmerzensgeldabfindung höher aus? Oder gibt es da nur den Unterschied, dass ich später keine Folgebehandlungen in Anspruch nehmen kann, weil ich die selber tragen muss?

- Damals in der Notaufnahme wurde nur ein Rö-Bild gemacht.

Übrigens, mein Anwalt teilte mir noch mit, dass ich weitere Foto´s von meiner Narbe einreichen soll und einen Konkreten Nachweis der Fahrtkosten, welche ich aber nicht Nachweisen kann, denn zum damaligen Zeitpunkt hatte ich noch so eine Monatsfahrkarte die ich dafür auch genutzt habe, teilte ich meinem RA damals aber auch mit.

Im Großen und Ganzen meint Ihr aber, dass ich weiter vor Gericht gehen sollte und den Verrechnungsscheck bis dahin nicht einlösen soll?

Man Man, ich weiß absolut nicht, wie ich weiter verfahren soll... Am Anfang habe ich gedacht, ich lass es ales so wie es ist, nehme den Verrechnungsscheck an und beendet ist das Ding - aber irgendwie möcht ich ja schon auf mein Recht bestehen...

- Ein Verfallsdatum steht nicht auf dem Verrechnungsscheck!
 
Ich hatte 2006 einen Verkehrsunfall. Habe bis zum heutigen Tag Beschwerden. Versicherung des Unfallverursachers, private Unfallversicherung und BG streiten auf Anerkennung als Unfallfolgen. Suchen Gründe die beschwerden auf alte Krankheiten zurück zu führen. Manchmal bin ich die ganzen Streitereien schon leid, denn von meinem Rechtsanwalt fühle ich mich allein gelassen und ich kann mich gar nicht so richtig auf meine Genesung ? konzentrieren.
 
anwalt

hallo swenja,

wie ich lese, hast Du 2unklarheiten:

-schmerzensgeld: man kann die fälle zwar nicht alle "über einen kamm scheren", jedoch gibt es vom ADAC den "schmerzensgeldkatalog" als orientierungshilfe zur angemessenheit der entschädigungsbeträge.

-bei unklarheiten bezüglich der leistung solltest Du zu allererst mit Deinem anwalt persönlich sprechen, denn er ist DEIN rechtsverfechter.
(wenn Du probleme mit Deinem chef, kollegen oder partner hast, klärst Du das doch auch persönlich, oder?)

viel erfolg und gute genesung - Dein y
 
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