Hallo Liebe Mitglieder,
ich hoffe ich bin in diesem Unterforum richtig. Kurz zu mir und meiner Frage. Ich bin im jungen Erwachsenenalter und hatte vor ca. 2 Jahren unverschuldet einen Fahrradunfall. Die gestellten Diagnosen lauteten unter anderem: Radiusköpfchenfraktur (Ellebogen) ohne Dislokation mit Gelenkbeteiligung, Impressionsfraktur, Knorpeldefekt, Prellung Hüfte, Prellung OSG, multiple Schürfwunden.
Ein MRT zeigte eine Stufenbildung in der Gelenkfläche des Speichenköpfchens. Es wurde nicht operiert. Geblieben sind bis heute Beschwerden am Ellebogengelenk und eine nicht weggehende Entzündung einer Sehne am OSG. Aus Gründen fehlender Dokumention der Beschwerden am OSG des Arztes sollen diese Beschwerden im Weiteren nicht mehr berücksichtigt werden. Meine private Unfallversicherung erstellte ein Invaliditätsgutachten über den Arm mit einem Ergebnis von 10% des Arms. Was bei einer Wertung von 70% des Armes am Gesamtkörper einer Gesamtinvalidität von 7% entspricht. Die private Unfallversicherung hat die entsprechende Summe gezahlt.
Ausstehend ist bei mir noch die Zahlung der gegnerischen Unfallversicherung, der ich das oben genannte Gutachten sowie alle Diagnosen vorlegte. Mein Anwalt konnte keine Schmerzensgeldsumme als Forderung beziffern, weil er sich nicht damit auskannte. Die gegnerische Unfallversicherung schlägt nun eine Schmerzensgeldsumme von 2000 Euro vor.
Mir erscheint dies als sehr niedrig. Gibt es für so einen spezifischen Fall Richtwerte bei der Schmerzengeldbemessung?
Mein Anwalt kommt mir hilflos vor. Ich habe nach einer Recherche allerdings ebenso wenig herausgefunden. Man findet zwar Gerichtsurteile aber diese haben oft noch sehr viel mehr Verletzungen mit eingerechnet, sodass ich meinen Schaden nicht genau oder in etwa bestimmen könnte.
Viele Grüße
quelt
ich hoffe ich bin in diesem Unterforum richtig. Kurz zu mir und meiner Frage. Ich bin im jungen Erwachsenenalter und hatte vor ca. 2 Jahren unverschuldet einen Fahrradunfall. Die gestellten Diagnosen lauteten unter anderem: Radiusköpfchenfraktur (Ellebogen) ohne Dislokation mit Gelenkbeteiligung, Impressionsfraktur, Knorpeldefekt, Prellung Hüfte, Prellung OSG, multiple Schürfwunden.
Ein MRT zeigte eine Stufenbildung in der Gelenkfläche des Speichenköpfchens. Es wurde nicht operiert. Geblieben sind bis heute Beschwerden am Ellebogengelenk und eine nicht weggehende Entzündung einer Sehne am OSG. Aus Gründen fehlender Dokumention der Beschwerden am OSG des Arztes sollen diese Beschwerden im Weiteren nicht mehr berücksichtigt werden. Meine private Unfallversicherung erstellte ein Invaliditätsgutachten über den Arm mit einem Ergebnis von 10% des Arms. Was bei einer Wertung von 70% des Armes am Gesamtkörper einer Gesamtinvalidität von 7% entspricht. Die private Unfallversicherung hat die entsprechende Summe gezahlt.
Ausstehend ist bei mir noch die Zahlung der gegnerischen Unfallversicherung, der ich das oben genannte Gutachten sowie alle Diagnosen vorlegte. Mein Anwalt konnte keine Schmerzensgeldsumme als Forderung beziffern, weil er sich nicht damit auskannte. Die gegnerische Unfallversicherung schlägt nun eine Schmerzensgeldsumme von 2000 Euro vor.
Mir erscheint dies als sehr niedrig. Gibt es für so einen spezifischen Fall Richtwerte bei der Schmerzengeldbemessung?
Mein Anwalt kommt mir hilflos vor. Ich habe nach einer Recherche allerdings ebenso wenig herausgefunden. Man findet zwar Gerichtsurteile aber diese haben oft noch sehr viel mehr Verletzungen mit eingerechnet, sodass ich meinen Schaden nicht genau oder in etwa bestimmen könnte.
Viele Grüße
quelt