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Schmerzensgeld Radiusköpfchenfraktur

quelt

Neues Mitglied
Registriert seit
20 Aug. 2021
Beiträge
2
Hallo Liebe Mitglieder,

ich hoffe ich bin in diesem Unterforum richtig. Kurz zu mir und meiner Frage. Ich bin im jungen Erwachsenenalter und hatte vor ca. 2 Jahren unverschuldet einen Fahrradunfall. Die gestellten Diagnosen lauteten unter anderem: Radiusköpfchenfraktur (Ellebogen) ohne Dislokation mit Gelenkbeteiligung, Impressionsfraktur, Knorpeldefekt, Prellung Hüfte, Prellung OSG, multiple Schürfwunden.

Ein MRT zeigte eine Stufenbildung in der Gelenkfläche des Speichenköpfchens. Es wurde nicht operiert. Geblieben sind bis heute Beschwerden am Ellebogengelenk und eine nicht weggehende Entzündung einer Sehne am OSG. Aus Gründen fehlender Dokumention der Beschwerden am OSG des Arztes sollen diese Beschwerden im Weiteren nicht mehr berücksichtigt werden. Meine private Unfallversicherung erstellte ein Invaliditätsgutachten über den Arm mit einem Ergebnis von 10% des Arms. Was bei einer Wertung von 70% des Armes am Gesamtkörper einer Gesamtinvalidität von 7% entspricht. Die private Unfallversicherung hat die entsprechende Summe gezahlt.

Ausstehend ist bei mir noch die Zahlung der gegnerischen Unfallversicherung, der ich das oben genannte Gutachten sowie alle Diagnosen vorlegte. Mein Anwalt konnte keine Schmerzensgeldsumme als Forderung beziffern, weil er sich nicht damit auskannte. Die gegnerische Unfallversicherung schlägt nun eine Schmerzensgeldsumme von 2000 Euro vor.

Mir erscheint dies als sehr niedrig. Gibt es für so einen spezifischen Fall Richtwerte bei der Schmerzengeldbemessung?
Mein Anwalt kommt mir hilflos vor. Ich habe nach einer Recherche allerdings ebenso wenig herausgefunden. Man findet zwar Gerichtsurteile aber diese haben oft noch sehr viel mehr Verletzungen mit eingerechnet, sodass ich meinen Schaden nicht genau oder in etwa bestimmen könnte.

Viele Grüße
quelt
 
Hallo quelt, willkommen im Forum.

Wie es mit deiner PUV gelaufen ist, klingt nicht gut. Ist das alles inzwischen rechtskräftig?

Die gegnerische Versicherung hat damit leichtes Spiel. Willige jetzt nicht in etwas ein, was nicht rückgängig zu machen ist, solange dir die Experten zu der Thematik noch nicht geantwortet haben.
Es geht um viel mehr als um Schmerzensgeld. Benutze mal die Suche des Forums oben rechts und suche auch im www nach „ Haushaltsführungsschaden “. Auch bei unfallopfer bayern e.v. (siehe im www) findest du dazu Informationen (egal, aus welchem Bundesland du kommst).

Schließe nichts ab - erst recht nicht für 2000,- €! Du kennst die Langzeitfolgen noch gar nicht.
Kann es sein, dass du gar nicht überblickst, welche Entwicklung deine gesundheitl. Schäden langfristig nehmen könnte? Du kannst darauf hinwirken, dass die Gegn. Vers. langfristig zuständig bleibt dafür.

Viel Erfolg!
LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo quelt, willkommen im Forum.

Wie es mit deiner PUV gelaufen ist, klingt nicht gut. Ist das alles inzwischen rechtskräftig?

Die gegnerische Versicherung hat damit leichtes Spiel. Willige jetzt nicht in etwas ein, was nicht rückgängig zu machen ist, solange dir die Experten zu der Thematik noch nicht geantwortet haben.
Es geht um viel mehr als um Schmerzensgeld. Benutze mal die Suche des Forums oben rechts und suche auch im www nach „ Haushaltsführungsschaden “. Auch bei unfallopfer bayern e.v. (siehe im www) findest du dazu Informationen (egal, aus welchem Bundesland du kommst).

Schließe nichts ab - erst recht nicht für 2000,- €! Du kennst die Langzeitfolgen noch gar nicht.
Kann es sein, dass du gar nicht überblickst, welche Entwicklung deine gesundheitl. Schäden langfristig nehmen könnte? Du kannst darauf hinwirken, dass die Gegn. Vers. langfristig zuständig bleibt dafür.

Viel Erfolg!
LG
Bis jetzt ist noch nichts rechtskräftig, allerdings läuft die Frist zur Einreichung der Schäden bei der PUV jetzt bald aus. Was meinst du denn damit, dass es nicht gut gelaufen sei bei der PUV?
Ich kann das nicht so genau einschätzen aber hatte Gedacht die 7 Prozent sind okay. Allerdings finde ich das gebotene Schmerzensgeld der gegnerischen Unfallversicherung sehr wenig. Es kann aufgrund stärkeren Verschleiß im Gelenk in Zukunft noch zu Problemen kommen, die man nicht abschätzen kann. Das ist eine schwierige Sache finde ich.

Danke das mit dem Haushaltsführungsschaden werde ich mir weiter ansehen.

Hat jemand eine Idee wie man da weiter vorgeht?
Oder kennt jemand einen Anwalt oder anderen Menschen, der sich mit sowas gut auskennt? Mein jetztiger Anwalt tut dies leider nicht und ich verstehe auch nicht so viel davon.
 
Grüß Dich, Quelt!

01
Um mal grob schätzen zu können, wäre es wichtig, dass Du beschreibst:

(a)
Was kannst Du aufgrund der Verletzungen nicht mehr tun? Was geht schlecht? Was geht nur noch kurze Zeit?
(Bei der Antwort bitte bedenken: "Kurz" oder "nicht mehr weit" sagt mir wenig. "5 Minuten" oder "1 km" sagt was. Also: Konkret werden bitte)

(b)
Die Einschränkungen haben sich ja entwickelt. Erzähle mal ein wenig, wie die Besserung vorangegangen ist (Bitte auch hier: Konkrete Zahlen nennen).


02
Haushaltsführungsschaden: Da kann ich hoffentlich weiterhelfen, das ist so ein Lieblingsthema von mir.

(a)
Bitte erzähle ein wenig, welche Arbeiten in Deinem Haushalt "Deine Sache" waren, wieviele Personen, bei Kids: Welchen Alters dabei waren.

(b)
Garten dabei? Ggf. wie groß? Haustier dabei? Welches?

03
2.000 Euro Schmerzensgeld passt z.B. zu einem verstauchen Knöchel oder einer Handgelenksprellung, die zunächst stark behindert hat, aber nach jeweils 4 - 6 Wochen wieder voll i.O. waren.


04
"Stufe im Gelenk": So etwas kann das Problem enthalten, dass das Gelenk schneller verschleißt. Nachdem es dann einige Zeit verlgeichsweise gut ist (= der Zeitpunkt, in dem Dich der Versicherer der Gegenseite abfinden will) verschlechtert sich der Zustand wieder deutlich: "Posttraumatische Arthrose" nennt man das.

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