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Schmerzensgeld nach Unfalltod des Sohnes

charlie

Nutzer
Registriert seit
19 Nov. 2006
Beiträge
2
Unser Sohn kam bei einem Verkehrsunfall in 2003 ums Leben. Der Fahrer wurde inzwischen auch verurteilt und es ist erwiesen, dass der Fahrer bei Rot eine Ampel überquerte und unseren Sohn keine Schuld traf.
Nun geht es nach drei Jahren um Schmerzensgeldzahlung für uns als Eltern. Die Versicherung geht jetzt davon aus, dass kein Schmerzensgeld mehr zu zahlen ist, da die Trauer schon beendet sein muss.
Mit einem BGH -Urteil zu einem Unfall mit einem Jungen, der in einem Schwimmbecken ertrunken ist, kommt jetzt Bewegung in die Versicherung. Die Versicherung geht jedoch davon aus das das Urteil ein Einzellfall sei und will nur zahlen, wenn wir noch ein zweites Urteil vorlegen. Deshalb die Frage, ob uns jemand mit dem Hinweis auf ein weiters Urteil helfen kann.

Vielen Dank.
 
Hallo Charlie,

ich bin kein Fachmann auf dem Gebiet, höre aber zum ersten Mal, dass überhaupt Schmerzensgeld für Trauer gezahlt wird. Das wäre mir persönlich neu. Dein Beitrag liest sich so, als wenn der Anspruch grundsätzlich anerkannt wird, aber bereits verjährt ist?
Schreib doch bitte mal näheres!

Ich weiß von einem Kollegen, dessen Sohn vor etwa 10 Jahren bei einem Verkehrsunfall starb, dass hier ausschließlich ein materieller Schaden in Form von Bestattungskosten zur Debatte stand, wobei diese noch dem wirtschaftlichen Zugewinn gegengerechnet werden sollten, da der Junge schlielich nicht mehr gekleidet und ernährt werden brauchte.
Kam dann nicht so, aber die Argumentation wurde aufgeworfen. Unglaublich, aber wahr.
Ich kann mir gut vorstellen, dass sich die Versicherungen hier mit aller Macht sträuben, weil eine solchen Entscheidung eine Kostenlawine auslösen würde.

Liebe Grüße

Jambo
 
Hallo Jambo
Leider weiss ich, was das im Klartext heisst, ein Kind zu verlieren und es tut mir sehr leid. (Verlust der gesamten Familie nach Verkehrsunfall)
Die gegnerische Haftpflicht hat in keinster Weise das Recht, noch ein 2. Urteil von Euch zu fordern.
Ausserdem ist der Bundesgerichtshof mit seinen Entscheidungen richtungsweisend.
Das heisst, die gegnerische Haftpflicht (eventuell ein Richter) hat sich daran zu halten.
Wie sieht es bei Euch mit der psychischen Betreuung aus, seid Ihr in Behandlung
Eine Stellungnahme des Arztes würde Eure Forderungen unterstützen.
Möglicherweise sollte der Anwalt der Haftpflichtversicherung einfach den Klageweg anbieten und das Verhalten der Gegenseite abwarten.
Sollten sie immer noch nicht zahlen wollen, die Klage einreichen.

Habe selbst bei klarer Rechtslage, Verlust der gesamten Familie und einen unfallbedingten Dauerschaden von 100% 7 1/2 Jahre gekämpft und habe vor dem OLG Celle meine Rechte in vollem Umfang durchgesetzt.
Gruß Gisela
 
Hallo Jambo, Hallo Gisela,

es wird auch Schmerzensgeld gezahlt, wenn die Trauer über das "normale Maß" hinaus geht. Im Tenor der Versicherung ist die Trauer nach einem Jahr erledigt. Unabhängig davon ob es sich um ein Kind handelt, oder ein älterer Mensch betroffen ist.
Hierzu mussten wir nachweisen, dass wir nach wie vor in Behandlung sind. Dieser Nachweis muß wiederum von einem Medinziner geführt werden. Ein Nachweis über ein Dipl. Psych. reicht nicht aus. Die Versicherung hat ursprünglich 1000 € angeboten.
Die Beerdígungskosten wurden damals schon übernommen, aber auch nach langem hin und her. Damals hat man seitens der Versicherung auf günstige Grabsteine aus dem Internet (!) verwiesen.

Es geht jetzt darum evtl. ein oder mehr Urteile oder ähnlich gelegene Fälle zu erfahren um der Versicherung nochmal auf die Füße treten zu können. Sollte dies dann nicht funktionieren, wird dann wohl nur der Klageweg bleiben.

Gruß
Charlie
 
Hallo Charlie,

danke für die Infos, das ist alles sehr aufschlussreich. Ich bin zum Glück nicht selbst betroffen, habe aber als Polizeibeamter mehr damit zu tun als mir lieb ist. Da ist man um jeden guten Rat froh, den man weiter geben kann.

Was die Beerdigungskosten anbetrifft, habe ich allerdings gewisses Verständnis dafür, wenn ein Kostenerstatter zumindest mal genauer nachschaut. Leider geht das zu Lasten der Hinterbliebenen, aber der Hammer hängt da woanders. Was von einigen Beerdigungsinstituten abgezockt wird, ist wirklich unglaublich.
Da wird nicht selten Trauer, Verwirrung und Depression förmlich ausgenutzt, um einen richtigen Riss zu machen.

Gruß

Jambo
 
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