Unser Sohn kam bei einem Verkehrsunfall in 2003 ums Leben. Der Fahrer wurde inzwischen auch verurteilt und es ist erwiesen, dass der Fahrer bei Rot eine Ampel überquerte und unseren Sohn keine Schuld traf.
Nun geht es nach drei Jahren um Schmerzensgeldzahlung für uns als Eltern. Die Versicherung geht jetzt davon aus, dass kein Schmerzensgeld mehr zu zahlen ist, da die Trauer schon beendet sein muss.
Mit einem BGH -Urteil zu einem Unfall mit einem Jungen, der in einem Schwimmbecken ertrunken ist, kommt jetzt Bewegung in die Versicherung. Die Versicherung geht jedoch davon aus das das Urteil ein Einzellfall sei und will nur zahlen, wenn wir noch ein zweites Urteil vorlegen. Deshalb die Frage, ob uns jemand mit dem Hinweis auf ein weiters Urteil helfen kann.
Vielen Dank.
Nun geht es nach drei Jahren um Schmerzensgeldzahlung für uns als Eltern. Die Versicherung geht jetzt davon aus, dass kein Schmerzensgeld mehr zu zahlen ist, da die Trauer schon beendet sein muss.
Mit einem BGH -Urteil zu einem Unfall mit einem Jungen, der in einem Schwimmbecken ertrunken ist, kommt jetzt Bewegung in die Versicherung. Die Versicherung geht jedoch davon aus das das Urteil ein Einzellfall sei und will nur zahlen, wenn wir noch ein zweites Urteil vorlegen. Deshalb die Frage, ob uns jemand mit dem Hinweis auf ein weiters Urteil helfen kann.
Vielen Dank.