WolfgangW482
Nutzer
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- 22 Jan. 2009
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- 1
Hallo,
könnt Ihr mir vielleicht einen Rat geben, wie bei folgender Sachlage vorzugehen ist?
Am vorletzten Sonntag spazierte ich mit meiner Frau bei ca. 5-10cm Schneedecke in einer Ortschaft. Wir besichtigten auf einem offenen Firmengelände einige Wohnwagen von außen, welche mit Preisschildern versehen waren. Es war kein Schild vorhanden, welches den Zugang zum
Gelände verboten bzw. auf eigene Gefahr gestellt hätte.
Eine durch den Schnee nicht sichtbare Kante war die Ursache, dass ich ausrutschte und auf Knie und (schlimmer noch) voll auf die Schulter fiel, welche luxierte, sich aber unter heftigsten Schmerzen beim Aufstehen gottlob repositionierte.
Nach Notfallaufnahme, erstem Röntgenbild und späterem MRT+CT wurde ich
am Montag, also 1 Woche später arthroskopisch operiert, nachdem Labrum und Sehne lädiert waren.
Abgesehen von der u. U. anfallenden Kostenübernahme der Versicherung des Firmeninhabers würde mich aber interessieren, wie die Chancen eines Schmerzensgeldes (bzw. dessen Höhe) üblicherweise einzuschätzen sind.
Es wurde ja gegen die Streupflicht verstoßen. Verdienstausfall besteht übrigens nicht.
Ich danke Euch für entsprechende Ratschläge.
Gruß
Wolfgang
könnt Ihr mir vielleicht einen Rat geben, wie bei folgender Sachlage vorzugehen ist?
Am vorletzten Sonntag spazierte ich mit meiner Frau bei ca. 5-10cm Schneedecke in einer Ortschaft. Wir besichtigten auf einem offenen Firmengelände einige Wohnwagen von außen, welche mit Preisschildern versehen waren. Es war kein Schild vorhanden, welches den Zugang zum
Gelände verboten bzw. auf eigene Gefahr gestellt hätte.
Eine durch den Schnee nicht sichtbare Kante war die Ursache, dass ich ausrutschte und auf Knie und (schlimmer noch) voll auf die Schulter fiel, welche luxierte, sich aber unter heftigsten Schmerzen beim Aufstehen gottlob repositionierte.
Nach Notfallaufnahme, erstem Röntgenbild und späterem MRT+CT wurde ich
am Montag, also 1 Woche später arthroskopisch operiert, nachdem Labrum und Sehne lädiert waren.
Abgesehen von der u. U. anfallenden Kostenübernahme der Versicherung des Firmeninhabers würde mich aber interessieren, wie die Chancen eines Schmerzensgeldes (bzw. dessen Höhe) üblicherweise einzuschätzen sind.
Es wurde ja gegen die Streupflicht verstoßen. Verdienstausfall besteht übrigens nicht.
Ich danke Euch für entsprechende Ratschläge.
Gruß
Wolfgang