hallo, kann mir vielleicht jemanD einen tip geben?
ich habe mir am 23.2. auf dem gelände der deutschen bahn (parkplatz) den arm gebrochen. dort sind die einzelnen parkbuchten nicht mit weißen strichen - wie sonst üblich - markiert, sondern mit randsteinen, die einige zentimeter aus dem belag herausragen. am 26.2. habe ich deshalb einen brief an die DB geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Freitag, den 23.02.2007 bin ich auf dem Parkplatz der Deutschen Bahn in xxx gestürzt und habe mir dabei den rechten Oberarm gebrochen. Die Parkbuchten auf diesem Parkplatz sind nicht, wie sonst üblich, mit weißen Strichen abgeteilt, sondern mit Randsteinen, die mehrere Zentimeter aus dem Belag herausragen. Über diese Stolperfallen bin ich gestürzt.
Als Zeuge gebe ich an: .............................
Ich informiere Sie über diesen Vorfall vorsorglich für den Fall, dass ich Schadensersatzansprüche bzw. Schmerzensgeld geltend machen werde.
heute kam post von der DB:
"wir bedauern die ihnen entstandenen verletzungen und hoffen, dass die unfallfolgen baldmöglichste abklingen.
der schadensfall war diesseits bisher nicht bekannt. nach den hier vorliegenden informationen betreibt die DB in xxx keine parkplätze. bitte geben sie daher den genauen unfallort an (mit skizze), damit wir die unfallstelle lokalisieren können."
ehe ich den brief verfasst hatte, habe ich mich im rathaus erkundigt, wem das grundstück gehört: der DB. die bekommen von mir ein foto von der lage des parkplatzes und ein foto von den randsteinen.
ich habe leider keine rechtsschutzversicherung.
jetzt meine frage: kann mir jemand einen rat geben, ob ich chancen habe, schmerzensgeld zu bekommen? wer zahlt den anwalt, wenn ich einen aufsuche?
ich möchte noch hinzufügen: meine freundin hilft mir zur zeit sehr: essen vorbereiten, mich duschen, wohnung sauberhalten - ich lebe alleine. sie ist selbstständig und hat in der zeit, in der sie bei mir ist, natürlich keine möglichkeit, zu arbeiten und geld zu verdienen. meine krankenkasse lehnte es ab, dass ich sie für ihre hilfe bezahlen kann. die sagen, dass ich, wenn vom arzt verordnet, anspruch auf den pflegedienst habe, aber private hilfe wird nicht vergütet. kann ich von der DB auch für die hilfe meiner freundin geld verlangen?
danke im voraus für eure hilfe.
ich habe mir am 23.2. auf dem gelände der deutschen bahn (parkplatz) den arm gebrochen. dort sind die einzelnen parkbuchten nicht mit weißen strichen - wie sonst üblich - markiert, sondern mit randsteinen, die einige zentimeter aus dem belag herausragen. am 26.2. habe ich deshalb einen brief an die DB geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Freitag, den 23.02.2007 bin ich auf dem Parkplatz der Deutschen Bahn in xxx gestürzt und habe mir dabei den rechten Oberarm gebrochen. Die Parkbuchten auf diesem Parkplatz sind nicht, wie sonst üblich, mit weißen Strichen abgeteilt, sondern mit Randsteinen, die mehrere Zentimeter aus dem Belag herausragen. Über diese Stolperfallen bin ich gestürzt.
Als Zeuge gebe ich an: .............................
Ich informiere Sie über diesen Vorfall vorsorglich für den Fall, dass ich Schadensersatzansprüche bzw. Schmerzensgeld geltend machen werde.
heute kam post von der DB:
"wir bedauern die ihnen entstandenen verletzungen und hoffen, dass die unfallfolgen baldmöglichste abklingen.
der schadensfall war diesseits bisher nicht bekannt. nach den hier vorliegenden informationen betreibt die DB in xxx keine parkplätze. bitte geben sie daher den genauen unfallort an (mit skizze), damit wir die unfallstelle lokalisieren können."
ehe ich den brief verfasst hatte, habe ich mich im rathaus erkundigt, wem das grundstück gehört: der DB. die bekommen von mir ein foto von der lage des parkplatzes und ein foto von den randsteinen.
ich habe leider keine rechtsschutzversicherung.
jetzt meine frage: kann mir jemand einen rat geben, ob ich chancen habe, schmerzensgeld zu bekommen? wer zahlt den anwalt, wenn ich einen aufsuche?
ich möchte noch hinzufügen: meine freundin hilft mir zur zeit sehr: essen vorbereiten, mich duschen, wohnung sauberhalten - ich lebe alleine. sie ist selbstständig und hat in der zeit, in der sie bei mir ist, natürlich keine möglichkeit, zu arbeiten und geld zu verdienen. meine krankenkasse lehnte es ab, dass ich sie für ihre hilfe bezahlen kann. die sagen, dass ich, wenn vom arzt verordnet, anspruch auf den pflegedienst habe, aber private hilfe wird nicht vergütet. kann ich von der DB auch für die hilfe meiner freundin geld verlangen?
danke im voraus für eure hilfe.