Hallo an tamtam, Siefried21 und Rekobär,
ihr habt besseres Wissen als ich. Das scheint ja geklärt zu sein, daß der HFS steuerfrei ist. Eine Online-Anfrage gestern bei einem anderen Spezialanwalt für Personenschäden hat heute morgen gem. seiner schriftlichen Antwort auch ergeben, daß ein HFS steuerfrei ist. Diese Anwaltskanzlei hat die Frage übrigens kostenlos beantwortet
tamtam - Du muß jetzt um Dein "Honorar" fürchten
Jetzt stellt sich aber trotzdem die Frage, ob ein solcher Schaden als beitragspflichtig gegenüber der gesetzlichen Krankenkassen anzusehen ist. Es existiert eine Liste des Gesamtverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen und die haben sich ein Hintertürchen offengelassen, wenn man die Erläuterungen dazu liest. Demnach ist bei dieser Beitragspflicht-Liste zwar das Schmerzensgeld nicht beitragspflichtig, doch da bin ich mir nicht sicher, ob die Krankenkassen bei HFS nicht abweichend von der steuerlichen Regelung "zugreifen" können - denn versuchen werden die das bestimmt, insbesondere bei den Personen, die
nicht in der Krankenversicherung der Rentner sind und alle "Einnahmensarten" bzw. zum Leben zur Verfügung gestellten Geldbeträge der Beitragspflicht unterliegen und ja diese verschiedenen "Einnahmenarten" nicht miteinander verrechnet werden können. Letzterer Sachverhält wäre von mir auch noch interessant. Mich hat meine GKV übrigens beim Übergang in die Rente betrogen, was ich aber erst in diesem Jahr gemerkt habe. Drei Monatsbeiträge wurden zuviel bzw. doppelt bezahlt. Jetzt nach so vielen Jahren habe ich da wohl keine Handhabe mehr diese Beiträge zurückzufordern.
2017-11-07_FK_Beitraege_NDS_Einnahmekatalog_240SGBV.pdf
Dieser Katalog der beitragspflichten Einnahmen (hier als LINK) vom Gesamtverband der Gesetzlichen Krankenkassen ist vielleicht auch für einige andere Forenmitlgieder interessant, wenngleich er nicht alle Fragen beantwortet. Das VORWORT muß man sich also genauer durchlesen und begreift es dann vielleicht doch nicht.
Grüßt Euch Bobb