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Schmerzengeld/schmerzengeld rente nach Verkehrsunfall

Metalllike

Neues Mitglied
Registriert seit
12 Nov. 2007
Beiträge
24
Hallo erstmal ich weiß ja nicht ob sies wussten, aber ich bin der neue *g* :)

So Spaß bei Seite Ernst kommt her ^^

Da ich jetzt schon in zig verschiedene Foren gepostet habe und von keinem so recht hilfe erwarten konnte hier mal eine kurze zusammenfassung:

Meine Frau leidet an Borreliose. Vor dem unfall bestand eine Gehfähigkeit sowie das treiben von Sport, Arbeiten uvm.

Vor rund 2 einhalb Jahren hatte sie einen schweren Verkehrstunfall. Sie wurde als Radfaherin/fußgängerin von einem 40t Sattelzug erfasst und ist mit dem Kopf auf die Asphaltdecke geprallt. Dadurch erllit sie schwerste verletzungen. Um nur mal ein paar zu nennen:
Schädelfraktur mit Schädelhirntrauma III°, Rippenfraktur IX + X Rippe links, Fraktur des Daumengrundgelenk links sowie ein abriss der Strecksehne des benannten Daumens uvm.

Meine Frau lag mit diesen Verletzungen ca 5Tage in einem Krankenhaus und hat sich selber entlassen (aufgrund des schweren Schädelhirntraumas weiß sie selbst davon nichts mehr).
Nach weiteren 9 Monaten ist sie in eine Reha Klinik gekommen. Bis dahin war sie noch "Gehfähig" - naja was man so Gefähig nennen kann, denn sie musste da schon auf Unterarmgehhilfen laufen - wo sie mit einer Reizstromtherapie behandelt wurde - die Ärzte haben sich nur auf das "Borreliosebein" Konzentriert anstatt die schädigungen die bis dahin gewesen sind.

Nach ca einer Woche hat meine Frau sich auch hier selber entlassen aber diesmal war es ganz bewusst DA! und jetzt kommts

meine Frau auf einmal nicht mehr in der Lage war vernünftig zu laufen.
Am selben Tag der entlassung sind wir dann noch zu unserem Hausarzt gefahren der Ihr einen Rollstuhl verschrieben hat.

So hier mal ein CUT was diese angelegenheit angeht.

Wir sind jedenfalls zu einem RA gegangen der die ganze Sache vertreten soll...

FACKT ist meine Frau sitzt im Rollstuhl, FACKT ist das das Medizinische Gutachten was gelaufen war aussagt, das meine Frau aufgrund der schweren Hirnschädigungen durch das Hirntrauma nicht mehr in der Lage ist Arbeiten zu vollrichten die an hörere kognitiven fähigkeiten gebunden sind.
FACKT ist das die gegnerische Versicherung nur 10.000€ für den schaden bezahlen möchte

FACKT ist ich sehe meine Frau jeden Tag und FACKT ist das meine Frau nicht mal mehr in der lage ist alleine die Hausarbeiten zu machen (Staubsaugen Staubwischen Fensterputzen Kochen Abwaschen uvm)
FACKT ist das ich nicht arbeiten gehen kann da meine Frau beaufsichtigt werden muss.
FACKT ist das die versicherung, das gericht, der RA, und einige Ärzte echt bescheiden im Kopf sind.

Dazu kommt noch was ich vergessen habe zu erwähnen das meine frau an einer Anosmie des Riechens und Schmeckens leidet. D.h. die Geruchsnerven sind durch den aufprall auf die Teerdecke abgerissen und werden auch NIE wieder zusammenwachsen.

Alleine dies ist für eine Frau schon echt hart. ABER: (zitat des Richters)
Die Anosmie der richfähigkeit stellt keine qualitativ negative auswirkung auf die eigendliche Lebensqualität.

HALLO Der Typ hat doch ein ........ am wandern. Sry aber da platz mir die hutschnur.

Beim Schlichtungsverfahren hat die Versicherung angeboten 10.000€ zu zahlen unser RA vordert 30.000€ (Schmerzengeld Rente wurde abgelehnt weil meine Frau ja ihre schmerzen nicht jeden Tag aufs neue erleiden muss.. EHM das meine Frau aber opiate und Morphine verschrieben bekommt um die schmerzen zu lindern (LINDERN NICHT BESEITIGEN!) spielt hier scheinbar keine rolle)

Ganz ehrlich gesagt:
WIR SIND VERZWEIFELT!
a) ich bin nicht genug Mediziner um gewisse sachen aus medizinischer sicht darzustellen b) bin ich nicht genug Jurist um gewisse einwände vorzubringen.
FACKT IST: Mir platz der schädel allmählig! ich muss mich mit Medizin und Jura befassen (und das als total dummer Hauptschühler) muss mich um meine Frau kümmern andere Probleme die auf uns zu kommen abwälzen und...
Ach... ich hab bald einfach nicht mehr die Kraft um das alles durchzustehen.

Ich habe in einem anderen Forum was speziell Juristische Fragen beantwortet einen beitrag gelesen wo ein ARZT nahe zu den selben unfall erlitten hat... nur mit dem unterschied das er weiterhin als Arzt Praktizieren kann und meine Frau nicht mal mehr in der Lage ist Abzuwaschen.
FACKT IST:
Der Arzt hat ein schmerzengel in höhe von 150.000€ bekommen und nur weil er noch praktizieren kann hat er keine rente bekommen... JA HALLO WO SIND WIR DENN HIER

Frage... ist es nicht doch möglich eine Rente rauszuschlagen und das schmerzengeld ein bischen hör anzusetzen wie mein RA.
Wir werden wohl in unserem haus einen Treppenlift einbauen müssen.
die Krankenkasse bezahlt aber nur 2.500€ für wohnfeld verbessernde bau mahsnahmen. und da der treppen lift schon bei 10.000 - 15.000€ liegt währe das schmerzengeld ja sofort WEG!
Und das kanns nicht sein sorry...

Würd mich encht freuen wenn ich mal Hilfe von jemanden bekommen würde und bedanke mich fürs lesen und ggf. Antworten schon jetzt bei euch allen.

Liebe Grüße
Mo
 
Hallo Metalllike,

ist die Schuldfrage geklärt?

Bei den bleibenden Schäden, die Deine Frau erlitten hat, sind 100.000 bis 150.000 € Schmerzensgeld angemessen.

Schmerzensgeld ist nicht für den Einbau eines erforderlichen Treppenlifts gedacht, diese Kosten trägt der Unfallverursacher.

Gruß
Luise
 
[edit Joker: Vollzitat des vorangehenden Beitrags entfernt]

Jap is geklärt.
und NEIN trägt die versicherung nicht...
könnte man die 100.000 nicht auch spliten in eine monatliche rente? oder gibts die möglichkeit das sie zusätzlich die rente bekommt?

Wo hast du die infos her? muss die ja meinem RA um die ohren hauen und dem Gericht das klar machen wieso warum weshalb... wenn ich das selber nicht mache ruppelt sich da eh nix

Gruß
Mo
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Metallike,

für unfallbedingte Mehraufwendungen hat die gegnerische Versicherung aufzukommen. Vollkommen unabhängig davon ist das Schmerzensgeld.

Wurde der Unfall schon anerkannt und wurden schon Leistungen erbracht?

Gruß Jens
 
[edit Joker: Fullquote des vorangehenden Beitrags entfernt]

Der Unfallverursacher hat die schuld eingestanden und damit hat die versicherung zu haften... so jedenfalls mein kenntnissstand über die rechtslage. Es wurde zwei mal ein vorschuss bezahlt. da uns das geld ausgegangen ist... ich kann nicht mehr arbeiten gehen meine frau logischerweise auch nicht. wir leben derzeit von Harz IV da kann das schonmal passieren das einem die kohle zu knapp wird. grad wenn man vorher jahre lang selbständig war und immer gut verdient hatte :-D

Aber die gegnerische versicherung hat die leistungen bezüglich treppenlift schon abgelehnt da die rollstuhlpflicht ja nicht unmittelbar mit dem unfall zusammenhängt sondern durch ggf behandlungsfehler der reha klinik. auserdem reden die sich damit raus das meine frau ja schon vorher krank gewesen ist... borreliose...

Gruß
Mo
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Mo,

da solltest Du doch mal der Versicherung Beine machen, da sie keinen Anspruch auf einen kerngesunden Menschen haben, sondern einen Menschen, der auch seine Vorgeschichte hat. Wenn Ihr schon bei Hartz4 seid, kann es sein, dass ihr die Versicherung etwas an der langen Leine habt? Soll kein Vorwurf sein, aber euer Anwalt sollte entsprechende Zahlungen der Versicherung einfordern.

Gruß von der Seenixe
 
[edit Joker: bitte keine Vollzitate des vorausgehenden Beitrags!]

Naja da ich selbstständig war steht mir kein ALG zu sondern nur das ALGII... außerdem geht der krampf ja schon seit 2 jahren mit der versicherung... irgendwie hab ich das gefühl das weder ärzte noch der RA und schongar nicht die versicherung daran interessiert sind wie unsere finanzielle lage aussieht :) is leider so... recht haben und recht bekommen in deutschland sind immernoch 2 paar schuhe...
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Metalllike,

Du schreibst, der Unfallgegner habe seine Schuld eingestanden und somit habe seine Haftpflichtversicherung zu haften. So einfach ist das nicht. Liegt Dir von der Versicherung schriftlich vor, dass sie die volle Eintrittspflicht für alle Schäden anerkennt ?

So, wie Du schreibst, lehnt die Versicherung Leistungen bezüglich Treppenlift schon ab, da die Beeinträchtigungen Deiner Frau nicht vom Unfall sein könnten, eher mit einem – unterstellten - Behandlungsfehler der Klinik in Zusammenhang zu bringen sind. Im anstehenden mehrjährigen Rechtsstreit wird die Versicherung noch behaupten, ursächlich für den Sturz wäre nicht der LKW gewesen, nein, Deine Frau wäre mit einer Zecke zusammengestoßen und hätte sich eine Boreliose gefangen und sei dann orientierungslos vor den LKW gefahren.


Du bittest um eine Info, wie ich auf die 100.000 bis 150.000 € Schmerzensgeld komme. 150.000 € hast Du doch selber im Internet gefunden, gib einen Ausdruck von dieser Fundstelle Deinem Rechtsanwalt. Mach Dir keine Gedanken, ob das Schmerzensgeld in einer Einmalzahlung oder in einer Teilzahlung plus Schmerzensgeldrente zugesprochen wird, das ist völlig unwichtig.

Gruß
Luise
 
Schon wieder so viel input auf einmal :-D
Okay.. Also da ich grad die akte nicht vor mir liegen habe kann ich jetzt nicht sagen JA die versicherung gesteht die haftung ein oder NEIN sie tun es nicht.

Jap mit deinem zweiten absatz geb ich dir voll und ganz recht. die meinten ja da meine frau vorher schon borreliose hatte sei sie vorher auch schon arbeitsunfähig gewesen und deshalb ist sie arbeitsfähig.

lol was für ein geiler wiederspruch in sich selbst. aber so lautet der sinngemäße wortlaut aus dem letzten schreiben. is echt wahr :)

*g* um ganz ehrlich zu sein. für meine frau währe das beste eine kleine teilzahlung und oben drauf noch eine rente. sie wird ja nie wieder arbeiten gehen können... und alt ist sie auch nicht grad.

Gruß
Mo
 
Hallo Metalllike,

Du warst jahrelang selbstständig und hattest immer gut verdient. Wegen Deiner pflegebedürftigen Frau arbeitest Du nicht mehr und Ihr lebt von Harz IV.

Schade, dass Du gerade nicht die Akte vor Dir liegen hast um nachzusehen, ob der Versicherer seine Einstandspflicht anerkannt hat.

Schönen Gruß auch an Deine Frau, die mit Schädelfraktur mit Schädelhirntrauma III°, Rippenfraktur IX + X Rippe links, Fraktur des Daumengrundgelenk links sowie ein abriss der Strecksehne des benannten Daumens uvm. in einem Krankenhaus lag und sich nach ca 5Tagen selber entlassen hat.

Luise
 
Hallo Mo,

hat die Versicherung bei den bisherigen Zahlungen vielleicht so ähnliches wie

"Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"

dazugeschrieben? Wenn ja, ist noch nicht mal sicher ob die Versicherung weiterhin zahlt oder versucht, sich ganz rauszuwinden.

Gruß Jens
 
Sodele da bin ich wieder.

zu Jens:
Jap das standt bei den Zahlungen dabei. Aber in der zwischenzeit gabs ja wieder schrifftsätze ohne ende.

Wie einer von euch schon gesagt hat versucht die Versicherung sich Rauszureden. Und......

Das gößte problem was wir haben ist die Vorerkrankung. Die sagen das die Krankheit sowieso irgendwann so schlimm geworden währe also gibts auch keine kohle. bzw nur so wenig.

EDIT:
Da fällt mir noch ein.
Da der Fahrer ja abgehaun ist bestand hier ja eine Straftat was vor Gericht verhandelt wurde. Der Fahrer sagte zwar er habe sie nicht gesehen aber bewiesen ist es das der Faher eindeutig schuld hat.
Kann man das evtl noch verwenden um die Versicherung... na sagen wir mal... auf die Füße zu treten?

Gruß
Mo
 
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