Schlösser
Wenn sich Schmerzen über einen längeren Zeitraum - man spricht von ca. 6 Monaten - immernoch hartnäckig wahrnehmen lassen, könnte vielleicht
ein "chronisches Schmerzsyndrom" vorliegen, das eine selbständige Krank-
heit darstellt.
Es wäre deshalb anzuraten, einen speziellen Schmerzmediziner zu konsul-
tieren, der sich insbesondere mit Schmerzen (-entstehung) und deren
Folgen auskennt. Dabei denke ich nicht unbedingt an einen Neurologen
(Nervenarzt) die sich bekanntermaßen schlecht in Sachen Schmerzen aus-
kennen, sondern eher an einen Facharzt für psychosomatische Erkrankun-
gen (Leiter einer speziellen Schmerzfachklinik bzw. psychosomatischen
Abteilung einer grösseren Klinik (Uni-), die sich auch im therapeutischen
Bereich) auskennen, und insbesondere auch die Leitlinien der medizinischen
Fachgesellschaften für Schmerzerkrankungen kennen und bei Begutach-
tungen sich auch daran halten.
Ein überaus sachkundiger und nach meiner subjektiven Einschätzung kom-
petenter Schmerzmediziner ist der Leiter der Psychosomatischen Abteilung
des Städt. Klinikums Saarbrücken, Herr Dr. W. Häuser, der mich in meiner
zivilprozessualen Angelegenheit als Gerichtsgutachter gegen die BUZ-Vers.
und in meiner sozialgerichtlichen Auseinandersetzung gegen die DRV beide-
male objektiv begutachtet hat, sodass seine schmerzmedizinische Ent-
schätzung "Chronisches Schmerzsyndrom" entscheidungserheblich in bei-
den Verfahren war, und ich sowohl gegen die BUZ-Versicherung sogar in
der Berufung obsiegt habe und in der Rentenangelegenheit auch die Be-
rufung vor dem LSG gewonnen habe. H
Herr Dr. W. Häuser ist darüberhinaus Vizepräsident der DIVS und Autor
verschiedener Publikationen in Sachen Schmerzen unter anderem auch
als Sachverständiger in zivil- u. a. sozialgerichtlichen Begutachtungen,
sowie in der Fachzeitschrift der " MedizinischeSachverständige".
MfG
kbi1989