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Schmerzen Impulsweise

schloesser

Nutzer
Registriert seit
15 Juni 2007
Beiträge
36
durch meine Verletzung habe ich im rechten Oberarmbereich immer wieder auftretende Schmerzinpule, die dann bei Ruhigstellung abklingen, sind diese Schmerzen Prozentmaessig als Behinderungsgrad mit einzugliedern?

einmal fuer meine Berufsunfaehigkeitsversicherung, Rentenversicher, private Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft, sehe ich es als wichtig an, hier mehr zu erfahren?

Gruss Schloesser
 
Hallo Schloesser,

Schmerzen werden leider nicht gesondert bewertet bzw. gesondert ausgewiesen. Bei jeder Einschränkung wird davon ausgegangen, dass Schmerzen vorhanden sind. Welche Intensität, welche weiteren Folgen dies für Dein Leben hat, spielt bei keiner der von Dir angeführten Bereiche zu einer besseren Bewertung, es sei denn, dass die Ursache der Scjhmerzen bisher nicht bewertet wurde. Das dürfte aber ja nicht der Fall sein.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

dazu hätte ich jedoch auch eine Frage bezüglich neuropathischen Schmerzen als Teil einer Erkrankung. Ich hatte nämlich vor, beim Versorgungsamt einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, nach dem bei mir definitiv feststeht, dass ich an der M. Sudeck-Erkrankung erkrankt bin. Dort ist ja eindeutig sowohl eine Funktionseinschränkung (bei unzureichender Therapie) mit neuropathischen Schmerzzuständen (u.U. unabhängig vom Erfolg der Therapie) zu erwarten.

Was ist hinsichtlich M. Sudeck beim Versorgungsamt zu erwarten?

Vorab vielen Dank und Gruss
Cateye
 
@ schloesser

hallo schloesser,

binn neu hier, tolle sache. ich habe eine extra schmerz-gutachten durch einen dr. mit spezial schmerztherapie bekommen, dadurch 10% stützrente. es gibt auch richtlinien für schmerzgutachten. bei mein kreuz pulsiert es von Lende-WS, staucht, sticht, brennende schmerz. bewegung eingeschränkt. solch gutachten sollte jede schmerzpatient verlangen.

viel besserung
pommes rotweiß
 
Kannst du mir die Adresse senden

Danke vielleicht ist es ja hilfreich, wenn es dir möglich ist sende doch die Adresse des Gutachters bzw. des Dr.

Ich muss nun mal mein Leben lang mit diesen Umstand klarkommen, zwar keine Schuld aber wenn dann will ich jede Möglichkeit nutzen

Danke für jeden Tip
 
Schlösser

Wenn sich Schmerzen über einen längeren Zeitraum - man spricht von ca. 6 Monaten - immernoch hartnäckig wahrnehmen lassen, könnte vielleicht
ein "chronisches Schmerzsyndrom" vorliegen, das eine selbständige Krank-
heit darstellt.

Es wäre deshalb anzuraten, einen speziellen Schmerzmediziner zu konsul-
tieren, der sich insbesondere mit Schmerzen (-entstehung) und deren
Folgen auskennt. Dabei denke ich nicht unbedingt an einen Neurologen
(Nervenarzt) die sich bekanntermaßen schlecht in Sachen Schmerzen aus-
kennen, sondern eher an einen Facharzt für psychosomatische Erkrankun-
gen (Leiter einer speziellen Schmerzfachklinik bzw. psychosomatischen
Abteilung einer grösseren Klinik (Uni-), die sich auch im therapeutischen
Bereich) auskennen, und insbesondere auch die Leitlinien der medizinischen
Fachgesellschaften für Schmerzerkrankungen kennen und bei Begutach-
tungen sich auch daran halten.

Ein überaus sachkundiger und nach meiner subjektiven Einschätzung kom-
petenter Schmerzmediziner ist der Leiter der Psychosomatischen Abteilung
des Städt. Klinikums Saarbrücken, Herr Dr. W. Häuser, der mich in meiner
zivilprozessualen Angelegenheit als Gerichtsgutachter gegen die BUZ-Vers.
und in meiner sozialgerichtlichen Auseinandersetzung gegen die DRV beide-
male objektiv begutachtet hat, sodass seine schmerzmedizinische Ent-
schätzung "Chronisches Schmerzsyndrom" entscheidungserheblich in bei-
den Verfahren war, und ich sowohl gegen die BUZ-Versicherung sogar in
der Berufung obsiegt habe und in der Rentenangelegenheit auch die Be-
rufung vor dem LSG gewonnen habe. H

Herr Dr. W. Häuser ist darüberhinaus Vizepräsident der DIVS und Autor
verschiedener Publikationen in Sachen Schmerzen unter anderem auch
als Sachverständiger in zivil- u. a. sozialgerichtlichen Begutachtungen,
sowie in der Fachzeitschrift der " MedizinischeSachverständige".

MfG
kbi1989
 
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