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Schleudertrauma

Hallo @Oktober2013,

könntest Du die Untersuchung etwas genauer erläutern und auch was konkret festgestellt werden konnte. Gerne auch per PN, bzw. wie könnte ich Dich kontaktieren?

vg beutlers
 
ja eben im Roentgen,MRT, etc sah man die verletzungen nach einem Schleudertrauma grad II* nicht. ( Auffahrunfall, wir an Ampel wartend, verursacher fuhr mit ca 30 kmh auf). mein neurologe ueberwies mich dann, 3 Jahre nach dem Unfall, nachdem man mir seitens GKV alle leistungen ( Psycho, Sprach-, Kiefer-,Physio-, Ergotherapie abgelehnt hat, trotz bestaetigung ueber Dauerschad eines Orthop. ) zur Nuclearuntersuchung. Dort bekommt man eine Flussigkeit gespritzt, muss einige Zeit liegend verbringen, wir dann in eine Spezialkabine zur Untersuchung gebracht. Da wo das Gehirn beschaedigt wurde ( Grad II* ist mit Ausfall von Sprache, Kordination, Organisations und Wortverlust, Ausfälle von Gliedmassenfunktion) setzt sich die Fluessigkeit wie Kristalle ab, also wie ein Zuckerrand frueher am Martiniglas. Das Ergebnis dauert einige Wochen. Lautet ungefaehr...diffuse axonale Verletzung ( ausgedehnte Verletzung der Axone, Bestandteile von Nervenzellen im Gehirn, die durch eine Kopfverletzung. Häufige Ursachen für Kopfverletzungen sind unter anderem Stürze, Autounfälle, Körperverletzungen..).
 
Hallo @Oktober2013 ,

ich frage mich (wie @beutlers ), wie die Untersuchung genau heißt, danke erstmal für die Beschreibung und Schilderung der Erfahrung.

Erst dachte ich wegen der Beschreibung, dass du ein PET-CT meinst und hast machen lassen.
Aber nach dem, was du jetzt geschrieben hast mit Zuckerrand und dass die Auswertung einige Wochen dauert, rätsel ich wieder. Steht über der Auswertung nur „Nuclearuntersuchung“ (mit KM) oder noch eine andere Bezeichnung? Für andere Betroffene ist das sehr interessant.

Wie bist du zu der Untersuchung gekommen? Warst du stationär in der Klinik oder hat dich ein Arzt überwiesen zu der speziellen Untersuchung? (privat oder von Krankenkasse gezahlt?)

LG
 
Der Neurologe hat ueberwiesen, auf Grund der Stoerungen im Bereich Sprache und Koordination Das Kleinhirn ist der Teil des Gehirns, der an der Koordinierung von Bewegungsabläufen beteiligt ist. Es steuert auch das Gleichgewicht und die Haltung. Alles, was das Kleinhirn schädigt, kann zu Koordinationsverlust (Ataxie) führen.
 
Frage doch einfachmal bei "Rekobär" nach, der kann Dir sicherlich weiterhelfen.
Der Neurologe hat ueberwiesen, auf Grund der Stoerungen im Bereich Sprache und Koordination Das Kleinhirn ist der Teil des Gehirns, der an der Koordinierung von Bewegungsabläufen beteiligt ist. Es steuert auch das Gleichgewicht und die Haltung. Alles, was das Kleinhirn schädigt, kann zu Koordinationsverlust (Ataxie) führen.
 
@Oktober2013 bzw alle.
Zur Erklärung warum einige von uns auf der Strecke bleiben. Bei Oktober 2013 sind dies Folgeerscheinungen eines SHT's.
In der Praxis schaut der Neurologe oder auch der Notarzt darauf, ob der Patient bewusstlos ist, oder Bewustlosigkeit vorlag , oder ist der Patient mit dem Kopf angeschlagen.
D.h schon in der Notaufnahme wird klassifiziert ob harmlos oder gefährlich, ohne Kenntnis der Beschleunigungswerte des Unfalls denn auch ein Non Kontakt Trauma kann Bescheunigungswerte ähnlich eines SHT's haben und Auswirkungen wie bei Oktober 2013 hervorrufen.
Ich hatte schon mal hierzu etwas geschrieben. Wenn Oktober 2013 schreibt, daß ihm einer mit etwa 30km/h auffuhr ( gibt es genauer Daten bzw Beschleunigungswerte? ) , so schätze ich, dann liegen die Beschleunigungswerte über 10G.
Auch werden solche Fälle nicht abgedeckt, was passiert mit einem Fu?baller der durch sein Kopfballspiel wesentlich geübter ist, und er eben nicht bewusstlos wird?

Generell als Anregung. Was hilft es den Unfallopfern, wenn einer eine Liste hat und diese verwaltet werden.
Sinnvoller wäre es in diesem Rahmen, diese Unfälle zu veröffentlichen, um ein breites Feld von Unterstützern zu gewinnen. So könnten Doktoranden im Rahmen von Doktorarbeiten an der Universität oder Forschungseinrichtungen wie die Unfallforschung der MHH Hannover darauf aufmerksam gemacht werden und diese unterstützen.
 
Das Problem ist, dass 1. Schleudertrauma in DE , auch CH, Austria,Frankr.. als kfz Unfallfolge nicht anerkannt wird, sonst gaebe es eine Klageflut bei den Kfz Haftpflichtvers.und somit gibt es auch keine anerkannten Untersuchungs- und Behandlungsformen. 2. Es kaum Aerzte und Gutachter gibt, die dich bei der Findung der Schädigungen unterstuetzen, viele Gutachter leben von den Einnahmen aus den Gutachten und geben das im Gespräch auch zu. Und Aerzte sind meist ueberfordert, kennen auch die Fallstricke der Versicherungen nicht und sind auch so schon ueberarbeitet. 3.Tatsache ist, dass die Rechtsschutzversicherungen meistens so im 2/3 der oft langen Prozesszeiten aussteigen und dann musst du selber zahlen oder eine außergerichtliche Vereinbarung treffen .Viel Unterstuetzung der RAe kannst du dann nicht mehr erwarten und die Widersprüche musst du dann auch selber schreiben, der RA gibt sie dann nur noch bei Gericht ein. Triffst du dann aus Verzweiflung, Geldmangel oder keiner weiteren Klagemoeglichkeit eine außergerichtliche Vereinbarung, dann heisst das aber auch, dass du keine entgueltige % Inv.Einstufung deiner Unfallfolgen hast und alle zukuenftigen Folgekosten selber tragen musst. 4. Welche Folgesymtome ein Schleudertrauma kreeirt und wann sie auftreten weiss keiner. Das heisst auch, wenn deine private Unfallversicherung einen Schaden anerkennt, muss dies je nach AGB und AUB innerhalb 12 bis 15 monate nach dem Unfall geschehen. Eine Anerkennung der Dauerinv muss von der Versicherung schriftlich bestaetigt werden ,z.B. mit bereits anerkannten Inv % aus Gerichtsurteilen mit den gleichen Unfallfolgen. Diese Einstufung muss nicht entgueltig in Hoehe der Inv.% sein. In diesen 12. bis 15 Monaten nach dem Unfall muss auch ein Gutachten zur Feststellung der evtl. zu erwartenden Invaliditaetshoehe stattfinden. Findet das Erstgutachten erst nach dieser Zeit statt, erhaeltst du auch nach vllt bereits bezahlter Abschlagszahlungen keine Leistung aus der PUV. Und alles was nach den 12/15 Monaten Invaliditaet an Symtomen auftaucht, kann zwar nachgeprueft werden, aber immer nur mit dem Problem, dass wenn du einen schlechten Gutachter hast, dass dann die bis dahin anerkannte % Inv auch gekuerzt werden kann. Aber so ist es mit vielen Unfallfolgen, auch mit CRPS II als Unfallfolge. Meine einzige Erleichterung ist, dass keiner meiner Unfaelle ein BG Unfall war. Da ist man dann mit diesen Diagnosen wirklich verraten und verkauft .
 
@Oktober2013
Könntest du bitte beschreiben , wie deine Beschwerden sich entwickelt haben und die groben Parameter . Du sagtest der Anstoß ist mit 30 km/h gewesen. Von dir geschätzt oder durch Gutachten belegbar ?
Danke schon mal.
Piet Pender
 
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