Das Problem ist, dass 1. Schleudertrauma in DE , auch CH, Austria,Frankr.. als kfz Unfallfolge nicht anerkannt wird, sonst gaebe es eine Klageflut bei den Kfz Haftpflichtvers.und somit gibt es auch keine anerkannten Untersuchungs- und Behandlungsformen. 2. Es kaum Aerzte und Gutachter gibt, die dich bei der Findung der Schädigungen unterstuetzen, viele Gutachter leben von den Einnahmen aus den Gutachten und geben das im Gespräch auch zu. Und Aerzte sind meist ueberfordert, kennen auch die Fallstricke der Versicherungen nicht und sind auch so schon ueberarbeitet. 3.Tatsache ist, dass die Rechtsschutzversicherungen meistens so im 2/3 der oft langen Prozesszeiten aussteigen und dann musst du selber zahlen oder eine außergerichtliche Vereinbarung treffen .Viel Unterstuetzung der RAe kannst du dann nicht mehr erwarten und die Widersprüche musst du dann auch selber schreiben, der RA gibt sie dann nur noch bei Gericht ein. Triffst du dann aus Verzweiflung, Geldmangel oder keiner weiteren Klagemoeglichkeit eine außergerichtliche Vereinbarung, dann heisst das aber auch, dass du keine entgueltige % Inv.Einstufung deiner Unfallfolgen hast und alle zukuenftigen Folgekosten selber tragen musst. 4. Welche Folgesymtome ein Schleudertrauma kreeirt und wann sie auftreten weiss keiner. Das heisst auch, wenn deine private Unfallversicherung einen Schaden anerkennt, muss dies je nach AGB und AUB innerhalb 12 bis 15 monate nach dem Unfall geschehen. Eine Anerkennung der Dauerinv muss von der Versicherung schriftlich bestaetigt werden ,z.B. mit bereits anerkannten Inv % aus Gerichtsurteilen mit den gleichen Unfallfolgen. Diese Einstufung muss nicht entgueltig in Hoehe der Inv.% sein. In diesen 12. bis 15 Monaten nach dem Unfall muss auch ein Gutachten zur Feststellung der evtl. zu erwartenden Invaliditaetshoehe stattfinden. Findet das Erstgutachten erst nach dieser Zeit statt, erhaeltst du auch nach vllt bereits bezahlter Abschlagszahlungen keine Leistung aus der PUV. Und alles was nach den 12/15 Monaten Invaliditaet an Symtomen auftaucht, kann zwar nachgeprueft werden, aber immer nur mit dem Problem, dass wenn du einen schlechten Gutachter hast, dass dann die bis dahin anerkannte % Inv auch gekuerzt werden kann. Aber so ist es mit vielen Unfallfolgen, auch mit CRPS II als Unfallfolge. Meine einzige Erleichterung ist, dass keiner meiner Unfaelle ein BG Unfall war. Da ist man dann mit diesen Diagnosen wirklich verraten und verkauft .