Schädigerhaftpflicht muss Informationsmaterial des UO bezahlen
Hallo seenixe,
wir klären auf und hinterfragen, (ganz gesittet
).
Dabei möchte ich gleich mal hinweisen, dass
Unfallopfer das Recht haben, alle Ausgaben/Aufwendungen, die nötig sind, um in ihrer, durch den Unfall geschaffenen unbekannten Situation zurecht zu finden,
von der Schadensersatzhaftpflichtversicherung ersetzt zu bekommen.
Dazu gehören
- Literatur für Informationen, wie Schmerzensgeld, Rechtslage und Durchsetzung seiner Rechte,
- auch Gebühren für Beratung in Unfallopferforum und Opferverbänden,
- Dazu gehört auch
das Buch Schleudertrauma, neuester Stand.
Ein Unfallopfer ist auf seinen Zustand nach dem Unfall nicht vorbereitet, so dass es sich erst orientieren muss, oder seine Angehörigen, um zu erfahren, welche Rechte und Pflichten diese neue Situation mit sich bringt.
Früher waren mal die BG dafür zuständig, dam Unfallopfer rechtschaffend zur Seite zu stehen, als Partner.
Heute ist diese Organisation zu einem Monster für Unfallopfer verkrüppelt.
Deshalb müssen sich UO anderweitig informieren, wie gesagt, zu Lasten der Schädigerhaftpflicht.
Gruß Ariel